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Full text: 150 Jahre amtliche deutsche Hydrographie 1861 - 2011

28 | Zwei nationale hydrographische Dienste - eine Aufgabe 
4 Zwei nationale hydrographische Dienste - eine Aufgabe 
4.1 Amtliche Hydrographie in zwei deutschen Staaten 
Der Ausgang und die Folgen des Zweiten Weltkrie- 
ges wurden zur historischen Zäsur für die amtliche 
deutsche Hydrographie. Durch die deutsche Teilung 
kam es zur Koexistenz zweier nationaler hydrogra- 
phischer Dienste, die erst nach der staatlichen Wie- 
dervereinigung im Jahr 1990 überwunden werden 
*onnte. Die bis dahin vergangenen fünfundvierzig 
Jahre der Ausübung amtlicher Hydrographie in zwei 
deutschen Staaten verdienen es deshalb, aus der 
Perspektive des westdeutschen Deutschen Hydro- 
graphischen Instituts und des ostdeutschen Seehy- 
drographischen Dienstes beschrieben zu werden. 
Noch im Jahre 1945 fassten britische Dienststellen 
die Aufgaben der ehemaligen Amtsgruppe Nautik. 
des Marineobservatoriums in Wilhelmshaven 
(gegründet 1874) und der Deutschen Seewarte 
(gegründet 1868 als Norddeutsche Seewarte) zu 
einem gesamtdeutschen „German Maritime Insti- 
tute“ in Hamburg zusammen. Am 12. Dezember 
1945 genehmigte der Alliierte Oberste Kontrollrat in 
Berlin die von den englischen Behörden aufgestellte 
Dienststelle und bestätigte sie unter der Bezeich- 
nung „Deutsches Hydrographisches Institut“ (DH). 
Das DHI war die einzige vierzonale Fachbehörde, 
die jemals eingerichtet wurde. Es war damit auch 
zuständig für die Hydrographie der damaligen 
sowjetischen Besatzungszone. Organisatorisch war 
es in zwei Sektionen aufgeteilt. Die Seevermessung, 
das Seekartenwerk und die nautischen Veröffent- 
'ichungen kamen in die Sektion I, während die 
Aufgaben des Marineobservatoriums und der Deut- 
schen Seewarte, soweit sie übernommen wurden, 
die Sektion Il bildeten. 
Im April 1948 wurde das Deutsche Hydrographi- 
sche Institut in die Verwaltung des Vereinigten 
Wirtschaftsgebietes als Sonderbehörde übernom- 
men und dem Direktor der Verwaltung für Verkehr 
unterstellt. Nach der Gründung der Bundesrepublik 
Deutschland wurde das DHI am 1. Juli 1950 als 
Bundesoberbehörde in den Geschäftsbereich des 
Bundesministers für Verkehr überführt, zu dem es 
seitdem gehörte. Wenn auch der Name „Deutsches 
Hydrographisches Institut“ seit Dezember 1945 bis 
Juli 1990 — also fast bis zur staatlichen Wieder 
vereinigung erhalten geblieben ist, so hat sich 
doch die Organisationsstruktur mehrfach geändert 
Aus den ursprünglichen zwei Sektionen wurden 
acht Abteilungen, von denen die ersten drei die Auf- 
gaben des ehemaligen Hydrographischen Bureaus 
umfassten. Von diesen wiederum wurden zwei 
Aufgaben —- das Seekartenwerk und die Seever- 
Messung mit der Nautischen Geodäsie —- zu einer 
Abteilung zusammengefasst, in die dann später 
auch die Nautischen Veröffentlichungen einge- 
gliedert wurden. Diese Abteilung hat sich auch im 
Nachfolgeinstitut, dem Bundesamt für Seeschifffahrt 
und Hydrographie, nach dessen Gründung am 
1. Juni 1990 in diesem Aufgabenzuschnitt erhalten 
Es sind somit heute wieder die Aufgaben des vo* 
einhundertfünfzig Jahren ins Leben gerufenen 
“Aydrographischen Bureaus in einer Organisations- 
einheit, der Abteilung Nautische Hydrographie (N) 
des BSH, zusammengefasst. 
Die Abteilung N ist heute am Dienstsitz des BSH ir 
Rostock konzentriert - einem Ort, dem erst durch 
die historischen Ereignisse der deutschen Wieder- 
vereinigung die Stellung als nationales Zentrum 
der Hydrographie zugewachsen ist: Aufgrund der 
zunehmenden Entfremdung der vormals alliierten 
Siegermächte erteilte die Sowjetische Militäradmi- 
nistration in Deutschland (SMAD) im Juli 1948 der. 
Auftrag, in der sowjetischen Besatzungszone einen 
selbstständigen hydrographischen Dienst aufzu- 
Dauen, dessen Aufgabenzuschnitt in groben Züger 
dem des unter ziviler Verwaltung stehenden DHI 
entsprechen sollte. Letztlich entschied man sich je- 
doch für die Einrichtung des Seehydrographischen 
Dienstes der DDR (SHD), der der Hauptverwaltung 
Seepolizei und damit dem Ministerium des Inneren 
unterstellt wurde. Erster Dienstort war ab 1950 
Berlin, der sich für die Ausübung der zugewiesenen
	        
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