28 | Zwei nationale hydrographische Dienste - eine Aufgabe
4 Zwei nationale hydrographische Dienste - eine Aufgabe
4.1 Amtliche Hydrographie in zwei deutschen Staaten
Der Ausgang und die Folgen des Zweiten Weltkrie-
ges wurden zur historischen Zäsur für die amtliche
deutsche Hydrographie. Durch die deutsche Teilung
kam es zur Koexistenz zweier nationaler hydrogra-
phischer Dienste, die erst nach der staatlichen Wie-
dervereinigung im Jahr 1990 überwunden werden
*onnte. Die bis dahin vergangenen fünfundvierzig
Jahre der Ausübung amtlicher Hydrographie in zwei
deutschen Staaten verdienen es deshalb, aus der
Perspektive des westdeutschen Deutschen Hydro-
graphischen Instituts und des ostdeutschen Seehy-
drographischen Dienstes beschrieben zu werden.
Noch im Jahre 1945 fassten britische Dienststellen
die Aufgaben der ehemaligen Amtsgruppe Nautik.
des Marineobservatoriums in Wilhelmshaven
(gegründet 1874) und der Deutschen Seewarte
(gegründet 1868 als Norddeutsche Seewarte) zu
einem gesamtdeutschen „German Maritime Insti-
tute“ in Hamburg zusammen. Am 12. Dezember
1945 genehmigte der Alliierte Oberste Kontrollrat in
Berlin die von den englischen Behörden aufgestellte
Dienststelle und bestätigte sie unter der Bezeich-
nung „Deutsches Hydrographisches Institut“ (DH).
Das DHI war die einzige vierzonale Fachbehörde,
die jemals eingerichtet wurde. Es war damit auch
zuständig für die Hydrographie der damaligen
sowjetischen Besatzungszone. Organisatorisch war
es in zwei Sektionen aufgeteilt. Die Seevermessung,
das Seekartenwerk und die nautischen Veröffent-
'ichungen kamen in die Sektion I, während die
Aufgaben des Marineobservatoriums und der Deut-
schen Seewarte, soweit sie übernommen wurden,
die Sektion Il bildeten.
Im April 1948 wurde das Deutsche Hydrographi-
sche Institut in die Verwaltung des Vereinigten
Wirtschaftsgebietes als Sonderbehörde übernom-
men und dem Direktor der Verwaltung für Verkehr
unterstellt. Nach der Gründung der Bundesrepublik
Deutschland wurde das DHI am 1. Juli 1950 als
Bundesoberbehörde in den Geschäftsbereich des
Bundesministers für Verkehr überführt, zu dem es
seitdem gehörte. Wenn auch der Name „Deutsches
Hydrographisches Institut“ seit Dezember 1945 bis
Juli 1990 — also fast bis zur staatlichen Wieder
vereinigung erhalten geblieben ist, so hat sich
doch die Organisationsstruktur mehrfach geändert
Aus den ursprünglichen zwei Sektionen wurden
acht Abteilungen, von denen die ersten drei die Auf-
gaben des ehemaligen Hydrographischen Bureaus
umfassten. Von diesen wiederum wurden zwei
Aufgaben —- das Seekartenwerk und die Seever-
Messung mit der Nautischen Geodäsie —- zu einer
Abteilung zusammengefasst, in die dann später
auch die Nautischen Veröffentlichungen einge-
gliedert wurden. Diese Abteilung hat sich auch im
Nachfolgeinstitut, dem Bundesamt für Seeschifffahrt
und Hydrographie, nach dessen Gründung am
1. Juni 1990 in diesem Aufgabenzuschnitt erhalten
Es sind somit heute wieder die Aufgaben des vo*
einhundertfünfzig Jahren ins Leben gerufenen
“Aydrographischen Bureaus in einer Organisations-
einheit, der Abteilung Nautische Hydrographie (N)
des BSH, zusammengefasst.
Die Abteilung N ist heute am Dienstsitz des BSH ir
Rostock konzentriert - einem Ort, dem erst durch
die historischen Ereignisse der deutschen Wieder-
vereinigung die Stellung als nationales Zentrum
der Hydrographie zugewachsen ist: Aufgrund der
zunehmenden Entfremdung der vormals alliierten
Siegermächte erteilte die Sowjetische Militäradmi-
nistration in Deutschland (SMAD) im Juli 1948 der.
Auftrag, in der sowjetischen Besatzungszone einen
selbstständigen hydrographischen Dienst aufzu-
Dauen, dessen Aufgabenzuschnitt in groben Züger
dem des unter ziviler Verwaltung stehenden DHI
entsprechen sollte. Letztlich entschied man sich je-
doch für die Einrichtung des Seehydrographischen
Dienstes der DDR (SHD), der der Hauptverwaltung
Seepolizei und damit dem Ministerium des Inneren
unterstellt wurde. Erster Dienstort war ab 1950
Berlin, der sich für die Ausübung der zugewiesenen