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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 40 (1912)

Bunbury, 
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Signalstellen befinden sich auf Kap Naturaliste, bei Busselton in der 
Geographe-Bucht und in Bunbury. Schiffe können mit Hilfe der internationalen 
Signale auf den Stationen verkehren. 
Lotsenwesen, Der Hafenkapitän versieht mit seinem Assistenten den 
Lotsendienst. Der Assistent bringt gewöhnlich die Schiffe von See nach dem 
Hafen, während der Hafenkapitän meistens die Dampfer längsseit der Lade- 
brücke bringt‘ Der Lotse kommt mit einem Schleppdampfer längsseit, der am 
Tage als Erkennungszeichen die Flagge »P« führt; er kam »Hanna Heye« 4 Sm 
weit entgegen. Für einlaufende Schiffe besteht Lotsenzwang, auslaufende 
Schiffe brauchen jedoch keinen Lotsen zu nehmen und auch kein Lotsgeld zu be- 
zahlen, wenn sie ohne dessen Hilfe den Hafen verlassen. Es besteht Lotsentaxe. 
Diese beträgt einkommend oder auslaufend für Schiffe: 
unter 2.4 m ( 8') Tiefgang ?£ 10sh “4 
mit 2.4 und darüber ” 15 
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Außerdem müssen Schiffe bis zu 1000 R-T. netto 2£, Schiffe über 1000 R-T. 
netto 3 £ bezahlen für jedes Verholen im Hafen, 
Schleppdanmpfer, Eine Privatgesellschaft unterhält einen kleinen Schlepp- 
dampfer, der, wenn er nicht gerade anderweitig beschäftigt ist, Segelschiffen 
3 bis 4 Sm weit entgegenkommt. Es empfiehlt sich, dessen Dienste anzunehmen 
sobald er sie dem Schiffe anbietet, da man späterhin im Hafen seine Hilfe doch 
gebrauchen muß und der Preis für seine Dienste der gleiche ist, einerlei, wie 
oft er in Anspruch genommen wird. Nach Kapt. W. Frerichs besitzt der 
Schleppdampfer nicht genügende Kraft, um Schiffe von der Größe der »Hanna 
Heye« (1394 R-T. brutto) bei steifer Brise von vorn schleppen zu können; der 
Kapt. mußte zum Auslaufen gutes Wetter abwarten. Es besteht eine feste 
Taxe für den Schlepper. Sie beträgt für alle Arbeit 6 d p R-T. für Segel- 
schiffe, für Dampfer dagegen 10 £ im ganzen. ; 
. Sturmsignale werden nicht gezeigt, jedoch warnt der Hafenmeister die 
Schiffe, wenn schlechtes Wetter im Anzuge ist. 
Quarantäne.. Ärztlicher Besuch muß abgewartet werden, ehe man mit 
dem Lande in Verkehr treten darf, Auf D. »Carl« wurde die Besatzung vom 
Hafenarzt untersucht, während die Polizeibehörde die Räume ausschwefelte. 
Ein Gesundheitspaß wird stets verlangt, und es werden Schiffe mit un- 
reinem Paß in Quarantäne gelegt. Es soll vorkommen, daß der Arzt, wenn er 
am Lande beschäftigt ist, erst 24 bis 36 Stunden nach Ankunft des Schiffes an 
Bord kommt. Quarantäneeinrichtungen sind nicht vorhanden. ; . 
Zollbehandlung ist kulant. Es ‚werden außer Meßbrief, Musterrolle und 
Klarierungsbrief vom letzten Hafen eine genaue Proviantliste und eine Mann- 
schaftsliste verlangt. Nach Berichten einiger Kapitäne werden alle Vorräte an 
Proviant und dergl. versiegelt, Irgendwelcher Verbrauch desselben muß ver- 
zollt werden; man kann daher einige Sachen ebensogut am Lande kaufen. Es 
ist von großer Wichtigkeit, das Schiff so schnell wie möglich einzuklarieren, 
Sollten nämlich alle Liegeplätze an der Ladebrücke besetzt sein, so bekommt 
nicht dasjenige Schiff den ersten freikommenden Platz, das zuerst geankert hat, 
sondern das zuerst einklarierte, 
Ballastgrund. Im Sommer, von Dezember bis Ende April, ankern in 
Ballast ankommende Schiffe gewöhnlich 2 Sm nördlich vom Hafendamm auf 
13 bis 15 m (7 bis 8 Fad.)- Wasser und löschen ihren Ballast, indem sie ihn 
einfach über Bord werfen, In der späteren Jahreszeit ist es aber wegen der 
dann auftretenden stürmischen auflandigen Winde nicht ratsam, hier zu ankern. 
Um von diesem Ankerplatze aus in den Hafen zu kommen, wird man meistens 
Schlepperhilfe nötig haben. 
Ann. d. Hvar. usw. 1919. Heft TI.
	        
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