Podestä: Die Bedeutung der Farbensinnstörungen für den Seemannsberuf usw. 11
Urteilen ihrer Umgebung bemerklich werden. Ihr abgestumpfter Farbensinn läßt bei
genauer Prüfung ihre Farbenangaben auch trotz erstmaliger Richtigkeit häufig recht
unsicher erscheinen, sie ermüden farbigen Eindrücken gegenüber auffallend leicht,
auch beanspruchen sie zur Erkennung einer Farbe viel längere Zeit als die Normalen,
zumal wenn die Farben nebeneinander erscheinen und nicht sehr gesättigt sind.
Farbige, kurz aufleuchtende Signallichter z. B. erscheinen ihnen dann überhaupt
nicht farbig, sondern nur als hell und es fällt ihnen daher schwer, anzugeben, ob mehrere
verschieden helle Lichter ein- oder mehrfarbig sind. Auch die Entfernungen spielen
eine Rolle, indem einerseits farbige Objekte auf größere Entfernungen nicht mehr
unterschieden werden können, anderseits die Helligkeitsunterschiede gleichfarbiger
Lichter ihnen Farbenunterschiede vortäuschen. Kin besonders charakteristisches
Merkmal, das wir allerdings auch beim Normalen, wenn auch in abgemilderter Form
(siehe 8. 7), kennen gelernt haben, findet sich zumal bei den ausgesprochen Farben-
schwachen in Gestalt einer gesteigerten Farbenkontrastempfindung. Ein solcher
Anomaler sieht beispielsweise ein dunkles weißes oder gelbes Licht neben einem
deutlich roten als Grün, und neben einem grünen ein wenig intensives Gelb als Rot,
während er diese Lichter allein hintereinander gesehen richtig zu erkennen vermag.
Zu welchen verhängnisvollen Irrtümern diese Verwechslungen gerade bei den
wichtigsten Signalfarben Rot und Grün führen können, braucht nicht näher aus-
geführt zu werden. Es kann daher von einem Verbleiben solcher farbenschwacher
Individuen in den entsprechenden Berufen ebensowenig die Rede sein wie der partiell
Farbenblinden. Für die seemännische Laufbahn z. B. bildet ein uneingeschränktes,
absolut sicheres Farbenerkennungsvermögen ein Haupterfordernis und verpflichtet
die verantwortlichen Behörden, sowohl im Interesse der Allgemeinheit als auch der
einzelnen Anwärter dieser und ähnlicher Berufsarten, sich vor ihrer endgültigen
Einstellung von dem Vorhandensein eines normalen, vollwertigen Farbensinns zu
überzeugen.
Zu diesem Nachweis bedient man sich einer Anzahl von Untersuchungs-
methoden, die hinsichtlich ihrer praktischen Brauchbarkeit allerdings sehr ver-
schieden zu bewerten sind. Zur Anwendung kommen dabei teils die homogenen
Spektrallichter, teils die gewöhnlichen Pigmentfarben des täglichen Lebens. Ihrer
Kostspieligkeit halber kommen die Spektralapparate, die überdies zu ihrer Hand-
habung besondere physiologische Vorkenntnisse voraussetzen, für den praktischen
Gebrauch nicht in Betracht, obwohl sie allein vollkommen sichere und einwandfreie
Untersuchungsergebnisse liefern und auch zur wissenschaftlichen Unterscheidung
der verschiedenen Formen der Farbenuntüchtigkeit dienen. Auch der vereinfachte
Spektralapparat Nagels, das Anomaloskop, kann für die allgemeine Unter-
suchungspraxis seines hohen Anschaffungspreises und seiner Unhandlichkeit halber
nicht überall zur Anwendung kommen, so unentbehrlich er zur Erkennung zweifel-
hafter Fälle und zur Kontrolle der gebräuchlicheren, aber unsichereren Pigment-
proben ist. Diese Spektralapparate sind auf dem Prinzip der Farbengleichungen
(siehe S. 4) aufgebaut und ermöglichen es z. B., eine Gleichung zwischen einem
reinen, in seinen Helligkeiten abstufbaren gelben Licht und einer willkürlich ver-
änderlichen Mischung aus rotem und grünem Spektrallicht zu gelbem Licht her-
zustellen. Je nach den vom Prüfling beanspruchten und von den normalen in der
einen oder anderen Richtung abweichenden Mischungsverhältnissen wird auf die
Art und den Grad der Farbenuntüchtigkeit geschlossen.
Zur Untersuchung mittels der gewöhnlichen Pigmentfarben stehen uns mehrere
Methoden zur Verfügung, ohne daß es bisher gelungen ist, mit ihnen vollkommen
sichere und zuverlässige Resultate zu erzielen. Daher auch die immer mehr betonte
Forderung, nur den gleichmäßigen Ausfall mehrerer Pigmentproben als entscheidend
anzusehen, falls nicht das Anomaloskop zum entscheidenden Nachweis herangezogen
werden kann. Die älteste und lange Zeit allein dominierende Pigmentprobe war die
Holmgrensche Wollprobe, bei der dem Prüfling eine Anzahl verschieden-
farbiger Wollbündel vorgelegt, ein rosa oder hellgrünes Bündel herausgenommen und
ihm gegeben wird mit der Aufforderung, aus der Menge ein ihm gleichfarbig er-
scheinendes Wollbündel auszusuchen. Die vermehrten und vertieften Farbensinn-
forschungen der letzten Jahrzehnte haben nun’ den klaren Beweis der absoluten