Bunbury,
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Signalstellen befinden sich auf Kap Naturaliste, bei Busselton in der
Geographe-Bucht und in Bunbury. Schiffe können mit Hilfe der internationalen
Signale auf den Stationen verkehren.
Lotsenwesen, Der Hafenkapitän versieht mit seinem Assistenten den
Lotsendienst. Der Assistent bringt gewöhnlich die Schiffe von See nach dem
Hafen, während der Hafenkapitän meistens die Dampfer längsseit der Lade-
brücke bringt‘ Der Lotse kommt mit einem Schleppdampfer längsseit, der am
Tage als Erkennungszeichen die Flagge »P« führt; er kam »Hanna Heye« 4 Sm
weit entgegen. Für einlaufende Schiffe besteht Lotsenzwang, auslaufende
Schiffe brauchen jedoch keinen Lotsen zu nehmen und auch kein Lotsgeld zu be-
zahlen, wenn sie ohne dessen Hilfe den Hafen verlassen. Es besteht Lotsentaxe.
Diese beträgt einkommend oder auslaufend für Schiffe:
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mit 2.4 und darüber ” 15
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Außerdem müssen Schiffe bis zu 1000 R-T. netto 2£, Schiffe über 1000 R-T.
netto 3 £ bezahlen für jedes Verholen im Hafen,
Schleppdanmpfer, Eine Privatgesellschaft unterhält einen kleinen Schlepp-
dampfer, der, wenn er nicht gerade anderweitig beschäftigt ist, Segelschiffen
3 bis 4 Sm weit entgegenkommt. Es empfiehlt sich, dessen Dienste anzunehmen
sobald er sie dem Schiffe anbietet, da man späterhin im Hafen seine Hilfe doch
gebrauchen muß und der Preis für seine Dienste der gleiche ist, einerlei, wie
oft er in Anspruch genommen wird. Nach Kapt. W. Frerichs besitzt der
Schleppdampfer nicht genügende Kraft, um Schiffe von der Größe der »Hanna
Heye« (1394 R-T. brutto) bei steifer Brise von vorn schleppen zu können; der
Kapt. mußte zum Auslaufen gutes Wetter abwarten. Es besteht eine feste
Taxe für den Schlepper. Sie beträgt für alle Arbeit 6 d p R-T. für Segel-
schiffe, für Dampfer dagegen 10 £ im ganzen. ;
. Sturmsignale werden nicht gezeigt, jedoch warnt der Hafenmeister die
Schiffe, wenn schlechtes Wetter im Anzuge ist.
Quarantäne.. Ärztlicher Besuch muß abgewartet werden, ehe man mit
dem Lande in Verkehr treten darf, Auf D. »Carl« wurde die Besatzung vom
Hafenarzt untersucht, während die Polizeibehörde die Räume ausschwefelte.
Ein Gesundheitspaß wird stets verlangt, und es werden Schiffe mit un-
reinem Paß in Quarantäne gelegt. Es soll vorkommen, daß der Arzt, wenn er
am Lande beschäftigt ist, erst 24 bis 36 Stunden nach Ankunft des Schiffes an
Bord kommt. Quarantäneeinrichtungen sind nicht vorhanden. ; .
Zollbehandlung ist kulant. Es ‚werden außer Meßbrief, Musterrolle und
Klarierungsbrief vom letzten Hafen eine genaue Proviantliste und eine Mann-
schaftsliste verlangt. Nach Berichten einiger Kapitäne werden alle Vorräte an
Proviant und dergl. versiegelt, Irgendwelcher Verbrauch desselben muß ver-
zollt werden; man kann daher einige Sachen ebensogut am Lande kaufen. Es
ist von großer Wichtigkeit, das Schiff so schnell wie möglich einzuklarieren,
Sollten nämlich alle Liegeplätze an der Ladebrücke besetzt sein, so bekommt
nicht dasjenige Schiff den ersten freikommenden Platz, das zuerst geankert hat,
sondern das zuerst einklarierte,
Ballastgrund. Im Sommer, von Dezember bis Ende April, ankern in
Ballast ankommende Schiffe gewöhnlich 2 Sm nördlich vom Hafendamm auf
13 bis 15 m (7 bis 8 Fad.)- Wasser und löschen ihren Ballast, indem sie ihn
einfach über Bord werfen, In der späteren Jahreszeit ist es aber wegen der
dann auftretenden stürmischen auflandigen Winde nicht ratsam, hier zu ankern.
Um von diesem Ankerplatze aus in den Hafen zu kommen, wird man meistens
Schlepperhilfe nötig haben.
Ann. d. Hvar. usw. 1919. Heft TI.