Ann. d. Hydr. usw., XXXXV. Jahrg. (1917), Heft V.
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Die bürgerliche Zeitrechnung in der Nautik.
Durch die in den Jahrgängen 19038, 1907 und 1912 durchgeführten Ände-
rungen des nautischen Jahrbuches hat dieses für den praktischen Gebrauch an
Bord mehrere Verbesserungen erfahren. Die Anordnung sowohl der Ephemeriden
als auch der Tafeln ist zweckmäßiger geworden, und die Bequemlichkeit des
Gebrauchs hat sich durch Verzicht auf übertriebene Genauigkeit und durch Ver-
engerung der Intervalle vergrößert. Dagegen hat der mehrfach empfundene
Wunsch, die als Grundlage dienende astronomische Zeitrechnung durch die bürger-
liche ersetzt zu sehen, bisher noch keine Verwirklichung gefunden. Diese Bevor-
zugung der astronomischen Zeitrechnung ist aber, soweit sie zunächst als An-
oardnungsprinzip der Jahrbuchsgrößen in Betracht kommt, nicht in dem Wesen
der nautischen Methoden begründet und die Wahl. dieser Zeitzählung ist zweiiel-
los dem Umstande zuzuschreiben, daß das nautische Jahrbuch s. Zt. aus der
astronomischen Werkstatt hervorgegangen ist und daß die für Sternwarten
berechtigte Anordnung ohne weiteres auf nautische Verhältnisse übertragen
wurde. Der damit dem Nautiker auferlegte Zwang, zur Ermittlung der für die
nautisch-astronomischen Rechnungen erforderlichen Jahrbuchsgrößen eine Ver-
wandlung von bürgerlicher Zeit in astronomische Zeit vorzunehmen, da die Zeit-
rechnung an Bord bürgerlich ist, ließe sich daher vermeiden, wenn dem nautischen
Jahrbuch die bürgerliche Zeitrechnung zugrunde gelegt würde. Das sonst mit
Konsequenz durchgeführte Bestreben, dem Seemann die für seine navigatorische
Tätigkeit erforderlichen Methoden durch praktische Regeln und bequeme Tabu-
lierung so einfach wie möglich auszugestalten und dadurch für die Praxis ver-
hängnisvolle Fehlerquellen nach Möglichkeit auszuschalten, würde hier um so
mehr am Platze sein, als erfahrungsgemäß die sichere Beherrschung dieses durch
die Berücksichtigung der Länge erschwerten Problems sehr oft auf Schwierig-
keiten stößt,
Eine andere Frage ist es, ob — abgesehen von der Ermittlung der Jahr-
buchsgrößen — für die Durchführung der nautisch-astronomischen Rechnungen
es aus didaktischen Gründen wünschenswert ist, von der astronomischen Zeit-
zählung überhaupt vollständig abzusehen. Hierbei muß man sich aber, wenn
die Gefahr eines Zirkelschlusses vermieden werden soll, von der Voraussetzung
der tatsächlichen Beherrschung der Jahrbuchsanordnung durch die astronomische
Zeitrechnung unabhängig machen und für die didaktische Würdigung der Ver-
wendung dieser Zeitrechnung bei der Reduktion nautischer Beobachtungen
davon absehen, ob die zu benutzenden Jahrbuchsgrößen auf Grund der astrono-
mischen oder der bürgerlichen Zeitrechnung interpoliert sind; es ist mit Be-
stimmtheit anzunehmen, daß die in nautischen Unterrichtskreisen verbreitete
Wertschätzung der astronomischen Zeitzählung eine Hauptstütze in der durch
die Anordnung des nautischen Jahrbuchs erzwungenen Bedeutung der astrono-
misch gerechneten Greenwicher Zeit hat,
Was zunächst die für den Seemann in erster Linie in Betracht kommende
Beobachtung der Sonne anbetrifft, die ja gerade der bürgerlichen Tagrechnung
zugrunde liegt, so muß hier die Heranziehung der astronomischen Zählung als
unnatürlich und erkünstelt empfunden werden, und, wenn es sich nur um die
Reduktion von Sonnenbeobachtungen handelte, würde gewiß niemals die astrono-
mische Zeitrechnung Eingang in die Nautik gefunden haben.
Bei den anderen Gestirnen zwingt allerdings der Umstand, daß die Stunden-
winkel der Gestirne vom oberen Meridian ab gezählt werden, dazu, bei der
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