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Volltext: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 44 (1916)

Podestä: Die Bedeutung der Farbensinnstörungen für den Seemannsberuf usw. 11 
Urteilen ihrer Umgebung bemerklich werden. Ihr abgestumpfter Farbensinn läßt bei 
genauer Prüfung ihre Farbenangaben auch trotz erstmaliger Richtigkeit häufig recht 
unsicher erscheinen, sie ermüden farbigen Eindrücken gegenüber auffallend leicht, 
auch beanspruchen sie zur Erkennung einer Farbe viel längere Zeit als die Normalen, 
zumal wenn die Farben nebeneinander erscheinen und nicht sehr gesättigt sind. 
Farbige, kurz aufleuchtende Signallichter z. B. erscheinen ihnen dann überhaupt 
nicht farbig, sondern nur als hell und es fällt ihnen daher schwer, anzugeben, ob mehrere 
verschieden helle Lichter ein- oder mehrfarbig sind. Auch die Entfernungen spielen 
eine Rolle, indem einerseits farbige Objekte auf größere Entfernungen nicht mehr 
unterschieden werden können, anderseits die Helligkeitsunterschiede gleichfarbiger 
Lichter ihnen Farbenunterschiede vortäuschen. Kin besonders charakteristisches 
Merkmal, das wir allerdings auch beim Normalen, wenn auch in abgemilderter Form 
(siehe 8. 7), kennen gelernt haben, findet sich zumal bei den ausgesprochen Farben- 
schwachen in Gestalt einer gesteigerten Farbenkontrastempfindung. Ein solcher 
Anomaler sieht beispielsweise ein dunkles weißes oder gelbes Licht neben einem 
deutlich roten als Grün, und neben einem grünen ein wenig intensives Gelb als Rot, 
während er diese Lichter allein hintereinander gesehen richtig zu erkennen vermag. 
Zu welchen verhängnisvollen Irrtümern diese Verwechslungen gerade bei den 
wichtigsten Signalfarben Rot und Grün führen können, braucht nicht näher aus- 
geführt zu werden. Es kann daher von einem Verbleiben solcher farbenschwacher 
Individuen in den entsprechenden Berufen ebensowenig die Rede sein wie der partiell 
Farbenblinden. Für die seemännische Laufbahn z. B. bildet ein uneingeschränktes, 
absolut sicheres Farbenerkennungsvermögen ein Haupterfordernis und verpflichtet 
die verantwortlichen Behörden, sowohl im Interesse der Allgemeinheit als auch der 
einzelnen Anwärter dieser und ähnlicher Berufsarten, sich vor ihrer endgültigen 
Einstellung von dem Vorhandensein eines normalen, vollwertigen Farbensinns zu 
überzeugen. 
Zu diesem Nachweis bedient man sich einer Anzahl von Untersuchungs- 
methoden, die hinsichtlich ihrer praktischen Brauchbarkeit allerdings sehr ver- 
schieden zu bewerten sind. Zur Anwendung kommen dabei teils die homogenen 
Spektrallichter, teils die gewöhnlichen Pigmentfarben des täglichen Lebens. Ihrer 
Kostspieligkeit halber kommen die Spektralapparate, die überdies zu ihrer Hand- 
habung besondere physiologische Vorkenntnisse voraussetzen, für den praktischen 
Gebrauch nicht in Betracht, obwohl sie allein vollkommen sichere und einwandfreie 
Untersuchungsergebnisse liefern und auch zur wissenschaftlichen Unterscheidung 
der verschiedenen Formen der Farbenuntüchtigkeit dienen. Auch der vereinfachte 
Spektralapparat Nagels, das Anomaloskop, kann für die allgemeine Unter- 
suchungspraxis seines hohen Anschaffungspreises und seiner Unhandlichkeit halber 
nicht überall zur Anwendung kommen, so unentbehrlich er zur Erkennung zweifel- 
hafter Fälle und zur Kontrolle der gebräuchlicheren, aber unsichereren Pigment- 
proben ist. Diese Spektralapparate sind auf dem Prinzip der Farbengleichungen 
(siehe S. 4) aufgebaut und ermöglichen es z. B., eine Gleichung zwischen einem 
reinen, in seinen Helligkeiten abstufbaren gelben Licht und einer willkürlich ver- 
änderlichen Mischung aus rotem und grünem Spektrallicht zu gelbem Licht her- 
zustellen. Je nach den vom Prüfling beanspruchten und von den normalen in der 
einen oder anderen Richtung abweichenden Mischungsverhältnissen wird auf die 
Art und den Grad der Farbenuntüchtigkeit geschlossen. 
Zur Untersuchung mittels der gewöhnlichen Pigmentfarben stehen uns mehrere 
Methoden zur Verfügung, ohne daß es bisher gelungen ist, mit ihnen vollkommen 
sichere und zuverlässige Resultate zu erzielen. Daher auch die immer mehr betonte 
Forderung, nur den gleichmäßigen Ausfall mehrerer Pigmentproben als entscheidend 
anzusehen, falls nicht das Anomaloskop zum entscheidenden Nachweis herangezogen 
werden kann. Die älteste und lange Zeit allein dominierende Pigmentprobe war die 
Holmgrensche Wollprobe, bei der dem Prüfling eine Anzahl verschieden- 
farbiger Wollbündel vorgelegt, ein rosa oder hellgrünes Bündel herausgenommen und 
ihm gegeben wird mit der Aufforderung, aus der Menge ein ihm gleichfarbig er- 
scheinendes Wollbündel auszusuchen. Die vermehrten und vertieften Farbensinn- 
forschungen der letzten Jahrzehnte haben nun’ den klaren Beweis der absoluten
	        
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