624 Annalen der Hydıographie und Maritimen Meteorologie, November 1912.
steuere man 26%, Sm weit rw. 349° (mw. NzW'!/„W)-Kurs, um außerhalb der
Frankland-Inselgruppe zu passieren, Peilt die höchste Erhebung von Russel-
Eiland, der südlichsten Insel der Gruppe, querab, 1.2 Sm entfernt, so steuere man
19 Sm weit rw. 343° (mw. NNW)-Kurs bis die höchste Erhebung auf der Fitzroy-
Insel querab, 1.6 Sm, entfernt peilt. Hernach hole man allmählich westlicher,
passiere etwa 1 Sm nördlich von Kap Grafton und steuere dann rw. 294°
(mw. WNW®%/,W)-Kurs, Peilt die Uhrenbake vor der Einfahrt zum Hafen süd-
licher als rw. 254° (mw. WSW) oder verschwindet bei Nacht deren Feuer, so
halte man allmählich ab und bringe die beiden Richtbaken im Hafen oder bei
Nacht deren Feuer in Linie, ehe man nach der Uhrenbake herangekommen ist.
Nach der Brit. Adm-Krt. Nr. 2350 kann man am Tage auch von den North
Barnard-Inselchen aus, wo man ihren Leuchtturm querab etwa 1.6 Sm peilt (vgl.
oben), 451/, Sm weit rw. 342° (mw. NNW1/,W)-Kurs steuern, bis die Südspitze der
Fitzroy-Insel rw. 85° (mw. OzN), etwa 1 Sm entfernt, peilt. Man läuft dann
zwischen den Inseln der Frankland-Gruppe durch. Nachher steuert man etwa
3 Sm weit rw. 8° (mw. N!/„O)-Kurs, holt dann allmählich westlicher, passiert
1 Sm nördlich von Kap Grafton und verfährt dann wie schon angegeben ist.
Auf dem Wege zwischen den North Barnard- und den Frankland-Inseln
ist in der Nachbarschaft der Cooper-Huk, namentlich auf dem zuletzt angeführten
Weg, mit großer Vorsicht zu navigieren, da sich mehrere Seemeilen südlich und
nördlich von dieser Huk gefährliche Riffe in 1 bis 2 Sm Abstand von der Küste
erstrecken. Das Lot gibt nur wenig Anhalt, da die Untiefen alle unter Wasser
steil abfallen. Schiffe müssen deshalb in dieser Gegend wenigstens 2'!/„ Sm von
der Küste entfernt bleiben.
Leuchtfeuer. Siehe »Leuchtfeuer aller Meere« 1912, Heft VIII, Tit. XII,
Nr. 3250, 3255, 3270, 3275, 3280, 3281, 3285, 3325. Eine Signalstation befindet
sich im Hafen in der Nähe des Telegraphenamtes, (Siehe auch Cooktown S.559/1912.)
Lotsenwesen, Lotsen sind vorhanden, Sie kommen in einem weißen Wal-
fischfängerboot heraus, wenn Schiffe erwartet werden, und sind zuverlässig. Es
herrscht Lotsenzwang und muß auch Lotsgeld bezahlt werden, wenn kein Lotse
genommen wird. Ortsunkundige können auch nur mit Lotsenhilfe in den Hafen
einlaufen, Es besteht Lotsentaxe, deren Höhe die gleiche wie für Cooktown
ist. Lotsensignale siehe Cooktown. Schiffe tun gut, die Signale zu Setzen,
sobald die Stadt zu sehen ist, da die Lotsen die 5 Sm lange Strecke bis außer-
halb der Uhrenbake, wo sie an Bord kommen, mit einem Ruderboote zurücklegen
müssen. Beim Auslaufen verläßt der Lotse das Schiff bei der Uhrenbake.
Kapt. C. Madsen hatte einen Lotsen für die Torres-Straße an Bord, der
auch für alle australischen Küstenplätze examiniert war, sich aber mit Rücksicht
auf den Ortslotsen weigerte, das Schiff in den Hafen zu bringen.
Schleppdampfer. Ein kleiner Dampfer, der zugleich als Leichter dient,
schleppt Segelschiffe ein und aus, wenn sie einen Schlepper brauchen. Für
Bergungszwecke sind ein großer Schlepper und drei kleine Leichter vor-
handen, im Notfalle auch kleine Küstendampfer, die wöchentlich den Hafen
anlaufen.
Quarantäne. Bei Ankunft eines Schiffes erkundigt sich der Lotse oder
Zollbeamte eingehend, ob oder welche Krankheiten an Bord vorgekommen sind,
Wird irgend eine Ansteckungsgefahr vermutet, so wird der Verkehr mit dem
Lande untersagt und das Schiff muß außerhalb der Uhrenbake in Quarantäne
ankern. Ein Gesundheitspaß wird stets verlangt. Am Ort war während des
Aufenthaltes des Dampfers »Sonneberg« der Gesundheitszustand gut und es kamen
keine klimatischen Krankheiten an Bord vor.
Zollbehandlung. Bei Ankunft eines Schiffes wird der Proviant, wenn er
nicht schon amtlich versiegelt ist, überholt und versiegelt, Jeglicher Verbrauch
muß verzollt werden. Kommt ein Schiff von einem andern australischen Hafen,
so muß es auch den Verbrauch während der Reise an Proviant, Tabak, Ol und
dergl. verzollen. An Schiffspapieren wird die Musterrolle und ein Auszug
aus dem Schiffszertifikat verlangt.