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Volltext: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 45 (1917)

Ann. d. Hydr. usw., XXXXYV. Jahrg. (1917), Heft X. 
5561 
Der Plan einer Seefahrthochschule. 
Von Prof. Dr. H. E, Timerding, Braunschweig, 
A 
Der: Gedanke einer Seefahrthochschule ist nicht ganz neu. Er ist bereits 
hie und da aufgetaucht, ohne daß es bis jetzt gelungen wäre, ihm festere Gestalt zu 
verleihen. Gegenwärtig aber erhebt es der Ausblick auf die Zeit nach dem Welt- 
kriege fast zur gebieterischen Notwendigkeit, den Plan aufs neue ernstlich zu prüfen. 
Denn.es ist wohl jedermann klar, daß wir alles daran setzen müssen, um die Ent- 
wicklung der deutschen Seefahrt nach dem Kriege zu sichern und ihre Leistungen 
auf das höchste erreichbare Maß zu steigern. Jedes Mittel, das dazu dienen kann, 
müssen wir ergreifen, und wenn die Seefahrthochschule wirklich den Zweck zu erfüllen 
vermag, durch eine erhöhte Ausbildung der Führer unserer großen Schiffe auch 
die höchstmögliche Sicherheit, Schnelligkeit und Zweckmäßigkeit der überseeischen 
Fahrten zu gewährleisten und außerdem eine Stätte für die Bearbeitung aller auf die 
Seefahrt bezüglichen technisch-wissenschaftlichen Fragen zu bilden, dann müssen 
wir mit allen Mitteln danach trachten, die Schwierigkeiten, die sich ihrer Gründung 
entgegenstellen mögen, zu überwinden und aus dem Wege zu räumen. 
Wie nahe es liegt, an die Errichtung einer Seefahrthochschule zu denken, 
zeigt sich unmittelbar, wenn wir den seemännischen Beruf mit den übrigen Berufs- 
zweigen vergleichen. Es ergibt sich dann, daß unter allen Berufen allein der 
seemännische bis heute die Stütze und Förderung durch eine Hochschule entbehrt. 
Die eigentlichen gelehrten Berufe besitzen seit Jahrhunderten ihre Hoch- 
schulen in den Universitäten. Den Ausgangspunkt bildete hierbei die Theologie, 
ihr schloß sich die Rechtswissenschaft und die Heilkunde an. Erst verhältnismäßig 
spät entwickelte sich die philosophische Fakultät als den übrigen gleichwertig und 
gleichgestellt, nachdem sie lange Zeit nur zur Einführung in das Studium der anderen 
Fakultäten gedient hatte. In ihr fanden dann nach ihrer vollen Entwicklung die 
wissenschaftlichen Lehrberufe ihre hochschulmäßige Ausbildung. Teils der philo- 
sophischen, teils der rechtswissenschaftlichen Fakultät angegliedert ist das eigentliche 
Fachstudium des späteren Verwaltungsbeamten, die Volkswirtschaftslehre und 
Gesellschaftswissenschaft. Allerdings ist nur in süddeutschen Staaten die besondere 
akademische Vorbereitung der Verwaltungsbeamten vorgesehen, während Preußen 
dafür das rechtswissenschaftliche Studium als den normalen Weg ansieht. Auf diese 
Weise sind die Berufe der Geistlichen, der Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungs- 
beamten und Diplomaten, der Ärzte und der Lehrer an die Universitäten gekettet. 
Daneben liegt noch für andere weniger ausgedehnte Berufszweige die Ausbildung 
an den Universitäten, so für die mit dem wissenschaftlichen Beobachtungsdienste 
zusammenhängenden Berufe der Astronomen, . Meteorologen, Geologen, ferner 
gehen auch die Techniker der Statistik und des Versicherungswesens, ebenso die 
Apotheker und die in technischen Betrieben beschäftigten Chemiker zum großen 
Teil durch die Universitäten hindurch. 
Für die eigentlichen technischen Berufe haben sich die technischen Hoch- 
schulen entwickelt. Sie alle pflegen die Berufe des Baufaches, der Maschinentechnik, 
der technischen Chemie, ein Teil von ihnen auch den Schiffbau, die Hüttenkunde, 
den Bergbau, das Vermessungswesen und die Pharmazie. Bei dem Baufach sondert 
sich Hochbau und Tiefbau ziemlich scharf, jener als ein wesentlich künstlerischer, 
dieser als ein im eigentlichen Sinne technischer Beruf, Durch die Architektur greifen 
die technischen Hochschulen auf das künstlerische Gebiet über. Alle übrigen künst- 
lerischen Gebiete, auch das Kunstgewerbe finden hingegen einstweilen an ihnen 
keine Stätte. Dafür gibt es eine Reihe von Hochschulen, die ausschließlich der 
Kunst dienen, mit scharfer Sonderung der bildenden und der vortragenden Künste. 
Durch die technischen Hochschulen ist aber die Gesamtheit der technischen 
und wirtschaftlichen Berufe immer noch nicht. gedeckt, insbesondere bleiben 
Ann. d. Hydr. usw. 1917, Heft X.
	        
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