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Marine Ölverschmutzung
BUND-Forderungen
• Höchstmögliche internationale Sicherheitsstandards
• Kontrolle durch staatliche Einrichtungen und eine unabhängige Kommission
• Einrichtung eines internationalen Krisenstabs in Notfällen. Übernahme der Aufsicht durch ein
unabhängiges Expert/innenteam
• Moratorium „Tiefseeförderung“: Da die Risiken der Ölförderung vor allem in Tiefen unter 200 m
nicht kalkulier- und kontrollierbar sind, darf in sensiblen Meeresgebieten wie der Arktis und der Tiefsee
kein Öl gefördert werden.
• Bereithaltung eines internationalen Entschädigungsfonds in ausreichendem Umfang für mögliche
Unglücksfolgen
• Vorsorgeprinzip: Keine Verlängerung der Genehmigung für die Erdölplattform „Mittelplate“ im
Nationalpark und UNESGO-Welterbe Wattenmeer
• Einrichtung eines unabhängigen Krisenstabs. Gewährleistung von Transparenz durch
Berichterstatter/innen
Gefahren durch die Schifffahrt
Vielen sind die dramatischen Bilder von großen Schiffs- oder Plattformunglücken im Gedächtnis, wenn es um
das Thema „Öl im Meer“ geht. Doch so spektakulär diese Unfälle sind, sie stellen nicht den Haupteintragsweg
von Öl in die Nordsee dar. Nur etwas mehr als ein Zehntel des jährlich in die Meere gelangenden Öls stammt
von Tankerunfällen. Der Großteil gelangt durch die „chronische Ölverschmutzung“ ins Meer. Damit sind illega
le Einleitungen von Tanksäuberungen und Motorölresten gemeint-trotz Öltagebuch und Hafenstaatenkontrol
len eine kontinuierliche Eintragsquelle. Die effektivste Überwachung scheint dabei die regelmäßige Flugüber
wachung der Seegebiete zu sein. Somit können Ölsünder direkt erkannt und eine Strafverfolgung eingeleitet
werden. Allerdings werden im Schnitt nur fünf von 100 Meeresumweltsündern gerichtlich verfolgt. Und selbst
bei einer Verurteilung schreckt das geltende Strafmaß von 15000 bis 25000 Euro Nachahmer nicht ab.
Neben der chronischen Öleinleitung durch Schiffe nimmt die Gefahr von Havarien mit dem Ausbau der
Offshore-Windenergie zu. Die Planung der Offshore-Windenergie verläuft großflächig entlang der Schifffahrts
wege. Somit werden die Eingriffsmöglichkeiten der Seenotrettung bei einer Havarie behindert, da in den
Windparks nur ein eingeschränktes Manövrieren möglich ist. Darüber hinaus wäre eine Ölbekämpfung durch
vielfältige Hindernisse erschwert. Daher bedarf es zum Ausbau der Offshore-Windparks ein angepasstes
maritimes Notfallvorsorgekonzept. Rechtzeitig zur Errichtung der Anlagen müssen die notwendigen Maßnah
men getroffen werden, um den als Folge von Schiffshavarien wie der „Pallas“ erreichten Sicherheitsstandard
zu halten. Dazu gehört unter anderem die ständige Verfügbarkeit von ausreichender Notschleppkapazität zur
Einhaltung der festgelegten Hilfszeit, so dass ein havariertes Schiff spätestens zwei Stunden nach Kollision
mit einem Windpark von einem Notschlepper erreicht werden kann. Die bisherige Praxis, erst ab Windstärke 8
alle Bereitschaftspositionen zu besetzen, reicht dafür nicht aus. Auch vor der nordfriesischen Küste muss
ständig Notschleppkapazität zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sollte eine EU-Initiative für „Mindestanforderungen von Sicherheitskonzepten in EU-Gewäs-
sern“ gestartet werden.