238 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Juli 1917.
stanten Betrag der Mißweisungsänderung zu verändern, im Fehlweisungsdiagramm
wäre die Nullinie entsprechend der neuen Mißweisung gegen die Nullinie des De-
viationsdiagramms neu einzuzeichnen.
Man hat-nun versucht, das soeben gekennzeichnete rechnerische Verfahren
durch mechanische Hilfsmittel zu umgehen, d. h. den Magnetkompaß so
einzurichten, daß man auch an ihm nach Möglichkeit unmittelbar rechtweisende
Kurse wie am Kreiselkompaß ablesen kann. Hätten wir keine Deviation, so brauchte
man dazu nur das Rosenblatt gegen das Magnetsystem der Rose um den Betrag
der Mißweisung zu verschieben. Diese Verschiebung ist bekanntlich nach der Ent-
deckung der Mißweisung vielfach geübt worden. Da bei den heutigen fein gebauten
Trocken-Kompaßrosen und erst recht bei den Schwimmkompassen ein Verstellen
des Blattes der Rose ganz ausgeschlossen ist, so hat man denselben Erfolg durch
ein Verstellen des Steuerstriches in entgegengesetzter Richtung zu erreichen ver-
sucht. Man würde dann am Kompaß den „verstellten Kompaßkurs‘‘ oder den
„Stellkompaßkurs‘‘ ablesen. Da wir auf unseren Schiffen stets mit Deviation zu
rechnen haben, so würde er von dem wahren Kurs noch um diese abweichen nach
der Gleichung
2a. wahrer Kurs == Stellkompaßkurs + 6
Da durch die Steuerstrichverschiebung an den Peilungen, die man an der Rose
macht, nichts geändert wird, so bleibt für die Beschickung der Peilungen die
Gleichung bestehen
2b. wahre Peilung = Kompaßpeilung + I
Gegen dieses Verfahren sind mit Recht folgende Bedenken geltend gemacht
worden:
1. Zunächst würde es sehr störend sein, daß für die Verwandlungen von
Peilungen eine andere Regel gilt als für die Verwandlung von Kursen,
2. Die Bestimmung der Deviationskoeffizienten würde erschwert und recht
unübersichtlich, da sie auf den unverstellten Kompaßkursen zu erfolgen hat, diese
aber je nach dem Werte der Mißweisung ganz verschiedenen Stellkompaßkursen
entsprechen würden. Das ö in der Formel 2a ist eben seiner Natur nach eine Funktion
des Kompaßkurses, erst bei bekanntem Wert der Mißweisung kann 6 in eine mittel-
bare Abhängigkeit vom Stellkompaßkurs gesetzt werden.
3. Im Zusammenhang damit steht, daß bei einer Ortsveränderung des Schiffes,
auch wenn die Deviation in ihrer Abhängigkeit vom Kompaßkurs völlig unverändert
bleibt, die Abhängigkeit vom Stellkompaßkurs eine andere wird, indem sich die
Deviationskurve parallel der Nullinie um den Betrag der Mißweisungsänderung
verschiebt. „So würde diese Methode Deviationsänderungen vortäuschen, wenn
tatsächlich keine wirklichen Deviationsänderungen eingetreten sind, und die
Deviationskontrolle würde bei ihr gar keinen Anhalt über die magnetischen Ver-
hältnisse des Kompaßplatzes geben.“
Die aufgezählten Nachteile sind so schwerwiegend, daß sie m. E. den Vorteil
durchaus aufheben, der durch die Steuerstrichverstellung in speziellen Fähen!}
erreicht werden könnte,
Zweck dieser Betrachtungen ist jedoch nicht, den Wert der Methoden für
die Kriegsmarine abzuschätzen, sondern Brauch und Bedürfnisse der Handels-
marine in Sachen der rechtweisenden Navigation darzulegen.
Zunächst ist zu betonen, daß ein zwingender äußerer Anlaß, eine Einheitlich-
keit in den Methoden anzustreben, insbesondere allgemein die rechtweisende Navi-
gation einzuführen, in der Handelsmarine nicht vorliegt. Nur die größten Schnell-
dampfer sind bisher mit Kreiselkompassen ausgerüstet, für die Allgemeinheit
kommen his auf weiteres nur Magnetkompasse in Betracht.
Andererseits darf der Umstand, daß an Bord der Handelsschiffe vielfach
schon seit langer Zeit nach den magnetischen Kompassen rechtweisend navigiert
1) Ein solcher würde etwa vorhanden sein beim Manövrieren von Kriegsschiffen im Geschwader-
verband, falls die Deviation der Steuerkompasse dauernd auf geringem Wert gehalten würde, so daß.
auch an den Magnetkompassen annähernd rechtweisende Kurse abgelesen werden könnten.