Ann. d. Hydr. usw., XXXXYV. Jahrg. (1917), Heft X.
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Der Plan einer Seefahrthochschule.
Von Prof. Dr. H. E, Timerding, Braunschweig,
A
Der: Gedanke einer Seefahrthochschule ist nicht ganz neu. Er ist bereits
hie und da aufgetaucht, ohne daß es bis jetzt gelungen wäre, ihm festere Gestalt zu
verleihen. Gegenwärtig aber erhebt es der Ausblick auf die Zeit nach dem Welt-
kriege fast zur gebieterischen Notwendigkeit, den Plan aufs neue ernstlich zu prüfen.
Denn.es ist wohl jedermann klar, daß wir alles daran setzen müssen, um die Ent-
wicklung der deutschen Seefahrt nach dem Kriege zu sichern und ihre Leistungen
auf das höchste erreichbare Maß zu steigern. Jedes Mittel, das dazu dienen kann,
müssen wir ergreifen, und wenn die Seefahrthochschule wirklich den Zweck zu erfüllen
vermag, durch eine erhöhte Ausbildung der Führer unserer großen Schiffe auch
die höchstmögliche Sicherheit, Schnelligkeit und Zweckmäßigkeit der überseeischen
Fahrten zu gewährleisten und außerdem eine Stätte für die Bearbeitung aller auf die
Seefahrt bezüglichen technisch-wissenschaftlichen Fragen zu bilden, dann müssen
wir mit allen Mitteln danach trachten, die Schwierigkeiten, die sich ihrer Gründung
entgegenstellen mögen, zu überwinden und aus dem Wege zu räumen.
Wie nahe es liegt, an die Errichtung einer Seefahrthochschule zu denken,
zeigt sich unmittelbar, wenn wir den seemännischen Beruf mit den übrigen Berufs-
zweigen vergleichen. Es ergibt sich dann, daß unter allen Berufen allein der
seemännische bis heute die Stütze und Förderung durch eine Hochschule entbehrt.
Die eigentlichen gelehrten Berufe besitzen seit Jahrhunderten ihre Hoch-
schulen in den Universitäten. Den Ausgangspunkt bildete hierbei die Theologie,
ihr schloß sich die Rechtswissenschaft und die Heilkunde an. Erst verhältnismäßig
spät entwickelte sich die philosophische Fakultät als den übrigen gleichwertig und
gleichgestellt, nachdem sie lange Zeit nur zur Einführung in das Studium der anderen
Fakultäten gedient hatte. In ihr fanden dann nach ihrer vollen Entwicklung die
wissenschaftlichen Lehrberufe ihre hochschulmäßige Ausbildung. Teils der philo-
sophischen, teils der rechtswissenschaftlichen Fakultät angegliedert ist das eigentliche
Fachstudium des späteren Verwaltungsbeamten, die Volkswirtschaftslehre und
Gesellschaftswissenschaft. Allerdings ist nur in süddeutschen Staaten die besondere
akademische Vorbereitung der Verwaltungsbeamten vorgesehen, während Preußen
dafür das rechtswissenschaftliche Studium als den normalen Weg ansieht. Auf diese
Weise sind die Berufe der Geistlichen, der Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungs-
beamten und Diplomaten, der Ärzte und der Lehrer an die Universitäten gekettet.
Daneben liegt noch für andere weniger ausgedehnte Berufszweige die Ausbildung
an den Universitäten, so für die mit dem wissenschaftlichen Beobachtungsdienste
zusammenhängenden Berufe der Astronomen, . Meteorologen, Geologen, ferner
gehen auch die Techniker der Statistik und des Versicherungswesens, ebenso die
Apotheker und die in technischen Betrieben beschäftigten Chemiker zum großen
Teil durch die Universitäten hindurch.
Für die eigentlichen technischen Berufe haben sich die technischen Hoch-
schulen entwickelt. Sie alle pflegen die Berufe des Baufaches, der Maschinentechnik,
der technischen Chemie, ein Teil von ihnen auch den Schiffbau, die Hüttenkunde,
den Bergbau, das Vermessungswesen und die Pharmazie. Bei dem Baufach sondert
sich Hochbau und Tiefbau ziemlich scharf, jener als ein wesentlich künstlerischer,
dieser als ein im eigentlichen Sinne technischer Beruf, Durch die Architektur greifen
die technischen Hochschulen auf das künstlerische Gebiet über. Alle übrigen künst-
lerischen Gebiete, auch das Kunstgewerbe finden hingegen einstweilen an ihnen
keine Stätte. Dafür gibt es eine Reihe von Hochschulen, die ausschließlich der
Kunst dienen, mit scharfer Sonderung der bildenden und der vortragenden Künste.
Durch die technischen Hochschulen ist aber die Gesamtheit der technischen
und wirtschaftlichen Berufe immer noch nicht. gedeckt, insbesondere bleiben
Ann. d. Hydr. usw. 1917, Heft X.