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Einheitliche Nulipunktshöhe der Pegel im deutschen Tidegebiet,
Vor Beglerungs- and Baurat Dr.-Ing: Lange, Berlin,
Durch. gemeinsamen. Erlaß des Reichs- und Preußischen Verkehrsministers
und des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom
5. April 1935 ist angeordnet worden, daß die Nullpunkte der staatlichen Pegel
im. deutschen. Tidegebiet einheitlich auf N,N. — 5,000 m im neuen System der
Landesaufnahme gelegt werden, Ausgenommen sind die Schiffahrtspegel, deren
Nullpunkte auf Kartennull (Mittlerem Springniedrigwasser) liegen, Außerdem
brauchen solche Pegel im Tidegebiet, die für vorübergehende Zwecke errichtet
sind, nicht umgelegt zu werden. Weitere Ausnahmen bedürfen der ausdrück-
lichen Genehmigung des zuständigen Ministers,
Zur Zeit liegt kein Pegel im deutschen Tidegebiet mit seinem Nullpunkt
auf N. N. — 5,000 m. Abgesehen von den oben genannten Ausnahmen werden
also von. dieser Anordnung sämtliche Tidepegel betroffen, Die Bedeutung dieser
Maßnahme, die einen schwerwiegenden
Eingriff in das Pegelwesen in deutschen
Tidegebiet darstellt, ist in der „Deutschen
Wasserwirtschaft“ 1935, Heft 9, eingehend
behandelt worden, Es dürfte aber auch
für weitere Kreise von Interesse sein,
wenigstens einen kurzen Überblick über
die Gründe für die Umlegung der Tide-
pegel zu erhalten,
Die nebenstehende. Zusammenstel-
lung vermittelt einen Überblick über die
Zahl der bisherigen Höhenlagen der
Pegelnullpunkte im deutschen Tidegebiet.
Gegen die Umlegung der Pegel
spricht einmal der Umstand, daß fast
alle Pegel schon. seit langer Zeit —
manche seit 80 Jahren — Hbheobachtet
werden. und. seit ihrer Aufstellung: die .
ihnen gegebene Höhenlage zur Umgebung behalten haben, Nach der Umlegung
der Fegel können. die Wasserstandsbeobachtungen. nicht mehr ohne weiteres mit
denen vor der Umlegung verglichen werden. Eine Umrechnung aller früheren
Wasserstände auf die neue Höhenlage der Pegel kann mit vertretbaren Mitteln
nicht durchreführt werden, Um Vergleichswerte für die Wasserstandszahlen nach
I