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Volltext : Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 45 (1917)

362 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Oktober 1917,

bei ihnen die Berufe zum größten Teil unberücksichtigt, die wir als betriebstechnische
bezeichnen können und zu denen im Grunde auch der seemännische Beruf gehört.
Zunächst haben Bergbau und Forstwirtschaft ihre besonderen Hochschulen, zum
Teil sind sie allerdings auch an andere Hochschulen angegliedert. Ebenso finden
die Landmesser ihre Ausbildung an verschiedenen Hochschulen. Die höheren
Beamten der Post und Telegraphie sind seit neuestem den Universitäten und technischen
 Hochschulen zugewiesen, die höheren technischen Beamten des Eisenbahnwesens
 schon seit lange den technischen Hochschulen.
Ferner sind für die militärischen Berufe besondere Hochschulen vorhanden.
Für die strategische Ausbildung ist dies auf dem Boden des Deutschen Reiches
die Berliner Kriegsakademie, für die eigentlich technische Ausbildung, namentlich
der Artillerie- und Ingenieuroffiziere, sind es die militärtechnische Akademie in
Berlin und die bayerische Artillerie- und Ingenieurakademie in München. Die Kriegsmarine
 hat eine Hochschule in der Kaiserlichen Marineakademie in Kiel.
Die Landwirtschaft, bei der man in vielen Punkten eine gewisse bevorrechtete
 Stellung und besondere Wertung beobachten kann, besitzt ihre Hochschulen
 schon seit längerer Zeit, der Handel hat sie seit kurzem erhalten. Daneben
sind für Kolonialwirtschaft, Kommunalverwaltung, soziale Arbeit und andere Tätigkeiten
 von öffentlichem Interesse besondere Hochschulen im Werden.
Wenn man das Ganze überblickt, so erkennt man, daß für alle Berufszweige
sich hochschulmäßige Ausbildung für die höchsten Stellen findet, nur bei der Handelsmarine
 nicht. Die Frage ist nun, wie das zu erklären ist, und ob es eine innere
Berechtigung hat. Danach muß sich ergeben, ob die Forderung einer Seefahrthochschule
 begründet ist und ob sie Aussicht auf Erfüllung haben kann. ;
Das nächstliegende Verfahren, das man einschlagen kann, um zum Verständnis
 des gegenwärtigen Zustandes der seemännischen Ausbildung vorzudringen, besteht
darin, daß man nachsieht, wie dieser Zustand sich historisch entwickelt hat. Da
zeigt es sich denn, daß es bis zum 18. Jahrhundert eine schulmäßige Ausbildung
des Seemanns überhaupt nicht gegeben hat. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts
hat sich der Unterrichtsbetrieb der Seefahrtschulen nach und nach entwickelt.
Vorher wurden die für die Schiffsführung nötigen Kenntnisse, die sich über eine
notdürftige Fertigkeit in den zur Ortsbestimmung auf See nötigen Beobachtungen
und Berechnungen nicht erhoben, dadurch erworben, daß sie der ältere, erfahrene
Seemann auf See oder während der Winterruhe im Hafen dem jüngeren Berufsgenossen
 mitteilte. .
Darin liegt im übrigen nichts dem Seemannsberufe Eigentümliches. Ähnlich
ist es bei allen technischen Berufszweigen gewesen. Bevor die Schule aufkam,
war die Lehre die einzige Bildungsmöglichkeit. An diesem mit der praktischen
Berufsübung selbst verbundenen Ausbildungsverfahren wurde um so zäher festgehalten,
 je mehr die handwerksmäßige Übung gegenüber dem Erwerb eines
bestimmten Berufswissens das Übergewicht hatte. Innerhalb der zunftmäßigen
Organisation der Gewerbe galt die an das persönliche Verhältnis von Meister und
Lehrling geknüpfte Einführung in den Beruf als die allein mögliche und erlaubte.
So wurden nicht bloß die Handwerker, sondern auch die Baumeister und bildenden
Künstler, die Verwaltungsbeamten und Offiziere und selbstverständlich alle Angehörigen
 des Handels und der Landwirtschaft erzogen. Ja bis in die Gegenwart
hinein sind in einigen Staaten die Rechtsanwälte durch die bloße Lehre bei einem
älteren Advokaten in ihrem Beruf eingeführt worden.
Dieses System begann aber um so mehr zu weichen, je mehr das für den
Beruf zu erwerbende positive Wissen an Umfang und Bedeutung zunahm. Im
gleichen Verhältnis zu der Einschätzung der wissenschaftlichen Vorbildung stieg
auch das Bedürfnis nach einer zusammenhängenden Belehrung, die sich nur‘ im
Rahmen einer schulmäßigen Organisation als möglich erwies. Nach und nach griff
die Unterweisung an besonderen Lehranstalten von den gelehrten auf die praktischen
Berufe über. Zu den gelehrten Berufen wurde merkwürdigerweise von Anfang
an auch der Beruf des Arztes gerechnet, trotzdem die ärztliche Tätigkeit doch eine
praktische Wirksamkeit, nämlich die Heilung der Krankheiten, bedeutet und mit
einem starken Maße handlicher Fertigkeit verknüpft ist. Offenbar war der Gedanke
            
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