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Full text: Jahresbericht 1985

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40. Jahresber, Dt. Hydrogr. Inst. 1985 
scher Verbindungen. Bei letzteren liegt der Anteil weit unter 0,1 %. 
Aufgrund dieser hohen Vernichtungseffizienz sowie der starken Vermi 
schung und dem teilweisen Abbau der Abgase in der Atmosphäre gelangen 
nur noch Restmengen der Abfallstoffe großflächig verteilt in das Meer 
wasser. 
1985 wurde gegen eine Erlaubnis Widerspruch eingelegt, zwei Klagen sind 
anhängig. Eine Klage richtet sich gegen die Versagung einer Erlaubnis 
zur Verbrennung von Abfallstoffen auf Hoher See, die andere Klage hat 
die angebliche Beeinträchtigung der Meeresumwelt durch Abfallstoffe aus 
der Titandioxid-Praduktion zum Gegenstand. 
Durch laufende Kontrollen wurden vom DHI die Einhaltung der Bestimmungen 
in den Erlaubnissen und die Angaben über die Zusammensetzung der Ab 
fallstoffe überwacht. Für die Entscheidungen und Überwachungen wurden 
nach der Höhe-See-Eitibringungsverordnung Gebühren in Höhe von 95 900,- 
DM erhoben. 
Nach dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechte am Tiefseebergbau 
nimmt das DHI für den BMWi Aufgaben des Meeresumweltschutzes wie Vor 
bereitung von Durchführungsvorschriften, Mitwirkung an Genehmigungsver 
fahren und fachliche Beratung für Gegenseitigkeitsverhandlungen mit an 
deren Staaten wahr. 
Eine weitere wesentliche Tätigkeit des DHI ist der Schutz des Meeres vor 
Ölverschmutzungen durch Schiffe. Nach der Verordnung über Zuwiderhand 
lungen gegen das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der 
Meeresverschmutzung durch Schiffe und gegen das Protokoll von 1978 zu 
diesem Übereinkommen (MAKP0L-0W1-V0) ist dem DHI die Aufgabe übertragen 
worden, Verstöße zu verfolgen und zu ahnden, sofern sie verbotene Ein 
leitungen betreffen oder die Pflicht, Qitagebücher zu führen, verletzen. 
Diese Aufgabe erhält eine immer größere Bedeutung im Hinblick auf die 
zunehmende Zahl von Ölverschmutzungen. 
In den Öltagebüchern müssen Chefingenieur und Kapitän über die Behand 
lung und den Verbleib aller an Bord anfallenden Ölrückstände und Bil 
genwasser genaue Aufkunft geben. Geschieht dies nicht, können Bußgelder 
bis zu 50 000,- DM verhängt werden. Um eine einheitliche Rechtsanwen 
dung zu gewährleisten, hat das DHI nach Abstimmung mit den Wasserschutz 
polizeien der Länder Richtlinien für die Überprüfung von Öltagebüchern 
herausgegeben. Durch verstärkte Kontrollen der Öltagebücher hat das DHI 
in Zusammenarbeit mit den Wasserschutzpolizeien der Länder erhebliche 
Anstrengungen unternommen, den Umweltachutzvorschriften Geltung zu ver 
schaffen. So wurden 123 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 41 Büß 
geldbescheide erlassen. 121 Fälle, in denen die deutschen Behörden die 
Straftaten oder Qrdnungswidrigkeiten, die von Schiffen unter ausländi 
scher Flagge begangen wurden, aufgrund bestehender Verfahrenshindernis- 
se nicht ahnden konnten, wurden an den Flaggenstaat zur dortigen weite 
ren Verfolgung gemeldet. 
Zur Luftüberwachung Über dem deutschen Festlandsockel wurden in Zusam 
menarbeit mit der boiländischen Überwachungsbehörde Rijkswaterstaat re 
gelmäßig Überwachungsflüge mit dem holländischen Flugzeug durchgeführt. 
Dabei konnten 212 Verschmutzungen festgestellt werden. In 16 Fällen ge 
lang es, die mutmaßlichen Verursacher zu identifizieren.
	        
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