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Volltext: Leitfaden Ostseemonitoring

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3.4.2 Organische Spurenstoffe 
3.4.2.1 Bewertungshilfsmittel 
Folgende technische Richtlinien sind anzuwenden: 
• Manual for Marine Monitoring in the COMBINE Programme 
• Annex B-11: Technical annex on the determination of heavy metals and persistent organic 
compounds in seawater”. Appendix 2. TECHNICAL NOTE ON THE DETERMINATION OF 
PERSISTENT ORGANIC POLLUTANTS IN SEAWATER 
http://sea.helcom.fi/Monas/CombineManual2/PartB/App2toAnnexB11 .pdf 
• Determination of Polycyclic Aromatic Hydrocarbons (PAHs) in Sediments: Analytical Me 
thods“, ICES ACME Report 1997 
• Guidelines for the determination of chlorobiphenyls in sediments: Analytical methods, ICES 
ACME Report 1996 
• Determination of Polycyclic Aromatic Hydrocarbons (PAH)s in Biota“, ICES ACME Report 
1998 
Bei abweichenden “Hausmethoden” muss mittels Validierung nachgewiesen werden, dass 
diese äquivalente Ergebnisse liefern. 
An folgende Qualitätssicherungsaktionen ist teilzunehmen: 
• BLMP Arbeitsgruppe Qualitätssicherung 
• QUASIMEME relevante Ringversuche, mind. 1 mal pro Jahr 
Zu verwendende Bewertungskriterien, bzw. müssen bei Erforderlichkeit entwickelt werden: 
• Hintergrundwerte BLMP für natürlich vorkommende Stoffe nahe Null entsprechend WRRL 
für synthetische Stoffe 
• Qualitätsnormen BLMP 
3.4.2.2 Informationssammlung 
Untersuchungsorte und Zeitpunkte sind mit gleichartigen Untersuchungen für andere Überwa 
chungsthemen abzustimmen. 
Organismen, Messorte, Messzeitpunkte, Datentransfer 
Wasseruntersuchungen und Sedimentuntersuchungen (Gesamtsediment) 
Folgende Stofflisten sind für die Überwachung relevant: 
HELCOM Rec. 19/5, Att., App. 3 (Selected substances for immediate priority action) 
EG-Liste der prioritären Stoffe der europäischen Wasserpolitik 
Relevant sowohl nach HELCOM als auch nach EG-Llste 
Stoffe, die nach BSH von Relevanz sind 
Im Einzelnen sind die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Stoffe zu messen.
	        
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