18
grundsätzlich, daß jegliche Arbeit, die von militärischem Wert iür
Deutschland sein könnte, ausgeschlossen wird, daß aber alles getan
wird, um Fischer und Seeleute, welche in deutschen Gewässern arbeiten
oder diese auf ihren Fahrten passieren, zu unterstützen."
Im gleichen Erlaß wurde verfügt:
„Jegliches Personal, welches im Augenblick noch nicht zivil ist, wird
entlassen werden, damit das ganze Institut eine zivile Angelegenheit
wird."
Die Entlassung aus der Wehrmacht wurde bis Mitte März 1946 beendet. Nur
bei dem Personal des Vermessungsverbandes erfolgte die Zivilisierung erst Mitte
April 1946.