Kleinere Mitteilungen.
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Man benutzt also bei dieser Herleitung nur einige bekannte logarithmische
und goniometrische Umformungen und die Formel:
[42 dx =1f(x) LO
f(x)
d. h. die Regel: Ist der Zähler eines Bruches der Differentialquotient des Nenners,
so ist das Integral des Bruches der natürliche Logarithmus des Nenners,
C. Thiemann, Navigationslehrer.
4. Maritime Meteorologie im Rahmen der Reichsprüfungsvorschriften
für Seeschiffer und Seesteuerleute. Die Meteorologie ist eine jener Wissen-
schaften, deren Lehren von dem Seemanne in seinem Berufe im weitgehendsten
Maße verwertet werden und die deshalb auch für ihn mehr als für die Ange-
hörigen der meisten anderen Berufe praktischen Nutzen und Bedeutung haben,
Die Reichsprüfungsvorschriften verlangen aber erst bei der Prüfung zum Schiffer
auf großer Fahrt den Nachweis irgendwelcher meteorologischer Kenntnisse (C 22:
Kenntnis der Luft und Meeresströmungen) und selbst eine Kenntnis der meteoro-
logischen Instrumente wird nur in dieser Prüfung gefordert, denn der Prüfungs-
gegenstand C 21: »Einrichtung und Gebrauch der Barometer und "Thermometer «
fehlt bei allen Prüfungen niederer Grade.
In der Praxis dagegen muß auch jeder Kleinschiffer und Steuermann, mag
ar als Kapitän einen Schuner, kleinen Frachtdampfer oder Fischdampfer führen
oder als Steuermann auf einem Segelschiffe Wache gehen, häufig Entschlüsse
bezüglich der vorzunehmenden Manöver und des Verlaufes seiner Reise fassen,
die von meteorologischen Verhältnissen und von der Fähigkeit seiner Beurteilung
der Wetterlage mehr als von irgendwelchen anderen Umständen abhängig sein
werden. Auf großen Dampfern gehört es meist zu den Dienstobliegenheiten
der jüngsten Offiziere meteorologische Apparate zu bedienen und das meteoro-
logische Tagebuch zu führen. In allen diesen Fällen sehen wir einen Mann vor
Aufgaben gestellt, auf die er durch seine »Fachschule« nicht vorbereitet wurde,
Man kann vermuten, daß vielleicht manches kleinere Schiff, das in schwerem
Wetter seinen Untergang gefunden hat, vor Schaden hätte bewahrt werden können,
wenn der Schiffer durch einige, wenn auch noch so primitive meteorologische
Kenntnisse rechtzeitig gewarnt und zu einer Beurteilung des zu erwartenden
Windes und Wetters imstande gewesen wäre. Auch würden die jungen Offiziere
der großen Dampfer sicher ihren meteorologischen Aufzeichnungen in manchen
Fällen mehr Sorgfalt und Interesse entgegenbringen, wenn sie durch Unterricht
in der Schule auf den inneren Zusammenhang aller meteorologischen Elemente
und auf die Wichtigkeit ihrer Aufzeichnungen nicht nur für die eigene Navigation,
sondern auch für die Wissenschaft, d. h. für die Allgemeinheit, aufmerksam ge-
macht worden wären. Gewiß würde auch auf den kleinen Schiffen der Ost- und
Nordsee das »Kleine Wetterbuch« der Seewarte mehr Benutzung finden, wenn
die Schule durch wetterkundlichen Unterricht erst die Vorbedingung für das
Vorhandensein eines Interesses dafür schaffte. |
Es ist schwer, all den Einflüssen und Umständen nachzugehen, die auch
hier zu einem solchen Mißverhältnis zwischen den Anforderungen der Praxis
und den Examensbedingungen geführt haben. Auf diese Mißverhältnisse selbst
ist ja in letzter Zeit in bezug auf viele andere Fälle von allen Seiten so oft und
so eindringlich hingewiesen worden, daß endlich eine gründliche Reorganisation
der Prüfungsbedingungen in Aussicht steht, Jedoch hat auch die Kommission des
3. Deutschen Seeschiffahrtstages, die mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zu
neuen, den neuzeitlichen Anforderungen des Berufes entsprechenden Prüfungs-
vorschriften betraut war, die Bedeutung meteorologischer Kenntnisse für den
Schiffer auf kleiner Fahrt und den Steuermann unberücksichtigt gelassen.
Die Notwendigkeit eines wetterkundlichen Unterrichts auch für die unteren
Grade der Nautiker ergibt sich aus dem Vorstehenden wohl ganz von selbst.
Was nützen dem Kleinschiffer alle Sturmwarnungen, wenn er vielleicht nicht einmal
ihre Bedeutung zu erfassen vermag? Was nützen ihm sein Barometer und seine