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Volltext: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 45 (1917)

Wendt, E.: Astronomische oder bürgerliche Zeitrechnung in der Nautik? 9243 
Will man vernünftigerweise jede Änderung in den Tafeln vermeiden, so 
kann nur der von Herrn Dr. Bolte in seinem Aufsatz angegebene Weg in Frage 
kommen, es muß den Seeleuten folgende Regel eingeprägt werden: »Die aus dem 
Stundenwinkel eines Gestirns mit Hilfe der Geradeaufsteigungen der mittleren 
Sonne und des Gestirns abgeleitete mittlere Ortszeit wird, ehe sie weiter in 
Rechnung zu setzen ist, jedesmal um 12% vermehrt; ebenso verfährt man mit 
dem aus der mittleren Ortszeit ermittelten Stundenwinkel eines Gestirns,« So 
kann die Vorschrift natürlich nur lauten, wenn die bürgerliche Zeit bis 24 Stunden 
durchgezählt wird. Unter Zugrundelegung der gewöhnlichen bürgerlichen Zeit- 
rechnung muß diese Vorschrift entsprechend geändert werden; sie lautet dann 
erheblich umständlicher: »Liegt die aus dem Stundenwinkel eines Gestirns ab- 
geleitete mittlere Ortszeit zwischen 0% und 12l, so ist „nachmittags“ dahinter ‚zu 
schreiben; liegt sie zwischen 12% und 24h, so ist sie um 12h zu vermindern, und 
man hat „vormittags“ dahinter zu schreiben. Soll dagegen der Stundenwinkel 
aus der gegebenen mittleren Ortszeit berechnet werden, so lasse man diese, falls 
die Beobachtung nachmittags-gemacht ist, unverändert, vermehre sie aber um 
12b, falls die Beobachtung vormittags gemacht ist.« Die Verarbeitung einer 
solchen Regel trifft zweifellos auf mindestens ebenso viele Schwierigkeiten wie 
die Gewöhnung an die astronomische Zeitrechnung. Es geht daraus hervor, daß 
die Einführung der gewöhnlichen bürgerlichen Zeitrechnung, bei welcher die 
beiden Hälften des Tages. durch die Beiworte »vormittags« und »nachmittags« 
unterschieden werden, für die nautisch-astronomischen Aufgaben nicht geeignet ist, 
Es kann also nur noch die bürgerliche Zeitrechnung in Frage kommen, 
bei welcher der Tag von Mitternacht an bis 24 Stunden durchgezählt wird. 
Aber auch die Bedenken gegen die Einführung dieser Zählweise haben sich im 
Laufe der Erörterungen immer mehr verdichtet. Die Anderungen in der Anlage 
des Jahrbuchs zwingen den im alten Geiste erzogenen Seemann, in- allen Rech- 
nungen die bürgerliche Zählweise anzuwenden, er muß sich außer mit dieser 
auch noch zum mindesten mit der ihm höchst fremd klingenden Regel vertraut 
machen, nach der er die aus dem Stundenwinkel berechnete Ortszeit und den 
aus der Ortszeit abgeleiteten Stundenwinkel jedesmal um 12* vermehren muß. 
Dieser Umstand wird nach dem Erscheinen des neuen Jahrbuchs auf lange Zeit 
eine Quelle von Fehlern und Irrtümern bilden. 
Und was für ein Vorteil steht diesen Nachteilen gegenüber? Wie ich 
gleich anfangs (im 2. Absatz) auseinandergesetzt habe, bleibt bei der Bestimmung 
der richtigen mittleren Greenwicher Zeit als Erleichterung allein bestehen, daß 
das Datum für die Ortszeit stets unverändert, d.h. genau so wie bei der ge- 
wöhnlichen bürgerlichen Zeitrechnung genommen wird, sonst bleiben aber alle 
übrigen Überlegungen, wie sie bei Zugrundelegung der astronomischen .Zeit- 
rechnung angestellt werden müssen, in entsprechender Form bestehen. Ich 
komme also zu dem Ergebnis, daß in den nautisch-astronomischen Rechnungen 
der astronomischen Zählweise weiter der Vorrang vor der bürgerlichen gebührt. 
Chronometerprüfungen 
bei der französischen, englischen und amerikanischen Marine. 
Von Korvettenkapitän a. D. Rottok. 
Um festzustellen, in welchem Lande die Prüfungsart für Schiffschronometer 
am praktischsten ist, wurden von. dem Verfasser die in Frankreich, England und 
Amerika üblichen Methoden, welche vor dem Ankauf "der Chronometer ge- 
bräuchlich sind, einer Untersuchung unterzogen. Die Prüfungen sind folgende:
	        
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