Habermehl, Rı: Der Deutsche Reichswetterdienst.
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Zusammenfassung des Wetternachrichtendienstes an einer Stelle. Die
verschiedenen Jahrbücher der früheren Einzeldienststellen wurden zu dem
„Deutschen Meteorologischen Jahrbuch“ zusammengelegt.
Als zentrale wissenschaftliche und technische Behörde wurde durch eine
weitere Verordnung vom 28. November 1934 das „Reichsamt für Wetter-
dienst“ geschaffen, dem außer den wissenschaftlichen und Forschungsaufgaben
des Reichswetterdienstes auch die betriebliche Leitung des gesamten Klimawetter-
Jienstes obliegt,
Die Deutsche Seewarte in Hamburg wurde unter Beibehaltung ihrer seitherigen
Aufgabengebiete durch Eingliederung des bisher örtlich gesondert arbeitenden
Wirtschaftswetterdienstes entsprechend erweitert,
Der bisherige Aufgabenkreis der Universitäts- und Hochschul-
institute (ihre Lehr- und Forschungsaufgaben) wurde durch die Verordnung
über den Reichswetterdienst nicht geändert. Um die Verbindung dieser Institute
mit dem KReichswetterdienst zu gewährleisten, erhielten die Direktoren dieser
Institute das Recht, von den Einrichtungen der Reichsorganisation für ihre
Zwecke möglichst weitgehenden Gebrauch zu machen,
Die Zusammenarbeit mit diesen Instituten wurde dann im Jahre 1936 durch
Schaffung eines „Wissenschaftlichen Senats für den Reichswetterdienst“
erweitert, der sich aus den Professoren der wichtigsten Universitäten und
Hochschulen und einer Reihe leitender Meteorologen des Reichswetterdienstes
zusammensetzt.
Die Schaffung einer „Reichswetterdienstschule“ und des „Chef des
Reichswetterdienstes“ brachte die Neuorganisation im wesentlichen zum
Abschluß.
Daneben erfolgte zusätzlich ein weiterer Ausbau des Aerologischen
Netzes von 5 auf 10 Wetterflugstellen; z. Zt. ist die Einrichtung eines Radio-
sondennetzes von etwa 6 Aufstiegsstellen im Gange, das voraussichtlich bis
Oktober 1939 vollendet sein wird.
C. Die jetzige Gestaltung des Reichswetterdienstes,
Die Leitung des Reichsweiterdienstes obliegt dem „Chef des Reichs-
wetterdienstes“, der zugleich Abteilungschef im Allgemeinen Luftamt des
Reichsluftfahrtministeriums ist. Sein Aufgabengebiet erstreckt sich außer der
Gesamtleitung insbesondere auf sämtliche organisatorischen, wissenschaftlichen,
betrieblichen, technischen, personellen und finanziellen Angelegenheiten des
Wetterdienstes., .
Zur Durchführung der Aufgaben des Reichswetterdienstes stehen folgende
nachgeordnete Behörden zur Verfügung:
1. die Luftämter (Abteilung Wetterdienst), welchen die betriebliche Leitung
des Wetterdienstes innerhalb der Luftamtsbezirke übertragen wurde;
die Wetterwarten bei den Flughafenleitungen, welchen die praktische
Durchführung der Einzelaufgaben (Flug-, Wirtschafts- und Höhenwetter-
dienst) obliegt. Sie sind den Luftämtern unterstellt;
das Reichsamt für Wetterdienst (Berlin), welches die wissenschaft-
lichen und technischen Aufgaben zentral wahrzunehmen hat;
4. die Deutsche Seewarte (Hamburg);
5. die Reichswetterdienstschule, welche die Aus- und Fortbildung des
meteorologischen Personals versieht;
5. das Forschungsinstitut für langfristige Witterungsvorhersage
in Bad Nomburg.
Das Reichsamt für Wetterdienst besteht aus drei Abteilungen:
Abteilung I: Klimatologie,
Abteilung II: Synoptische Meteorologie und Aerologie,
Abteilung III: Instrumente und Gerät,
Ihm sind unmittelbar unterstellt die Meteorologischen Observatorien
Potsdam, Aachen, Wahnsdorf, außerdem das Aeronautische Observatorium Linden-
berg und das Aerologische Observatorium Friedrichshafen, welches insbesondere
Ann. d. Hydr. usw. 1939, Heit VI. }
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