240
Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Juli 1917.
vorzusorgen, da man annehmen kann, daß das Schiff seine Deviation für einen
gesteuerten Kurs jedenfalls in weiterem Umfange beibehält, wie die Fehlweisung.
Aus der Deviation leitet man nach Ortsveränderung durch Addition der neuen
Mißweisung leicht den im Notfalle zu benutzenden neuen Wert der Fehlweisung
ab. Außerdem gebraucht man die Deviationstabelle zu Ermittelung des Kompaß-
kurses, der zu einem aus der Karte abgelesenen Kurse gehört.
Die Lösung dieser zweiten Aufgabe der Kursverwandlung ist (unter Gebrauch
einer Deviationstafel statt einer Fehlweisungstafel) weniger einfach beim Arbeiten
mit rechtweisenden als bei dem mit mißweisenden Kursen, da die Deviation wohl
als Funktion des mißweisenden, nicht aber als eine solche des rechtweisenden Kurses
gegeben ist. .
Die Bedürfnisse der Handels- und der Kriegsmarine gehen hier gewiß ziem-
lich weit auseinander und hieraus erklären sich z. T. die Bedenken, die der Ein-
führung für die Kriegsmarine vielleicht geeigneter Methoden der rechtweisenden
Navigation in die Handelsmarine entgegenstehen. In der Handelsmarine löst man
die genannte zweite Aufgabe der Kursverwandlung stets durch Näherung.
Um von mißweisenden Kursen zu Kompaßkursen überzugehen, benutzt
man durchweg die Deviation für den gleichnamigen Kompaßkurs, Deviations-
tafeln nach mißweisenden Kursen sind in der Handelsmarine, ebenso wie der
Gebrauch von Diagrammen zur Kursverwandlung, ganz ungebräuchlich. Die
Berechtigung für die Anwendung dieses Näherungsverfahrens ist gegeben, solange
die Deviation in engen Grenzen bleibt und schnell mit dem Kurse wechselnde
Deviationen nicht vorkommen. Der Schiffsführer muß allerdings dabei im Auge
behalten, daß der gewählte Kompaßkurs nur einen Näherungswert darstellt, der
einer Nachprüfung womöglich auf Grund einer neubestimmten Fehlweisung bedarf.
Um von rechtweisenden Kursen zu Kompaßkursen überzugehen, ver-
fährt man ähnlich näherungsweise. Dabei ist es bei größerem Werte der Mißweisung
nicht zu umgehen, daß man durch Anbringen ihres ungefähren Wertes zunächst
roh den mißweisenden Kurs sucht, um mit ihm die Deviation der Tafel entnehmen
zu können. Diese vereinigt man dann mit dem genauen Wert der Mißweisung und
bringt die Summe an den rechtweisend abgelesenen Kurs an.
Diese Verfahren genügen an Bord der Handelsschiffe, und die Empfehlung
von Fehlweisungstabellen, die zum rechtweisenden Kurs unmittelbar die Fehl-
weisung oder den Kompaßkurs geben, oder von entsprechenden Diagrammen würde
wegen der örtlichen Beschränkung der Gültigkeit der einzelnen Fehlweisungs-
tabelle keine Aussicht auf Erfolg haben. Ein Schiff, das auf seinen Reisen fort-
während die Mißweisung ändert, kann hier nicht dieselben Hilfsmittel mit Vorteil
anwenden, wie ein Fahrzeug, das dauernd auf verhältnismäßig engem Raume zu
manövrieren hat.
Auch wird für ein Schiff auf langen Reisen wegen des meist längeren Liegens
auf einem und demselben Kurse die Bedeutung der Deviationstafel stark herab-
gedrückt gegenüber der ständigen astronomischen Kontrolle der Fehlweisung.
Die Schiffsführung nach rechtweisenden Richtungen ist heute auf vielen
größeren Schiffen, z. B. denen des Norddeutschen Lloyd, durchaus üblich. Auf
der anderen Seite geben viele Kapitäne dem mißweisenden Absetzen den Vorzug.
Eine Einheitlichkeit wird sich hierin m. E. ebensowenig wie in der Frage der Rosen-
teilung erzielen lassen, zumal es sich um eine Sache handelt, die noch mehr dem
inneren Dienstbetrieb angehört, als die der Einteilung des Rosenblattes. Vollends
zur Ausübung eines Zwanges ist kein Anlaß gegeben.
Wenn man im- Hinblick auf die Annäherung an die in der Kaiserlichen
Marine bevorzugten Methoden mit Recht Wert auf eine größere Verbreitung der
rechtweisenden Navigation und ihr Verständnis seitens der Schiffsoffiziere legt,
so steht der Weg durch die Seefahrtschulen offen. Das Ziel würde schon erreicht
werden durch eine leichte Anderung in einer Anzahl von Prüfungsaufgaben, die
dem Prüfling die rechtweisende Lösung nahelegen würden. Statt in allen „Karten-
aufgaben‘ eine Steuertafel zu geben, wodurch der Prüfling veranlaßt wird, stets
an den mißweisenden Rosen abzusetzen, gebe man in etwa einem Drittel der Auf-
gaben — ganz entsprechend der Praxis — die Fehlweisungen für die gesteuerten