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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 41 (1913)

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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Februar 1913. 
Mit einem solchen Vorgehen ist eine Senkung des Niedrigwassers verbun- 
den und nicht zu umgehen, Doch gibt es ein Mittel, diese Senkung auf ein 
solches Maß zurückzuführen, daß dadurch der Kleinschiffahrt keine Störungen 
bereitet werden, Das Maß der Senkung nimmt von unten nach oben allmählich 
zu. Je mehr die Flutwelle aufwärts getrieben wird, desto mehr wird sich auch 
die größte Senkung aufwärts verschieben müssen, was dadurch bewirkt werden 
kann, daß mit der Regulierung des unteren Tidestromes zugleich der obere Teil 
bis über die bestehende Flutgrenze hinaus aufwärts reguliert, also letztere auch 
aufwärts gerückt wird. Die Bedenken gegen eine der Kleinschiffahrt nachteilige 
Senkung sind übertrieben zu nennen, 
Für Tideströme sind alle anderen Methoden der Regulierung zwecks 
Schaffung größerer durchgehender Tiefen durchaus ausgeschlossen, wobei es 
nicht von Einfluß ist, ob der Strom viel oder wenig Oberwasser mit sich führt. 
Wenn in einzelnen Fällen nicht die erwartete Wirkung eingetroffen ist, so hat 
dies seinen Grund nicht in der Regulierung selbst, sondern vielmehr darin, daß 
man von der Kapazität des Stroms zu viel verlangt hat. Im vorliegenden Falle 
ist aber der Elbstrom an sich mächtig genug, keine Enttäuschungen bezüglich 
der Tiefenvermehrung befürchten zu lassen, zumal auf Baggerungen nicht ganz 
verzichtet werden kann. Die Erfolge einer jeden Regulierung stehen somit in 
engem Verbande mit der Kapazität des Tidestroms, die sich nur bis zu einer ge- 
wissen Grenze vermehren läßt. 
Die Behauptung, daß die in erster Linie der großen Schiffahrt dienende 
Regulierung der Unterelbe nur dieser zugute kommt, dagegen die Kleinschiffahrt 
gänzlich unberücksichtigt läßt und zu deren gänzlichen Ruin führen muß, läßt 
ainen Blick auf den Plan auf das richtige Maß zurückschrauben. Soweit es 
möglich und übersehbar war, hat man der Kleinschiffahrt als einem wichtigen 
und daher nicht außer acht zu lassenden Faktor des Wasserverkehrs Rechnung 
getragen. Bei der Mannigfaltigkeit der Interessen dieses Wasserverkehrs ist es 
aber absolut ausgeschlossen, in jeder Beziehung den Plan so festzusetzen, daß 
nachher nicht noch begründete Anforderungen auf Vervollständigungen und Ab- 
änderungen hervortreten, denen man sich schon im eigenen Interesse nicht ver- 
schließen kann und wird. 
Abgesehen davon, daß die größeren Breiten des Hauptstromschlauchs 
zwischen den beiderseitigen Uferlinien, die von 660 m bei Blankenese bis auf 
1100 m bei Brunshausen zunehmen und nur eine etwa 300 m breite Fahrrinne 
für die tiefgehenden Schiffe erhalten werden, der Kleinschiffahrt bedeutend mehr 
Freiheit zur Bewegung geben werden als die früheren, größtenteils durch Sände 
und Untiefen eingeengten Stromstrecken von Hamburg abwärts, liegen die zur 
Anschüttung vorgesehenen Flächen zwischen Finkenwerder und der Lühe durch- 
weg auf Niedrigwasser und darüber, sind also der Kleinschiffahrt schon jetzt 
entzogen. Es kann daher auch der so sehr geschmähte Leitdamm, dessen Höhe 
nach dem Vertrage nicht über Niedrigwasser reichen darf, solange die Alte 
Süderelbe nicht durch eine Schleuse abgesperrt ist, durch seine Lage über die 
jetzigen Sände keine Nachteile im Gefolge haben, Ob überhaupt und wann es 
zu einer Sperrung kommen wird, ist eine Frage der Zukunft, Aber selbst bei 
der Höhenlage von halber Flutgröße kann die Anschüttung nicht der Kleinschiff- 
fahrt etwas nehmen, was überhaupt ihr nicht zu Gebote stand. 
Für die Kleinschiffahrt zur ausschließlichen Benutzung soll von Blankenese 
bis zur Lühe ein besonderes Nebenfahrwasser mit einer jetzt nicht vorhandenen 
mindestens durchgehenden Tiefe von 3 m unter Niedrigwasser hergestellt werden. 
Sie erhält somit dadurch die Gelegenheit, auf dieser gefährlichen Strecke der 
großen Schiffahrt aus dem Wege zu gehen und zugleich geeignete Ankerplätze 
vorzufinden, deren es somit im Hauptfahrwasser nicht bedarf, Wünschen auf 
etwaige Verbesserungen der Ausgestaltung dieses Nebenfahrwassers, auch hin- 
sichtlich der Verbindung mit der Este und dem Hauptfahrwasser, wird man gewiß 
nicht entgegentreten, wenn sich die Berechtigung herausstellen sollte. Wenn 
die Kleinschiffer nicht von dem Nebenfahrwasser Gebrauch machen wollen, so 
haben sie die Folgen selbst zu tragen. Triftige Gründe dazu stehen ihnen nicht
	        
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