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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Februar 1913.
Mit einem solchen Vorgehen ist eine Senkung des Niedrigwassers verbun-
den und nicht zu umgehen, Doch gibt es ein Mittel, diese Senkung auf ein
solches Maß zurückzuführen, daß dadurch der Kleinschiffahrt keine Störungen
bereitet werden, Das Maß der Senkung nimmt von unten nach oben allmählich
zu. Je mehr die Flutwelle aufwärts getrieben wird, desto mehr wird sich auch
die größte Senkung aufwärts verschieben müssen, was dadurch bewirkt werden
kann, daß mit der Regulierung des unteren Tidestromes zugleich der obere Teil
bis über die bestehende Flutgrenze hinaus aufwärts reguliert, also letztere auch
aufwärts gerückt wird. Die Bedenken gegen eine der Kleinschiffahrt nachteilige
Senkung sind übertrieben zu nennen,
Für Tideströme sind alle anderen Methoden der Regulierung zwecks
Schaffung größerer durchgehender Tiefen durchaus ausgeschlossen, wobei es
nicht von Einfluß ist, ob der Strom viel oder wenig Oberwasser mit sich führt.
Wenn in einzelnen Fällen nicht die erwartete Wirkung eingetroffen ist, so hat
dies seinen Grund nicht in der Regulierung selbst, sondern vielmehr darin, daß
man von der Kapazität des Stroms zu viel verlangt hat. Im vorliegenden Falle
ist aber der Elbstrom an sich mächtig genug, keine Enttäuschungen bezüglich
der Tiefenvermehrung befürchten zu lassen, zumal auf Baggerungen nicht ganz
verzichtet werden kann. Die Erfolge einer jeden Regulierung stehen somit in
engem Verbande mit der Kapazität des Tidestroms, die sich nur bis zu einer ge-
wissen Grenze vermehren läßt.
Die Behauptung, daß die in erster Linie der großen Schiffahrt dienende
Regulierung der Unterelbe nur dieser zugute kommt, dagegen die Kleinschiffahrt
gänzlich unberücksichtigt läßt und zu deren gänzlichen Ruin führen muß, läßt
ainen Blick auf den Plan auf das richtige Maß zurückschrauben. Soweit es
möglich und übersehbar war, hat man der Kleinschiffahrt als einem wichtigen
und daher nicht außer acht zu lassenden Faktor des Wasserverkehrs Rechnung
getragen. Bei der Mannigfaltigkeit der Interessen dieses Wasserverkehrs ist es
aber absolut ausgeschlossen, in jeder Beziehung den Plan so festzusetzen, daß
nachher nicht noch begründete Anforderungen auf Vervollständigungen und Ab-
änderungen hervortreten, denen man sich schon im eigenen Interesse nicht ver-
schließen kann und wird.
Abgesehen davon, daß die größeren Breiten des Hauptstromschlauchs
zwischen den beiderseitigen Uferlinien, die von 660 m bei Blankenese bis auf
1100 m bei Brunshausen zunehmen und nur eine etwa 300 m breite Fahrrinne
für die tiefgehenden Schiffe erhalten werden, der Kleinschiffahrt bedeutend mehr
Freiheit zur Bewegung geben werden als die früheren, größtenteils durch Sände
und Untiefen eingeengten Stromstrecken von Hamburg abwärts, liegen die zur
Anschüttung vorgesehenen Flächen zwischen Finkenwerder und der Lühe durch-
weg auf Niedrigwasser und darüber, sind also der Kleinschiffahrt schon jetzt
entzogen. Es kann daher auch der so sehr geschmähte Leitdamm, dessen Höhe
nach dem Vertrage nicht über Niedrigwasser reichen darf, solange die Alte
Süderelbe nicht durch eine Schleuse abgesperrt ist, durch seine Lage über die
jetzigen Sände keine Nachteile im Gefolge haben, Ob überhaupt und wann es
zu einer Sperrung kommen wird, ist eine Frage der Zukunft, Aber selbst bei
der Höhenlage von halber Flutgröße kann die Anschüttung nicht der Kleinschiff-
fahrt etwas nehmen, was überhaupt ihr nicht zu Gebote stand.
Für die Kleinschiffahrt zur ausschließlichen Benutzung soll von Blankenese
bis zur Lühe ein besonderes Nebenfahrwasser mit einer jetzt nicht vorhandenen
mindestens durchgehenden Tiefe von 3 m unter Niedrigwasser hergestellt werden.
Sie erhält somit dadurch die Gelegenheit, auf dieser gefährlichen Strecke der
großen Schiffahrt aus dem Wege zu gehen und zugleich geeignete Ankerplätze
vorzufinden, deren es somit im Hauptfahrwasser nicht bedarf, Wünschen auf
etwaige Verbesserungen der Ausgestaltung dieses Nebenfahrwassers, auch hin-
sichtlich der Verbindung mit der Este und dem Hauptfahrwasser, wird man gewiß
nicht entgegentreten, wenn sich die Berechtigung herausstellen sollte. Wenn
die Kleinschiffer nicht von dem Nebenfahrwasser Gebrauch machen wollen, so
haben sie die Folgen selbst zu tragen. Triftige Gründe dazu stehen ihnen nicht