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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, April 1915,
$ 29. Berechnung der austretenden Strahlung. Wir denken uns nun die
-— wie wir früher gesehen haben, im Inneren schwarze — Strahlung des Wassers
ersetzt durch die Strahlung aus einer knapp unter der Oberfläche liegenden
schwarzen Fläche, welche Strahlung dann an der Oberfläche selbst die be-
sprochenen Änderungen erleidet, Da diese Fläche noch innerhalb des Wassers
liegt, strahlt sie nach dem Kirchhoff-Clausiusschen Gesetz mehr aus als in
Luft, und zwar 1.33? mal soviel. Ferner wird sie dem Lambertschen Gesetz
folgen, also sein: I(h’) = 1.33? #0 - sinh’ (g eine Konstante), Damit wird dann die
Strahlung außen: eh
90 1 sin
Th) = 1,33. 0 -sinN- 133% in {1 — r(hb)],
wo der letzte Klammerausdruck der Reflexion Rechnung trägt. Vergleichen wir
nun dies nach entsprechender Zusammenziehung mit der Strahlung einer hori-
zontalen schwarzen Fläche in Luft, für die natürlich I= o-sinh gilt, dann wird:
(A): Ih)=1— r(hb),
d. h., die Strahlung freier Wasseroberflächen nach jeder Richtung ist
gleich der Strahlung schwarzer Flächen nach Abzug des für die be-
treffende Neigung geltenden Verlustes durch Reflexion.
Dieses Ergebnis wäre auch auf Grund anderer Überlegungen, die von der
Unmöglichkeit ausgingen, einen Körper durch Bestrahlung auf höhere Temperatur
zu bringen, als sie die Strahlenquelle hat, ableitbar. Der hier eingeschlagene
Weg dürfte aber mehr zusagen,
Die Zahlenwerte jenes Verhältnisses sind ohne weiteres die der zweiten
Zeile (durchgelassener Teil) der Tabelle 3 $ 21. Da nur die unter niedrigen
Höhenwinkeln austretenden Strahlen stärkere Schwächung erleiden, anderseits
sich die Rechnung des Fehlbetrages mit der für allseitige Strahlung ($ 26) vor-
genommenen deckt, kann man sagen:
Die Strahlung einer freien Wasserfläche unterscheidet sich in der Ver-
teilung nur unwesentlich von der einer vollkommen schwarzen horizontalen
Fläche, der Intensität nach ist sie aber um etwas mehr als 17 °%, geringer. Da
die Strahlung des schwarzen Körpers durch das Stefan-Boltzmannsche Gesetz
gegeben ist (vgl. 8 9), wird die der Wasserfläche von der Temperatur t dargestellt
durch die Formel:
A = 0827-8 -(t +273)%
Wien, k.k. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik.
Die Häfen der britischen Kolonie Neufundland.
(Amtlich) [Fortsetzung.]
2. Häfen am nördlichen Teile der Ostküste Neufundlands.
Orange-Bucht.
Quellen: Englisches Shb. »Newfoundland and Labrador Pilot«, fourth Edition 1907 mit dem Nach-
trage vom Jahre 1910; Amerikanisches Shb. »Newfoundland and the Labrador Coast«, third Edition 1909,
D. Adm-Krt. Nr. 379, Nord-Atlantischer Ozean, Dampferwege; Nr. 444, Newfoundland, Nördlicher
Teil; Brit. Adm-Krt. Nr. 282, Saint John Bay to Orange Bay and Strait of Belle Isle; Nr. 285, Orange
Bay to Gander Bay including Notre Dame and White Bays; Nr. 1932, Orange Bay, Pläne: Soufflets
Arm. Head of Piygeonniere Arm.
Die Orange-Bucht, auch Great Harbour Deep genannt, liegt etwa 101/, Sm
südwestlich vom Fourch6-Hafen, Die geographische Lage der Observations-Huk
im inneren Ende der Bucht ist 50° 26’ 12” N-Br. und 56° 30’ 5” W-Lg. Die
Mißweisung für das Jahr 1915 beträgt 31.9° W, ihre jährliche Abnahme etwa 4”.
Allgemeines. Die Orange-Bucht erstreckt sich zunächst 2 Sm weit in west-
nordwestlicher Richtung und gabelt sich dann in zwei Arme, von denen einer
Soufflets, der andere Pigeonni?re heißt.