Charlotte-Hafen und Boca Grande,
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Myacca-Fluß nicht vorhanden. An der Ostseite, gegenüber der Myaceca-Mündung,
mündet der Peace-Fluß, an dem die Stadt Punta Gorda liegt. Dieser Fluß ist
12 Sm aufwärts für Fahrzeuge bis 1.8 m (6’) Tiefgang befahrbar. Schleppdampfer
und Leichterfahrzeuge gehen 26 Sm flußaufwärts, um Phosphat zu holen. Das
Fahrwasser von Gasparilla Island um Kap Haze bis Punta Gorda liegt in einer
etwa 60.9 m (200’) breiten, nicht mit Seezeichen versehenen, ausgebaggerten
Fahrrinne, in der die Wassertiefen von 3.4 bis 5.5 m (11 bis 18’) schwanken.
Der größte für Schiffe zulässige Tiefgang in diesem Fahrwasser beträgt 3.7 m (12’) ;
es kann aber nur bei günstiger Tide mit solchem Tiefgang gefahren werden. _
Die Einfahrt nach Charlotte-Hafen, Boca Grande führt zwischen zwei
Sandbänke hindurch, die sich einerseits von der Südhuk der Gasparilla-Insel,
andererseits von der Nordhuk der Läncosta-Insel von SW bis W je 3.5 Sm weit.
nach See erstrecken. Diese Sandbänke sind veränderlich, namentlich bei stür-
mischem Winde. An ihrer westlichen Seite steigen die Bänke aus 7.3 bis 9.1 m
(4 bis 5 Fad.) Wassertiefe plötzlich an und ist es sicherer, über 4 Sm von dem
Gasparilla-Leuchtturm entfernt zu bleiben.
Landmarken, Bei der Ansteuerung von Süden sind an der linken Seite
der Einfahrt gute Landmarken: der zuerst. in Sicht kommende, auf einem
schwarzen Eisengerüst stehende Wasserturm; ebenso ein hoher gelber Schorn-
stein und weißer Phosphatschuppen. Der Wasserturm wurde vom D. »Belgia«
zuerst gesichtet. Im übrigen ist Gasparilla Island niedrig und teilweise bewaldet,
Die gegenüber liegende Lancosta-Insel ist ebenfalls teilweise bewaldet, bietet aber
sonst keinerlei hervorragende Landmarken,
Ansteuerung. Nach dem Amerik, Shb. soll ein von Süden an der Küste
entlang steuerndes Schiff 2 Sm von Land auf einer Wassertiefe von 7.3 m (4 Fad.)
bleiben bis- der Captiva-Paß rw. 70° (mw. ONO) peilt, hierauf abhalten und
ungefähr rw; 318° (mw. NW) steuern, bis Gasparilla-Leuchtturm rw. 55° (mw.
NO5/O) peilt und mit der seewärts davon stehenden Leuchtbake in Linie ist. Auch
für weiter nach Westen stehende Schiffe bietet die Ansteuerung keinerlei Schwierig-
keiten. Bei Nacht ist das Blitzfeuer von’ Gasparilla Island bei sichtigem Wetter
12 Sm weit sichtbar. Bringt man dieses Feuer auf rw. 49° (mw. NO), so führt dieser
Kurs auf die Leuchtglockentonne, Die Tonne ist schwarz und weiß senkrecht
gestreift (siehe N. f. S, Nr. 2669/14), ihre geographische Lage ist 26° 39’ 50” N-Br.
und 82° 19’ 32” W-Lg. In der Nähe dieser Tonne ist auf den Lotsen zu warten.
Bei Tage ist die Einfahrt bei Annäherung leicht auszumachen. Obgleich das Land
niedrig ist, so bieten doch die oben erwähnten Landmarken gute Peilobjekte.
Von Norden kommende Schiffe, die dicht unter Land sind, müssen vom Lande
absteuern, sobald Gasparilla-Leuchtturm rw. 94° (mw. O) peilt, eine Tiefe von
12.8 m (7 Fad.) aufsuchen und auf dieser weiter steuern, bis der Turm rw. 55°
(mw. NO°/0) peilt. Ist er mit der Bake in eine Linie gebracht, so steht das
Schiff vor der Einfahrt.
Leüuchtfener. Siehe »Leuchtfeuer aller Meere« 1914, Heft VI, Tit. VIL
Westindien,
Lotsenwesen, Der Lotse kommt, wenn das Lotsensignal gezeigt wird, nur
bei gutem Wetter in einem Motorboot, welches bei Tage eine Lotsenflagge, bei
Nacht nur ein weißes Toplicht führt, dem Schiffe entgegen und bringt es von
der Ansteuerungstonne bis an die Brücke. Aüslaufende Schiffe werden von der
Brücke nach der Ansteuerungstonne gebracht. Es besteht Lotsenzwang. Die
Kosten betragen ein- oder ausgehend $ 2.50, und von Boca Grande bis Punta
Gorda $ 2.00 für jeden Fuß Tiefgang. Außerdem werden berechnet für Verholen
von einem Ankerplatze zum andern bis 4.3 m (14’) Tiefgang $ 5.00, über 4.3 m
(14') $ 10.00. Nach W. Bundschuh wird für jeden Fuß Tiefgang ein- oder aus-
laufend $ 3.50 gefordert, Auch mußte für Festmachen, Bootsgeld usw. $ 10.00
bezahlt werden. Der für größere Schiffe in Betracht kommende Lotse Johnson
ist in jeder Weise, sowohl in der Navigierung als auch im Manövrieren mit
Schiffen, durchaus zuverlässig, Nach dem Amerik, Shb. muß ein in Quarantäne
liegendes Schiff den Lotsen an Bord behalten, der dann täglich $ 4.00 erhält,
Dem Lotsenkommandeur ist es überlassen, die Lotsengelder für den betreffenden
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