Ann, d. Hydr. usw., XXXXIV., Jahrg. (1916), Heft I.
Die Bedeutung der Farbensinnstörungen für den Seemannsberuf
und ihre Erkennung.
Von Marine-Generaloberarzt Dr. Podestä, Garnisonarzt in Cuxhaven,
(Hierzu Tafel 1.)
Für den Seemann ist neben körperlicher Widerstandsfähigkeit und Rüstig-
keit ein Haupterfordernis zur Ausübung seines schweren Berufes die sichere und ver-
äßliche Funktion unseres wichtigsten Sinnesorgans, des Auges. Das scharfe Auge
des Seemannes ist im Volksmunde zu allen Zeiten sprichwörtlich gewesen. Man hat
infolgedessen von jeher bei der Beurteilung der Eignung zum Seemannsberuf der
Prüfung der Leistungsfähigkeit des Auges eine große Bedeutung beigemessen, durch-
drungen von der Wichtigkeit eines guten Sehvermögens für die beruflichen Seefahrer,
denen Leben ünd Güter in immer steigendem Maße anvertraut werden und im
Hinblick auf die vielfachen Gefahren, die diesen durch eine mangelhafte Funktion
des Auges erwachsen können. Es hat sich lange Zeit die Meinung erhalten, daß
lediglich ein scharfes Sehvermögen für die Erkennung von Gegenständen in möglichst
weiter Ferne genüge, um den Seemann für die Ausübung seines verantwortungsvollen
Berufes tauglich zu machen und erst der Neuzeit mit ihrem enormen Aufschwung
der Schiffahrt ist die Erkenntnis vorbehalten geblieben, daß es mit der Sehschärfe
des Auges allein nicht geschehen ist, sondern daß es noch einer anderen wichtigen
Eigenschaft des Auges bedürfe, um von einem für den Seemannsberuf vollwertigen
Gesichtssinn sprechen zu können. Diese Eigenschaft ist ein normales Farbenunter-
scheidungsvermögen.
Obwohl Farbensinnstörungen sicherlich so alt sind wie die Welt, datieren
nähere Kenntnisse über sie nur etwa 100 bis 150 Jahre zurück und sie lenkten die
Aufmerksamkeit weiterer Kreise erst auf sich, als infolge der allgemeinen Einführung
farbiger Signale im See- und Eisenbahnverkehr erkannt wurde, von welch weit-
tragender Bedeutung Farbensinnstörungen für große Kreise des Berufslebens werden
konnten. Denn während man bis dahin nur die extremen Grade dieser Anomalie,
nämlich die echte Farbenblindheit, näher kannte, diese aber schon infolge der fast
stets mit ihr einhergehenden Herabsetzung des Sehvermögens den Farbenblinden
von vornherein für den Seemannsberuf untauglich machte, lag so lange kein be-
sonderer Grund vor, den Farbensinnstörungen vom Standpunkte der Eignung zum
Seemannsberuf eine besondere Bedeutung beizumessen, als bei der noch unbedeutenden
und unentwickelten Seeschiffahrt der Gebrauch farbiger Signale noch keinen größeren
Umfang angenommen hatte. Dies änderte sich aber bald mit der allgemein werdenden
Benutzung des Dampfes als treibende Kraft für die Schiffahrt. Der dadurch bedingte
rasche Aufschwung und der zunehmende Umfang der Seeschiffahrt, die jetzt ermög-
lichten größeren. Geschwindigkeiten, die Innehaltung dieser Geschwindigkeiten auch
zur Nachtzeit oder bei Nebelwetter und auf regelmäßig eingehaltenen, von den Wind-
verhältnissen unabhängigen Fahrtstrecken mußten notwendigerweise das Signal-
wesen zur See mittels farbiger Lichter zu einer um so größeren Wichtigkeit und Be-
deutung bringen, je mehr die aus all den genannten Umständen erwachsenden Ge-
fahren zunahmen. Die größte Wichtigkeit aber gewann das Signalwesen in der
Kriegsmarine, wo bei den Manövrierübungen in Verbänden die gegenseitige
Verständigung und Befehlsübermittlung von Schiff zu Schiff größtenteils mittels
farbiger Signale in Gestalt von Flaggen und Lichtern erfolgt, die schnell und sicher
gesehen und erkannt werden müssen. Da stellte sich nun heraus, und leider waren
Unglücksfälle, die sich in beängstigender Weise mehrten, die erste Veranlassung
zu derartigen Feststellungen, daß eine ganze Anzahl von Seeunfällen infolge von
Schiffszusammenstößen oder unrichtig eingehaltenen Fahrtstrecken und Geschwindig-
keiten usw. nur auf unrichtiges Verstehen und Ablesen richtig gegebener farbiger
Signale zurückgeführt werden konnte. Der Engländer Nettleship teilte in einer
Ann. d, Hydr. usw. 1916. Heft I.