Ehlers: Lotsenannahmepflicht in der Kadetrinne RdTW 2022, 133
Lotsenannahmepflicht in der Kadetrinne
Prof. Dr. Dr.?h.?c. Peter Ehlers*
Seit Jahren wird immer wieder gefordert, in der Kadetrinne, einem nautisch anspruchsvollen
Seegebiet, das in der dänischen und deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone gelegen ist,
für bestimmte Schiffe eine Lotsenannahmepflicht einzuführen. Aus völkerrechtlichen Gründen
ist eine nationale Regelung im Rahmen des Seelots- oder Schifffahrtspolizeirechts nicht
möglich. Regelungen auf der Grundlage des Helsinki-Übereinkommens oder des Unionsrechts
stoßen an Grenzen, soweit Schiffe aus Drittstaaten betroffen sind. In Frage kommt daher nur
die Einführung durch eine Entscheidung der IMO. Zu diesem Zweck könnte das Kapitel V der
Anlage zu SOLAS um eine Regelung zur Lotsenannahmepflicht erweitert werden. Daneben
eröffnet Art. 211 Abs. 6 SRÜ die Möglichkeit, mit Zustimmung der IMO die Kadetrinne als
besonders zu schützendes Gebiet auszuweisen und eine Lotsenannahmepflicht als nautische
Praxis einzuführen. Eine entsprechende Initiative würde eine konkrete Darlegung
voraussetzen, wie die Lotsenannahmepflicht inhaltlich ausgestaltet und ein verbindlicher
Lotsdienst organisiert werden sollte. Nach gegenwärtigem Stand ist wegen übergeordneter
geopolitischer und seerechtlicher Erwägungen jedoch nicht zu erwarten, dass eine IMO-
Initiative zum Erfolg führen würde.
I. Bisherige Entwicklung
1Eine der letzten Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der
19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages betraf die Schiffssicherheit an der
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deutschen Nord- und Ostseeküste. Neben zahlreichen anderen Punkten wurde die
Bundesregierung gefragt, bis wann sie eine Lotspflicht für die Kadetrinne anstrebt, welche
Maßnahmen dazu in welchen Gremien und auf welchen Ebenen ergriffen und welche Hürden
gesehen werden.1 Damit rückt wieder ein Thema in den Vordergrund, dass seit mehreren
Jahrzehnten die Gemüter bewegt und zu zahlreichen Initiativen auf nationaler, regionaler und
internationaler Ebene geführt hat, ohne dass sich bisher eine Lösung abzeichnet. Bei der
Kadetrinne handelt es sich um ein Seegebiet zwischen Mecklenburg und den dänischen Inseln
Falster und Lolland, das jährlich von etwa 65.000 Schiffen, davon etwa 16?% Tankschiffe,2
befahren wird.3 Wegen seiner großen ökologischen Bedeutung ist es als Natura-2000-
Schutzgebiet ausgewiesen. Die für größere Schiffe navigatorisch anspruchsvolle 20 sm lange
Rinne hat eine Wassertiefe zwischen 12 und 32?m. Abhängig vom Tiefgang der Schiffe, verengt
sich die Rinne an der schmalsten Stelle, an der zugleich eine Kursänderung von 90 Grad
erforderlich ist, auf 500 bis 1.000?m. In diesem Bereich sind wiederholt Schiffe auf Grund
gelaufen, oder es ist zu Kollisionen mit entgegenkommenden Schiffen gekommen,
insbesondere wenn durch zu frühe Einleitung der Kursänderung der Weg abgekürzt werden
sollte. Obgleich mehrfach zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen wie Änderung der
Betonnung, Aktualisierung der Seekarten nach regelmäßiger Überprüfung der vermessenen
Wassertiefen und Verkehrsbeobachtungen durch eine Verkehrszentrale ergriffen worden sind,
ist die Gefahr von Schiffsunfällen nicht gebannt, die erhebliche Umweltauswirkungen haben
können, wenn unfallbedingt Öl austritt oder gefährliche Ladung verloren geht.
2Seit Langem wird immer wieder die Einführung einer Lotsenannahmepflicht zumindest für
Schiffe mit größerem Tiefgang und gefährlicher Ladung gefordert. Das ist bisher daran
Kopie von Peter Ehlers, abgerufen am 08.05.2022 09:05 - Quelle: beck-online DIE DATENBANK
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-RDTW-B-2022-S-133-N-1
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