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Volltext : Leitfaden Ostseemonitoring

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3.4  Schadstoffe
3.4.1  Spurenmetalle
3.4.1.1  Bewertungshilfsmittel

Folgende  technische  Richtlinien  sind  anzuwenden:
•  HELCOM  Manual  for  Marine  Monitoring  in  the  COMBINE  Programme  Annex  B11,
Annex  B13
http://sea.helcom.fi/Monas/CombineManual2/CombineHome.htm
•  General  guidelines  on  quality  assurance  for  monitoring  in  the  Baltic  Sea”  des  HELCOM
Manual  for  Marine  Monitoring  in  the  COMBINE  Programme.
An  folgende  Qualitätssicherungsaktionen  ist  teilzunehmen:
•  BLMP  Arbeitsgruppe  Qualitätssicherung
•  QUASIMEME  Ringversuch,  Metalle  im  Wasser  (AQ3),  Quecksilber  (AQ4)
•  QUASIMEME  Ringversuch:  Spurenmetalle  im  Sediment  (MS1)
Zu  verwendende  Bewertungskriterien,  bzw.  müssen  bei  Erforderlichkeit  entwickelt  werden:
•  Hintergrundwerte  BLMP
•  Qualitätsnormen  BLMP

3.4.1.2  Informationssammlung
Untersuchungsorte  und  Zeitpunkte  sind  mit  gleichartigen  Untersuchungen  für  andere  Überwachungsthemen ­
  abzustimmen.

Stoffe,  Matrices,  Messorte,  Messzeitpunkte,  Datentransfer

Spurenstoff
(gelöst)

Untere  Anwendungsgrenze
(ng/i)

Messunsicherheit
(%)

Blei

4

15

Cadmium

4

10

Kupfer

100

15

Quecksilber

0,5

15

Zink

400

5
            
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