Die Küste, 75 MUSTOK (2009), 37-49
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Gibt man bei den Windatlas-Rechnungen Eingabegrößen aus Zeitreihen vor, so erhält
man zu jedem entsprechenden Zeitpunkt ein Windfeld und somit eine Zeitreihe berechneter
Windfelder. Damit lassen sich auch für einzelne Gitterpunkte zeitgleiche Wertepaare von
Windgeschwindigkeit und Windrichtung bestimmen. Diese berechneten Zeitreihen werden
insbesondere zum Zwecke der Verifikation benötigt, um z.B. Vergleiche mit einer am glei
chen Ort gemessenen Zeitreihe durchführen zu können.
4.1 Wahl der Eingabewerte
Die Qualität der Zeitreihe, die das Windklima am Eingabepunkt repräsentiert, bestimmt
die Qualität der Ergebnisse der berechneten Windfelder. Deshalb kommt der Wahl des Ein
gabepunkts und der zugehörigen Zeitreihen große Bedeutung zu. Insbesondere müssen fol
gende Kriterien beachtet werden:
• Repräsentative Eingabepunkte: Sowohl Eingabe- als auch Zielpunkt sollten mög
lichst auf See oder in unmittelbarer Küstennähe liegen und frei von lokalen Effekten
sein.
• Die Wasserstände sollten von einem Pegel stammen, der repräsentativ für das gesamte
Gebiet ist, für das die Windfelder berechnet werden.
• Die Mittelungszeiträume für die Windwerte sollten mindestens eine Stunde betra
gen.
• Wasserstände und Windwerte müssen in der gleichen zeitlichen Auflösung vorliegen.
Erfahrungen im Seewetteramt haben gezeigt, dass die Winddaten der in Tab. 2 aufge-
listeten Stationen in den genannten Zeiträumen grundsätzlich die oben genannten Bedin-
Tab. 2: Für den Windatlas geeignete Eingabestationen mit geographischen Koordinaten, der Messhöhe
von Windgeschwindigkeit und Windrichtung und des Zeitraums, in dem Messungen an dieser Station
vorhegen.
Messort
östliche
Länge (°)
Nördliche
Breite (°)
Messhöhe
(m ü. Grund)
Zeitraum
Ahrenshoop
12.4
54.4
10
Ab 1998
Arkona
13.44
54.68
24
11.1995-10.2006
Boltenhagen
11.2
54.00
18
Ab 4.1991
Darsser Schwelle
12.7
54.7
9
Ab 1994
Gedser Odde
11.97
54.57
8
Ab 1996
Greifswalder Oie
13.91
54.25
12
Ab 2001
Kegnaes
9.98
54.85
16
Ab 1996
Leuchtt. Kiel
10.27
54.50
8
Ab 1982
Olpenitz
10.03
54.67
10
Ab 1996
Swinemünde
14.23
53.92
6
Ab 1996
Warnemünde
12.1
54.2
10
Ab 1997
Westermarkelsdorf
11.07
54.53
10
Ab 6.1996