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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Januar 1912,
wie auslaufend. Laden oder löschen von überseeischen Häfen kommende
Schiffe weniger als !/, ihres Raumgehaltes in R-T. netto, oder schiffen sie
mehr als 10 Passagiere ein oder aus, so bezahlen sie im ganzen, ein- und aus-
laufend zusämmen, 1d per R-T. netto an Leuchtfeuergebühren. Schiffe, die
in einem westaustralischen Hafen schon einmal die vollen Leuchtfeuer-
abgaben bezahlt haben, brauchen innerhalb dreier Monate dieselben nicht mehr
zu entrichten, wenn sie von einem westaustralischen Hafen nach einem andern
laufen, Die Kapitäne müssen sich aber vom Hafenmeister des zuerst ange-
laufenen Hafens einen Ausweis geben lassen, daß sie dort die vollen Leucht-
feuerabgaben bezahlt haben. Auch brauchen Schiffe, die Westaustralien ver-
lassen haben, aber innerhalb zweier Monate wieder nach einem Hafen dieses
Staates zurückkommen, keine Leuchtfeuerabgaben zu entrichten, wenn sie einen
solchen Ausweis besitzen und nicht mehr laden, als *'/, ihres Raumgehaltes in
R-T. netto.
Schiffe, die den Hafen nur anlaufen zum Bunkern und Verproviantieren
bezahlen 5£, solche, die nur bis zu 10 Passagieren landen oder einschiffen,
10 £ Hafenabgaben.
Brückengelder. Schiffe, die an der Landungsbrücke liegen und dort
laden und löschen, bezahlen in der ersten Woche oder einen Teil derselben 1 d
für jede Tonne Ladung, die sie laden oder löschen. Liegen sie länger an der
Brücke, so müssen sie 11, d für die Tonne bezahlen. Als geringster Betrag
wird 10sh, als Höchstbetrag 12 £ berechnet. Schiffe, die an der Brücke
liegen, aber mittels Leichter löschen und laden, müssen 1d für die Tonne
Ladung entrichten.
Stauerlohn. Für das Laden von Jarra-Holz verlangen die Stauer 2 sh
3d bis 6 sh 6 d per load (50cbf == 1.4 cbm), je nachdem sie das Holz durch
die Luken oder Bugpforten einnehmen müssen. Stückgut zu löschen kostet 1 sh
per Tonne,
Die Stadt ist nur klein; ihre Bedeutung nimmt aber immer mehr zu.
Im Sommer wird sie ihres Klimas halber vielfach als Badeort gewählt. Die Ein-
wohnerzahl beträgt etwa 3500 Köpfe.
Die Einfuhr besteht aus Stückgut, Maschinen u. dergl. Die Ausfuhr
besteht aus Nutzhölzern, besonders Jarra-Holz, Weizen, Wolle, Zinn und Kohlen.
Dampferlinien. Deutsche Dampfer laufen den Hafen gelegentlich an;
Küstendampfer verkehren häufig. Eisenbahnlinien. Bunbury ist an die
hauptsächlichsten Linien des Staates angeschlossen. Eisenbahnverbindung be-
steht auch zwischen Bunbury und den Kohlenfeldern am Collie-Flusse,
Schiffsausrüstung. Bunkerkohlen sind in kleinen Mengen sofort zu
haben. Sie werden in Eisenbahnwagen den an der Brücke liegenden Schiffen
längsseit gebracht. Der Preis beträgt 13 sh per Tonne. Nach Kapt.
J. Jochimsen sollen die Kohlen nicht gut sein. Sie sind sehr leicht und
sollen sich leicht entzünden. Trinkwasser. Auf der Brücke ist eine Wasser-
leitung angelegt, aus der die Schiffe sich mit Trink- und Kesselspeisewasser
versorgen können. Das Wasser ist gut. Es kosten 1000 Gallonen 5 sh.
Frischer und Dauerproviant, sowie andere Schiffsausrüstung ist zu
haben, die Preise dafür sind aber ziemlich hoch,
Auskunft für den Schiffsverkehr. Deutsches Konsulat ist nicht am
Orte, das nächste befindet sich in Fremantle. Agent für den Dampfer »Carl« war
die Western Australian Jarrah Sawmilling Company. Ein staatliches Kranken-
haus, das kranke Seeleute zum Preise von 5 sh per Tag aufnimmt, ist am Orte.
Ein Seemannsheim ist vorhanden, Mannschaftsentweichungen kommen
häufig vor.
Zeitsignal ist nicht am Platze; auch sind Einrichtungen zur Kompaß-
regulierung und zum Vergleich und zur Untersuchung meteorologischer
und nautischer Instrumente nicht vorhanden, Seekarten und nautische
Bücher sind zu kaufen, jedoch hauptsächlich nur solche von Australien. Nicht
Vorhandenes muß aus Melbourne bezogen werden.