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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 40 (1912)

504 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, September 1912, 
noch so genauen Beobachtungen der Witterungsvorgänge, wenn er sich deren 
notwendigen inneren Zusammenhang nicht erklären kann und wenn seine Wetter- 
prognosen, auf Grund deren er vielleicht seine Reisedispositionen trifft, nur Ver- 
mutungen sind, meist durch nichts weiter als ein trügerisches Gefühl oder frühere 
unsichere Erfahrungen begründet? Ohne ein gewisses Minimum theoretischer 
Kenntnisse wird kein Mensch imstande sein, sich aus den eigenen Beobachtungen 
ein auch nur annähernd richtiges Bild der jeweiligen Wetterlage zu machen, und 
deshalb müssen auch der Kleinschiffer und der Steuermann in der Schule dieses 
Minimum theoretischer Kenntnisse vorgetragen erhalten. AufGrund der bestandenen 
Prüfung erteilt dann der Staat einem Manne die Berechtigung, das verantwortungs- 
volle Schiffergewerbe auszuüben, und der Prüfling soll deshalb im Examen den 
Nachweis erbringen müssen, daß er wirklich imstande ist, allen Aufgaben seines 
Berufes jederzeit gerecht zu werden. Es ist also auch vom Kleinschiffer und 
Steuermann im Examen der Nachweis der zur sicheren Navigation unerläßlich 
notwendigen meteorologischen Kenntnisse zu verlangen. 
Ich schlage deshalb die Aufnahme folgender Anforderungen in die nauti- 
schen Prüfungsvorschriften vor: 
1. Zum Schiffer auf Küstenfahrt: 
Bedeutung der Sturmsignale der Deutschen Seewarte sowie 
der Signale der Windsemaphorstationen. 
Zum Schiffer auf kleiner Fahrt: ‘ 
a) Wie beim Schiffer auf Küstenfahrt; 
b) Gebrauch und Nutzen von Barometer und Thermometer; 
c) Der Luftdruck und seine Beziehungen zu den Luft- 
strömungen; 
d) Verständnis der Hafentelegramme und Wetterkarten; 
e) Kenntnis der Anweisungen zur Führung des Kleinen 
Wetterbuches der Deutschen Seewarte. 
Zum Steuermann auf großer Fahrt: 
a) Die Instrumente der Witterungskunde; 
b) Maritime Meteorologie in dem Umfange, in dem sie heute 
in der Schifferklasse gefordert wird; 
Kenntnis der Anweisung zur Führung des Meteorologi- 
schen Tagebuchs der Deutschen Seewarte, 
Zum Schiffer auf großer Fahrt: 
a) Meteorologie: wie bei dem Steuermann auf großer Fahrt 
(a bis c), vertieft durch einige spezielle Fragen aus der 
Klimalehre; 
Ozeanographie: 
%) Geographie der Meere in großen Umrissen; 
3) Ausgewählte Kapitel aus der Physik des Meerwassers; 
v) Meeresströmungen und ihre Ursachen. 
Für die Prüfung zum Schiffer auf kleiner Fahrt würde wohl die Aufnahme 
der Meteorologie als »mündliches« Prüfungsfach genügen. Für den Küstenschiffer 
wäre das ja selbstverständlich. In der Steuermannsprüfung müßte Meteorologie 
aber zum Gegenstande der »schriftlichen« Prüfung gemacht werden. Abgesehen 
davon, daß die Aufnahme der Meteorologie als Prüfungsfach in die Steuermanns- 
prüfung durch die Praxis gefordert wird, würde diese Zweiteilung des Faches 
»Luft- und Meeresströmungen« auch noch eine außerordentlich wünschenswerte 
Entlastung für die Schifferklasse mit sich bringen. Dazu käme, daß die jungen 
Steuerleute während ihrer Fahrzeit bis zum Schifferkursus Gelegenheit hätten, 
ihre theoretischen Kenntnisse praktisch zu erproben und weiterzubilden, so daß 
sie dann dem Wiederholungskursus in der Schifferklasse mit besserem Ver- 
ständnis und besonders großer Teilnahme und Nutzen folgen könnten. In der 
Schifferklasse braucht vielleicht gar nicht wesentlich mehr gefordert zu werden, 
L.
	        
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