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40. Jahresber, Dt. Hydrogr. Inst. 1985
scher Verbindungen. Bei letzteren liegt der Anteil weit unter 0,1 %.
Aufgrund dieser hohen Vernichtungseffizienz sowie der starken Vermi
schung und dem teilweisen Abbau der Abgase in der Atmosphäre gelangen
nur noch Restmengen der Abfallstoffe großflächig verteilt in das Meer
wasser.
1985 wurde gegen eine Erlaubnis Widerspruch eingelegt, zwei Klagen sind
anhängig. Eine Klage richtet sich gegen die Versagung einer Erlaubnis
zur Verbrennung von Abfallstoffen auf Hoher See, die andere Klage hat
die angebliche Beeinträchtigung der Meeresumwelt durch Abfallstoffe aus
der Titandioxid-Praduktion zum Gegenstand.
Durch laufende Kontrollen wurden vom DHI die Einhaltung der Bestimmungen
in den Erlaubnissen und die Angaben über die Zusammensetzung der Ab
fallstoffe überwacht. Für die Entscheidungen und Überwachungen wurden
nach der Höhe-See-Eitibringungsverordnung Gebühren in Höhe von 95 900,-
DM erhoben.
Nach dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechte am Tiefseebergbau
nimmt das DHI für den BMWi Aufgaben des Meeresumweltschutzes wie Vor
bereitung von Durchführungsvorschriften, Mitwirkung an Genehmigungsver
fahren und fachliche Beratung für Gegenseitigkeitsverhandlungen mit an
deren Staaten wahr.
Eine weitere wesentliche Tätigkeit des DHI ist der Schutz des Meeres vor
Ölverschmutzungen durch Schiffe. Nach der Verordnung über Zuwiderhand
lungen gegen das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der
Meeresverschmutzung durch Schiffe und gegen das Protokoll von 1978 zu
diesem Übereinkommen (MAKP0L-0W1-V0) ist dem DHI die Aufgabe übertragen
worden, Verstöße zu verfolgen und zu ahnden, sofern sie verbotene Ein
leitungen betreffen oder die Pflicht, Qitagebücher zu führen, verletzen.
Diese Aufgabe erhält eine immer größere Bedeutung im Hinblick auf die
zunehmende Zahl von Ölverschmutzungen.
In den Öltagebüchern müssen Chefingenieur und Kapitän über die Behand
lung und den Verbleib aller an Bord anfallenden Ölrückstände und Bil
genwasser genaue Aufkunft geben. Geschieht dies nicht, können Bußgelder
bis zu 50 000,- DM verhängt werden. Um eine einheitliche Rechtsanwen
dung zu gewährleisten, hat das DHI nach Abstimmung mit den Wasserschutz
polizeien der Länder Richtlinien für die Überprüfung von Öltagebüchern
herausgegeben. Durch verstärkte Kontrollen der Öltagebücher hat das DHI
in Zusammenarbeit mit den Wasserschutzpolizeien der Länder erhebliche
Anstrengungen unternommen, den Umweltachutzvorschriften Geltung zu ver
schaffen. So wurden 123 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 41 Büß
geldbescheide erlassen. 121 Fälle, in denen die deutschen Behörden die
Straftaten oder Qrdnungswidrigkeiten, die von Schiffen unter ausländi
scher Flagge begangen wurden, aufgrund bestehender Verfahrenshindernis-
se nicht ahnden konnten, wurden an den Flaggenstaat zur dortigen weite
ren Verfolgung gemeldet.
Zur Luftüberwachung Über dem deutschen Festlandsockel wurden in Zusam
menarbeit mit der boiländischen Überwachungsbehörde Rijkswaterstaat re
gelmäßig Überwachungsflüge mit dem holländischen Flugzeug durchgeführt.
Dabei konnten 212 Verschmutzungen festgestellt werden. In 16 Fällen ge
lang es, die mutmaßlichen Verursacher zu identifizieren.
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