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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 52 (1924)

Castens, G.: Der Wetterdienst der Deutschen Seewarte im’ Wirtschaftsleben usw. 127 
durch die Lehren, die der Prozeß oftmals den Beteiligten gibt: nutzt in Zukunft 
die Möglichkeit der Wetterberatung aus! bedenkt, daß die Begründung etwaigen 
Nichtinnehaltens geschäftlicher Vereinbarungen mit der „Ungunst des Wetters“ 
sich vielleicht als nicht stichhaltig erweisen läßt! 
Beispiele: . 
ı. A. hat die vertragliche Lieferung von Kartoffeln an B. während der Monate Januar bis 
März 1924 nicht ausgeführt, weil dauernd Frost geherrscht habe. Wann sind frostfreie Zeiten gewesen? 
2, Eine Gewitterböe hat die Schutzhülle einer Schute losgerissen, der nachfolgende Platzregen 
die gesamte Ladung verdorben. Liegt Fahrlässigkeit des Schutenführers vor, so ist dieser für den 
Schaden haftbar; wird „höhere Gewalt‘ angenommen, so ist die beteiligte Versicherungsgesellschaft 
der Leidtragende. Gutachten des nautischen Sachverständigen und des Meteorologen müssen die 
Frage klären. 
3. Eine Berufsgenossenschaft wünscht Auskunft, ob zu einer bestimmten Zeit die Witterung 
derartig war, daß sie den Hitzschlag eines seinen Beruf ausübenden Fischers erklärt. . 
4. Mehrere für den Ort A bestimmte beladene Schuten haben 10 Tage lang beim Orte B 
gelegen, weil angeblich der Wasserstand zu niedrig gewesen ist; wie waren die Wind-, Eis- und 
Wasserstandsverhältnisse während der fraglichen Zeit? 
5. Der Inhalt eines Eisenbahnwagens mit Südfrüchten ist verdorben am Ziel angekommen; 
hat auf der betreffenden Strecke Frost geherrscht? wie lange? wie stark? 
6. Ein Warenempfänger will den Absender von Eisenwaren für den Verderb der Sendung 
durch Regen haftbar machen: ist in der fraglichen Zeit überhaupt Regen gefallen? '). ; 
7. Lag am ... Schnee? „Wir bedürfen der Auskunft, um die Berechtigung eines Schnee- 
zuschlages zu den sonstigen Transportkosten nachzuweisen‘‘. 
8. Wie waren in der Zeit ..... in Kapstadt die Niederschlagsverhältnisse? Schadenssache 
an einer Holzsendung. Die erbetene Auskunft kann „zum Schutze deutscher Interessen von wesent- 
lichem Belang‘ sein, — 
Daß Wetterauskünfte aus Anlaß von Schiffszusammenstößen und Havarien 
von der Seewarte und ihren Dienststellen besonders häufig gefordert werden, ist 
im Wesen des Instituts begründet. Ein Beispiel aus dieser Anliegen-Gruppe sei 
angeführt, das auch erkennen läßt, welcher Art die Erwägungen des Meteorologen 
in weniger einfachen Fällen sind. 
Einige Kilometer unterhalb Hamburgs erfolgt zwischen 6 und 7 Uhr morgens ein schwerer 
Schiffszusammenstoß. Der Führer des einen Schiffes behauptet, es habe Nebel auf der Elbe geherrscht. 
Ein Gutachten der Seewarte wird angefordert. . 
Die Wetterlage ist an dem fraglichen Morgen der Nebelbildung an sich nicht ungünstig ge- 
wesen, zumal, wenn schwache Luftbewegung und große Luftfeuchtigkeit herrschten, Vorbedingungen, 
die beide erfüllt waren. Gleichwohl weist die Wetterkarte für 8 Uhr morgens kein Nebelzeichen auf, 
weder bei Hamburg noch in der weiteren Umgebung. Zurückgreifen auf das Beobachtungstagebuch 
der Seewarte führt auf die Eintragung des diensthabenden Meteorologen an dem betreffenden Tage:. 
„um 6.30 vorm. starke Nebelschwaden auf der Elbe“. Liegt die Möglichkeit vor, daß — falls örtliche 
Nebelbildung an der Unglücksstelle nicht in Betracht kommt — jene Schwaden zur Kollisionszeit in 
der Gegend der Schiffe aufgetreten sind? Der Meteorolog glaubt die Frage bejahen zu müssen im 
Hinblick auf die Windrichtung und -stärke (Südost 1) wie auf die Luftfeuchtigkeit. Diese betrug 
sowohl um 7 Uhr wie um 8 Uhr vormittags 97°%,, ließ also keine Zunahme der nebelauflösenden 
Verdunstungskraft in den betreffenden Morgenstunden erkennen. Die Messung gilt für den Stintfang; 
auf dem Flusse wird die Luft wahrscheinlich gesättigt gewesen sein, die Feuchtigkeit also 100%, be- 
tragen haben. — 
Liegen den Auskunftswünschen über vergangenes Orts- und Strecken- 
wetter vielfach Beziehungen zur mehr oder weniger fertigen Ware zugrunde, 
so tritt beim Flächenwetter — d.i. die Summe der Wettererscheinungen über 
ein ausgedehntes Areal°) — die werdende Ware in den Vordergrund: wie 
beeinflußt das Wetter den künftigen Ertrag? Für den einzelnen Land- 
schaften und Versicherungsgesellschaften, für Gewerbe, Handel und Technik. Mit 
438 Beispielen aus der Praxis. Berlin und Leipzig 1921, Verlag Walter de Gruyter & Co. 
N Ein Beispiel dafür, wie eine Anfrage nicht lauten soll, sei hier gegeben: ‚In der Strafsache 
Müller wird um Auskunft ersucht, wie das Wetter am 6. Juli 1923 in Adorf war“. Da der beant- 
wortende Meteorolog keine Ahnung davon haben kann, um was es sich handelt, so müßte ihn seine 
Gewissenhaftigkeit eigentlich dazu veranlassen, sämtliche 24 Stundenwerte aller Registrierinstrumente 
an den nächstgelegenen Beobachtungsstationen B und C heranzuholen, mit ihrer und der Wetterkarten 
ea betreffenden Werte für Adorf zu ermitteln und — eine entsprechende Kostenrechnung auf- 
zustellen! 
1) Nachträgliche Feststellung von Niederschlägen, welche Waren beim Verladen oder während 
des Transportes beschädigt oder das Gewicht der Waren (Zucker, Salz, Torf, Holz) verändert haben 
sollen, spielen überhaupt bei diesen Anfragen eine große Rolle. — 
. 2) Also die „Witterung“! Der Doppelsinn dieses Begriffes als Summe neben- wie nach- 
einanderliegender Einzelwetter sei hervorgehoben; vgl. auch H. Zillig a. a. O.
	        
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