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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Januar 1913.
wahren Schiffsort um Mittag an. Das ist auch ganz gerechtfertigt, solange
keine anderen Beobachtungen vorliegen. Sobald aber die Beobachtung III hinzu-
kommt, liegt die Sache anders, Jetzt wissen wir, daß in der Zeit zwischen I
und III eine Versetzung stattgefunden hat. Dann ist es aber sehr unwahr-
scheinlich, anzunehmen, daß die ganze Versetzung auf den Nachmittag und gar
keine Versetzung auf den Vormittag fällt, Mit demselben Rechte könnte man
die ganze Versetzung auf den Vormittag und gar keine auf den Nachmittag
legen. Daraus würde folgen, daß der Punkt T den wahren Schiffsort um Mittag
und am Nachmittag repräsentiert. Beide Annahmen widersprechen sich und sind
gleich unwahrscheinlich. Wir werden, wenn uns über die Versetzung nichts
Weiteres bekannt ist, im Durchschnitt der Wahrheit am nächsten kommen, wenn
wir die Annahme machen, daß die Versetzung in der gleichen Zeit ungefähr
yleich groß und von gleicher Richtung gewesen ist. Die Greenwicher Zeiten
der drei Beobachtungen seien I: 21% 22m, II: 2%, III: 6% 38m, In der Zeit von
21h 22m bis 2% würde demnach eine Versetzung in Länge stattgefunden haben,
die halb so groß ist wie der Längenunterschied zwischen den Standlinien I und HL
Mithin stellt der Punkt R des Pauspapiers, der die Strecke ST halbiert, den
wahren Schiffsort um Mittag dar. Damit ist natürlich nicht gesagt, daß SRT
die Versetzung darstellt. Es kann außerdem noch eine Versetzung in der Breite
stattgefunden haben, über die ohne weitere Beobachtungen nichts ausgesagt
werden kann.
Wir wollen nun annehmen, daß um 24% 31m mittlerer Greenwicher Zeit
noch eine Sonnenhöhe beobachtet sei, Die Zeit ist so gewählt, daß die Sonne
dann gerade im Südosten steht, so daß die entsprechende Standlinie IV (Fig. 1)
unter 45° gegen die andern geneigt ist. Gesetzt, die Standlinie IV liege wie in
Fig. 1 gezeichnet, Daraus erhellt deutlich, daß in der Zeit zwischen 24% 31m
und 22 eine merkliche Versetzung in der Breite von Süden nach Norden statt-
gefunden haben wird. Um 24h 31m befindet sich der den wahren Schiffsort dar-
stellende Punkt des Pauspapiers auf der Graden IV. Wir können sogar mit
ziemlicher Sicherheit angeben, wo er auf der Graden IV liegt. Denn um 24b 31m
sind 189 Minuten seit 21% 22m verflossen, das ist etwa ein Drittel der Zeit
zwischen 21% 22m und 6b 38m, Wir werden, solange wir nichts Weiteres wissen,
im Durchschnitt der Wahrheit am nächsten kommen, wenn wir annehmen, daß
die Längenänderung von 21% 22m bis 24b 31m sich zu der ganzen Längen-
änderung von 21% 22m bis 6b 38m verhält, wie die Zwischenzeit von 189 Minuten
zu der ganzen Zeit von 556 Minuten, also etwa wie 1:3. Diese Forderung be-
stimmt auf der Graden IV einen Punkt P, dessen Abstand von I sich zu dem
Abstand TS wie 189: 556 verhält, Der Punkt P des Pauspapiers stellt den
wahren Schiffsort um 24% 31m, der Punkt R den wahren Schiffsort um 2% dar.
[n der Zwischenzeit ist also zu der durch die Loggerechnung gegebenen Schiffs-
bewegung noch die Ortsveränderung PR hinzuzufügen, um die wahre Orts-
veränderung zu erhalten. Wenn keine weiteren Beobachtungen vorliegen, so
würden wir geneigt sein, anzunehmen, daß auch vor 24b 31m und nach 2% eine
Ortsveränderung von der gleichen Richtung und gleichen Größe zu der Logge-
rechnung hinzuzufügen sei, daß mit anderen Worten die Punkte A und B des
Pauspapiers, in denen die Linien I und III von der Graden PR geschnitten
werden, die wahren Schiffsorte um 21% 22m und 6% 38m darstellen. Die Linie APRB
stellt hiernach die ganze Versetzung dar; die Abschnitte AP, PR, RB verhalten
sich wie die Zwischenzeiten zwischen den betreffenden Beobachtungsmomenten,
Die Richtigkeit dieser Annahme kann durch weitere Beobachtungen geprüft
werden. Wird z. B. um 3% 29m eine weitere Sonnenhöhe beobachtet, so gibt das
eine fünfte Standlinie V, und die Annahme einer gleichmäßigen Längenänderung
bestimmt auf dieser Standlinie einen Punkt Q, dessen Abstand von III sich
zu TS wie die Zeiten zwischen 3h 29m und 64 38m und zwischen 21h 22m und
6b 38m verhält. Liegt der Punkt Q wie in Figur 1 gezeichnet auf der Graden PR,
30 wird dadurch die Annahme einer gleichmäßigen Versetzung in Länge und
Breite bestätigt.