Vorwort
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Allerdings herrschen für die Erkennung von Ölfilmen mittels Satelllten-Radar nicht Immer die optimalen
Witterungsbedingungen, und die Signale sind oftmals nicht eindeutig zu Interpretieren. Das macht eine
Überprüfung In jedem einzelnen Fall notwendig. Nach Abbildung 4 wurde nur ein Bruchteil der „möglichen“
Ölfilme tatsächlich bestätigt. Es Ist natürlich möglich, dass sich Ölfilme auflösen und von den ausgesende
ten Überwachungsflugzeugen keine Verschmutzung mehr erkannt wird. Die Abbildung zeigt aber deutlich
die Gebiete, In denen nur selten eine Überprüfung stattfand. Auch fällt auf, dass Ölverschmutzungen vor
manchen Staaten häufig bestätigt werden, vor anderen Staaten nicht. Hier wäre eine einheitlichere Vorge
henswelse der EU-Staaten wünschenswert.
Die reine Überwachung und Feststellung von Verstößen reicht natürlich nicht aus: Zuwiderhandlungen
müssen verfolgt werden, und die Täter müssen bestraft werden. Hier Ist die gute Zusammenarbeit zwischen
den verschiedenen Bundes- und Landesbehörden hervorzuheben.
„Ölüberwachung“ im BSH
Von den Wasserschutzpolizeibehörden werden regelmäßige Kontrollen In den Häfen durchgeführt. Das
BSH ahndet festgestellte Verstöße der Seeschifffahrt u. a. gegen das MARPOL-Überelnkommen, soweit es
sich um Ordnungswidrigkelten handelt. Hier Ist z. B. das nicht ordnungsgemäße Führen von Öltagebüchern
zu nennen, hinter dem sich häufig Illegale Einleitungen verbergen, oder Illegale Rohrleitungen, die ein
Außenbordpumpen von Ölschlamm ermöglichen.
Seit vielen Jahren beteiligt sich das BSH an der Beweissicherung Im Rahmen von Strafverfahren bei Ölver
schmutzungen durch chemische Analysen und Ölprobenvergleiche.
Abb. 5: Ölproben von einem verdächtigten Schiff