Meldau, H.: Rechtweisende Schiffsführung.
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wird, als ein Beweis dafür angeführt werden, daß die rechtweisende Navigation
auch für die Handelsschiffe Vorteile bietet.
In der Tat ist das Absetzen und Rechnen mit rechtweisenden Kursen und
Peilungen das natürlichste Verfahren zunächst für den Fall, daß Gestirne in angemessener
Höhe sichtbar sind. Ihre Peilung liefert unmittelbar gerade die Fehlweisung,
die man zur Beschickung der Kompaß-Kurse und Peilungen zu rechtweisenden
Kursen und Peilungen gebraucht. Der astronomisch bestimmte Kurs
wird hier ohne Zwischenglied in die Karte übertragen‘). N
Außerdem ist das rechtweisende Abtragen exakter und bei einiger Übung
auch bequemer, insofern man nicht nötig hat, längere Reisen über die Karte nach
der nächsten Rose zu machen, sondern an jedem nahegelegenen Meridian ablesen
kann, wenn man zur Ausführung die zuerst von Dr. Fulst angegebenen gleichschenklig
rechtwinkligen Transporteurdreiecke aus Zellhorn?) gebraucht.
{m Falle der Sichtbarkeit von Gestirnen liegt demnach zu einer Spaltung der
Fehlweisung in Mißweisung und Deviation überhaupt kein Anlaß vor. Wenn viele sie
bislang auch in diesem Falle ausführen und die Mißweisung gleichsam mechanisch
durch Abtragen an der mißweisenden Rose der Karte berücksichtigen, so liegt der
Grund dafür m. E. in der geschichtlichen Entwicklung. Als man an Bord der Schiffe
noch keine Derviation kannte, war das Abtragen an den in mißweisender Lage in die
Karte gezeichneten Rosen das gegebene; man behielt es auch bei, als Deviationen
auftraten, zumal diese zunächst klein waren und nur. als unbedeutende Verbesserungen
des Kompaßkurses erschienen. Für eine Spaltung der Fehlweisung
in Mißweisung und Deviation und Berücksichtigung der ersteren durch Verstellung
des Steuerstriches läßt sich, was die Handelsschiffe betrifft, kein
sachlicher Grund auffinden. Zu den schon angeführten Nachteilen in der Behandlung
der Deviation kämen vielmehr noch praktische Unzuträglichkeiten unangenehmster
Art hinzu. Zunächst wäre das Ablesen und Steuern nach einem aus d&r Mittschiffsebene
verschobenen Steuerstrich, zumal bei größerem Wert der Verschiebung,
recht bedenklich. Dann würde die Verschiebung vermutlich zu Irrtümern über
Irrtümern Veranlassung geben, das Verfahren wäre ebenso umständlich wie verwirrend.
Es möge z. B. die Mißweisungskarte für die Gegend, in der das Schiff
fährt, 10° W angeben. Um diesen Betrag verstellt der Schiffsführer den Steuerstrich
nach Backbord. Jetzt wird durch eine Sonnenpeilung die Fehlweisung 3° O0
gefunden, daraus soll man nun erst durch Subtraktion jener 10° W die Deviation
$ö = 13° O ableiten, um diesen Betrag an den Stellkompaßkurs anzubringen! Dazu
kann es vorkommen, daß die Verstellung des Steuerstriches in einem einzigen
Etmal mehrfach entsprechend der Änderung der Mißweisung geändert werden
müßte.
Man sieht, daß der Vorschlag eines verstellbaren Steuerstriches für die
Handelsmarine ganz unannehmbar ist. Ebensowenig kommt für die Handelsschiffe
im allgemeinen, da sie ihren Ort und damit die Mißweisung schnell und fortdauernd
ändern, eine Tabulierung der Fehlweisung statt der Tabulierung der Deviation
in Frage. Die aufzuwendende Arbeit würde in gar keinem Verhältnis zu einem
etwaigen Nutzen stehen, während sie die Möglichkeit von Versehen erhöhte. Noch
weniger ist an den Gebrauch von Fehlweisungsdiagrammen zu denken, weil durch
die fortwährend nötige Verschiebung der Nullinie eine gefährliche Quelle für Irrtümer
eröffnet würde. So überflüssig eine Spaltung der Fehlweisung in Mißweisung
und Deviation im Falle der Sichtbarkeit der Gestirne für die zu dieser Zeit zu
beschickenden Kurse und Peilungen ist, so nötig ist das Zurückgehen auf die
Deviation, um auch für die Zeit der Unsichtbarkeit der Gestirne nach Möglichkeit
1) Benutzt man eine Peilscheibe, an der man den Winkel zwischen Längsschiffrichtung und
Peilung des Gestirns abliest, so empfiehlt es sich, zuerst überhaupt den rechtweisenden Kurs als
Differenz „Azimut minus Scheibenpeilung‘“‘ zu bestimmen und erst nachträglich die Fehlweisung für
den anliegenden Kurs durch Vergleich des Kompaßkurses mit dem rechtweisenden zu ermitteln.
2) Der allgemeine Gebrauch dieser Dreiecke würde den Streit um die Zahl und Art der in die
Karten aufzunehmenden Rosenbilder (rechtweisende und mißweisende Rosen nach Graden und nach
Strichen, siehe die Verh. des VI. Deutschen Seeschiffahrtstages S. 166, 179) wohltuend beeinflussen,
indem die rechtweisenden Rosen als überflüssig fortbleiben könnten.