KOMMISSION
? 27/28 Kommissar/Innen (1 aus jedem MS, für neue KOM
hat GBR bisher keinen Vertreter benannt)
? EP muss KOM als Ganzes bestätigen (Ende Oktober)
? Zuständigkeiten gem. Art. 17 EUV
? Hüterin der Verträge
? Sorgt für Anwendung der Verträge
? Überwacht Anwendung des Unionsrechts
? Legt Gesetzgebungsvorschläge vor
(sog. Initiativrecht), ohne Vorschlag der KOM kann der
Gesetzgeber nicht tätig werden
? Kann delegierte Rechtsakte/Durchführungsrechtsakte
erlassen (Art. 290/291 AEUV), sofern Rat dies beschließt