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Full text: Leitfaden Ostseemonitoring

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Das BSH stellt im Rahmen seiner Zuständigkeit Informationen und Bewertungen über den 
Zustand der Meeresumwelt der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern der 
Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Sie werden im Rahmen des HELSINKI- Über 
einkommen (HELCOM), der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), der europä 
ischen Meeresschutzstrategie (EMS) sowie für Informationsanforderungen der International 
Maritime Organization (IMO) verwendet. 
1.3 Geographischer Rahmen 
Das vom BSH zu überwachende Meeresgebiet umfasst zunächst die deutsche ausschließliche 
Wirtschaftszone (AWZ) in der Ostsee. Für das Verständnis wichtiger umweltrelevanter Vorgän 
ge in der zentralen Ostsee wird in besonderen Situationen (z.B Nordseewasser-Einstrom) das 
Untersuchungsgebiet auf das gesamte Arkona- und Teile des Bornholmbeckens ausgedehnt. 
Für die Überwachung der Radioaktivität sind die Hoheitsgewässer mit einbezogen. 
Abb 1: Gebiete der Routineüberwachung in der Ostsee in der Zuständigkeit des BSH 
rote Linie: seewärtige Grenze der deutschen Hoheitsgewässer 
gepunktete Linie: seewärtige Grenze der AWZ 
schraffierte Fläche: Meeresgebiet der Routineüberwachung 
gerasterte Fläche: erweitertes Überwachungsgebiet bei Einstromsituationen
	        
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