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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 41 (1913)

458 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, September 1913. 
Pegelnullpunktes gegen NN möglichst häufig kontrolliert wird (Festpunkte usw.). 
Schon manche schöne Beobachtungsreihe hat den größten Teil ihres Wertes da- 
durch eingebüßt, daß diese Vorsicht außer acht gelassen worden ist. Wünschens- 
wert wäre es auch, wenn neu hinzukommende Pegel in den Größenabmessungen 
ihrer Tidenaufzeichnungen einheitliche Zeit- und Höhenmaße bekämen. Sehr 
bewährt hat sich das vom Strombau-Ressort der Kaiserlichen Werft zu Wilhelms- 
haven bei neun selbstschreibenden Pegeln benutzte Format (1 Stunde = 2.4 cm, 
1 m der Wasserstandsschwankung am Pegel gleich 5 cm auf dem Kurvenblatt), das 
auch bei dem neuen Seibt-Fuessschen Pegel des Kaiserlichen Observatoriums 
gewählt ist. Bei dieser Wahl ist den Zeit- und Höhenablesungen ziemlich der 
gleiche Wert beigemessen worden, während z. B. bei den Kurven von Hoheweg- 
Leuchtturm (1 Stunde = 3'/, mm, 1 m am Pegel gleich 42 mm auf dem Kurven- 
blatt) die Höhenmaße bedeutend bevorzugt sind. Man kann daher die Eintritts- 
zeit von Hoch- und Niedrigwasser nur mit der Genauigkeit von etwa ?/, Stunde 
ablesen. Die bei den Wilhelmshavener Pegeln befolgte Ordnung, daß die Minute 
in Zeit und der Zentimeter in Höhe noch sicher abzulesen bzw. abzuschätzen 
sind, scheint mir die zweckmäßigste zu sein. 
Ebenso wie die Vertikalausmessungen bedürfen auch die zeitlichen 
Ausmessungen der Gezeiten teilweise einer einheitlicheren Bezeichnungsweise und 
Bearbeitung. Der Unterschied, der zwischen gewöhnlicher Hafenzeit und ver- 
besserter Hafenzeit gemacht werden muß, hat sich noch nicht genügend eingebürgert. 
Man bezeichnet den Zeitunterschied, der zwischen dem Durchgange des Mondes durch 
den Ogfmeridian und Eintritt des nächstfolgenden Hochwassers besteht, mit dem Aus- 
druck »Mondflutintervalle. Das besondere Mondflutintervall zur Zeit des Neu- 
mondes oder Vollmondes heißt »Gewöhnliche Hafenzeit«, das mittlere Mondflutinter- 
vall hingegen » Verbesserte Hafenzeit«. Hierzu ist zunächst hinzuzufügen, daß man 
das mittlere Mondflutintervall erhält, indem man eine größere Anzahl von Mondflut- 
intervallen ermittelt, die zu gleichmäßig über die einzelnen Stunden verteilten 
Monddurchgängen durch den Meridian gehören. Es ist nun für die Deutsche 
Bucht richtiger, das Alter der Gezeit zu berücksichtigen, also wie oben bei der 
Erklärung von Spring- und Nippzeit eine Verspätung der Wirkung der Himmels- 
körper auf die Gezeiten anzunehmen, Man hat nach dem Vorgange von Lentz 
nicht die erste vorhergehende Monddurchgangszeit, sondern die fünfte als dem 
Alter der Gezeit entsprechend genommen, XNoch besser wäre es gewesen, die 
sechste zu nehmen, Die Zwischenzeit zwischen zwei Monddurchgängen (einem 
oberen und unteren) beträgt nämlich im Mittel 12 Stunden 25.2 Minuten. 
Zwischen der fünften und ersten vorhergehenden Monddurchgangszeit besteht 
also ein Zeitunterschied von 4 X 12» 25.2m =— 2% 1b 40.8, zwischen der sechsten 
und ersten vorhergehenden ein Zeitunterschied von 2%14% 6.0 *, Nun beträgt 
das Alter der Gezeit, wie es sich aus dem Resultat der harmonischen Analyse 
ergibt, rund 2%/, Tage für die Deutsche Bucht, mithin hat es größere Berechtigung, 
die sechste vorhergehende Monddurchgangszeit zur Berechnung des Mondflut- 
intervalls zu verwenden. Da aber seit Jahrzehnten nach dem Vorgange von 
Lentz, der englischem Beispiel gefolgt ist und dem die Ergebnisse der har- 
monischen Analyse noch nicht bekannt waren, die fünfte vorhergehende Durch- 
gangszeit zur Grundlage aller Gezeitenrechnungen in der Deutschen Bucht ge- 
macht worden ist, und die Einbuße an Genauigkeit sehr wenig ausmacht, so 
scheint es doch zweckmäßig, die fünfte vorhergehende Monddurchgangszeit 
weiterhin beizubehalten. Bei der gewöhnlichen Hafenzeit ist es aber besonders 
für den Seemann ungewohnt und irreführend, wenn man von der üblichen Be- 
ziehung zur vorhergehenden Mondkulminationszeit abgeht. Man wird daher den 
Zeitunterschied zwischen erster und fünfter Monddurchgangszeit von dem für 
0% 0m bzw. 12% 0m errechneten Mond{flutintervall in Abzug bringen. Z.B. beträgt 
beim fünften vorhergehenden Durchgang zur Zeit 02 0m (also Voll- oder Neu- 
mond entsprechend) das Mondiflutintervall in Wilhelmshaven 2% 2b 34 =, Davon 
abgezogen 4 X 12% 25.2 m ergibt als gewöhnliche Hafenzeit in Wilhelmshaven 
0: 53m, Das mittlere Mondflutintervall beträgt dagegen 2% 1% 51.7 m, berechnet 
aus über 5000 vom Wilhelmshavener selbstschreibenden Pegel registrierten Hoch- 
wasserzeiten.
	        
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