8
Das BSH stellt im Rahmen seiner Zuständigkeit Informationen und Bewertungen über den
Zustand der Meeresumwelt der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern der
Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Sie werden im Rahmen des HELSINKI- Über
einkommen (HELCOM), der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), der europä
ischen Meeresschutzstrategie (EMS) sowie für Informationsanforderungen der International
Maritime Organization (IMO) verwendet.
1.3 Geographischer Rahmen
Das vom BSH zu überwachende Meeresgebiet umfasst zunächst die deutsche ausschließliche
Wirtschaftszone (AWZ) in der Ostsee. Für das Verständnis wichtiger umweltrelevanter Vorgän
ge in der zentralen Ostsee wird in besonderen Situationen (z.B Nordseewasser-Einstrom) das
Untersuchungsgebiet auf das gesamte Arkona- und Teile des Bornholmbeckens ausgedehnt.
Für die Überwachung der Radioaktivität sind die Hoheitsgewässer mit einbezogen.
Abb 1: Gebiete der Routineüberwachung in der Ostsee in der Zuständigkeit des BSH
rote Linie: seewärtige Grenze der deutschen Hoheitsgewässer
gepunktete Linie: seewärtige Grenze der AWZ
schraffierte Fläche: Meeresgebiet der Routineüberwachung
gerasterte Fläche: erweitertes Überwachungsgebiet bei Einstromsituationen