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Volltext: Leitfaden Ostseemonitoring

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2.5.2 Bewertungshilfsmittel 
Folgende Bewertungsinstrumente sollen zum Einsatz kommen, bzw. müssen bei Erforderlich 
keit entwickelt werden: 
• COMBINE Monitoring-Arbeitshilfen 
• natürliche Hintergrundwerte 
• Umweltqualitätsnormen (EQS) 
• Arbeitshilfen zur Qualitätssicherung 
2.5.3 Informationssammlung 
Untersuchungen von Schadstoffen im Wasser, Schwebstoff und Sediment hinsichtlich 
• der innerjährlichen Variabilität und zwischenjährlicher Trends 
• der räumlichen Belastungsstrukturen und ihrer Veränderlichkeit 
2.5.4 Überwachungsprodukte 
Im Berichtswesen wird nach Produkten unterschieden, die in Echtzeit, jährlich und in mehrjäh 
rigen Abständen zu erstellen sind. 
jährlich: 
Bewertung der Jahresmesswerte der festgelegten chemischen Messgrößen 
jedes 6. Jahr 
• Bewertung von Trends der festgelegten chemischen Messgrößen, u.a. im Hinblick auf ge 
troffene Maßnahmen 
• Bewertung von räumlichen Veränderungen der festgelegten chemischen Messgrößen 
• Bewertung von anderen Stoffen, die in der Meeresumwelt im Verdacht stehen, unerwünschte 
Effekte hervorzu rufen 
2.6 Radioaktivität 
Das BSH überwacht die Ostsee einschließlich der Küstengewässer auf radioaktive Stoffe im 
Rahmen des StrVG. Zu diesem Zweck wird ein Radioaktivitätsmessnetz betrieben und es wer 
den nuklidspezifische Messungen in Meerwasser, Schwebstoff und Sediment durchgeführt. 
Es gelten die Messprogramme für den Normal- bzw. den Intensivbetrieb (AVV-IMIS). Die Be 
triebsartenwechsel werden jeweils vom BMU angeordnet. Die Messprogramme sind im “Ge 
meinsamen Ministerialblatt” (GMBI 1994 und 1995,Hrsg. BMI) veröffentlicht. 
2.6.1 Überwachungsziele 
Ziel der Überwachung auf Radioaktivität ist es, Mensch und Umwelt vor der schädlichen 
Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen (Strahlenschutzverordnung in der Neufassung 
2001).
	        
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