318 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Juni 1912,
Zwecke bestimmte Fahrzeuge gelöscht werden; Die Hafenpolizei ist rechtzeitig
zu benachrichtigen, damit sie Maßnahmen treffen kann zur Vermeidung von
Unglücksfällen; den Anordnungen der Polizei ist Folge zu leisten, Dampfer
dürfen sich Schiffen mit Sprengstoffen nur bis auf 1 Kblg nähern, solange die
Sprengstoffe nicht im Raum verstaut, die Luken geschlossen und mit Per-
senningen versehen sind.
Verbotene Ankerplätze. Im Südkanal ist zwischen Sorrento und dem
Südkanal-Fort ein unterseeisches Telegraphenkabel gelegt, das etwa 1 Kblg
westlich von den Tonnen Nr. 4 und 5 vorbeiführt, Es ist Schiffen verboten, im
Umkreise von %/, Sm von der gedachten Linie zu ankern, die die King-Huk mit
dem Südkanal-Fort verbindet. Ein zweites Kabel führt von der Observatory-Huk
über Popes Eye-Fort nach der Swan-Insel. Schiffe dürfen an beiden Seiten des
Kabels nicht ankern auf weniger als 4 Kblg Abstand von demselben,
In der Hobson-Bucht liegt südlich vom Williamstown-Hafendamm (break-
water pier) der Versuchsgrund für unterseeische Minen, Die Grenzen desselben
bilden die gedachten Linien: Gellibrand-Leuchtturm — Kopf des Hafendammes
Gellibrand-Leuchtturm — Zeitballturm. Schiffe sollen in der Nähe dieses Ver-
suchsgrundes nicht ankern, Im nördlichen Teil der Hobson-Bucht sind westlich
vom Torpedodepot auf dem Festlande zwei weiße dreifüßige Baken errichtet,
von denen die vordere ein Dreieck-, die hintere ein Kugeltoppzeichen trägt.
Schiffe sollten nicht östlich von der Richtlinie rw. 2° (mw, N'/AW) der beiden
Baken ankern,
Einsteuerung vom Geelong-Außenhafen nach dem Innenhafen, Von dem
Außen- nach dem Innenhafen führen drei Durchfahrten. Die nördlichste Durch-
fahrt oder der Nordkanal führt in etwa !/, Sm Abstand von der Küste an der
Nordseite der Bucht über die Untiefen, die den Außen- von dem Innenhafen
trennen, Sie ist zwischen 46 m und 183 m breit und bei mittlerem Niedrigwasser
nur für Schiffe bis zu 2.7 m (9’) Tiefgang befahrbar. Die mittlere Durchfahrt
oder der Südkanal führt in W'/„S-Richtung über die Bank. Sie ist beinahe
1'/, Sm lang, aber an einigen Stellen nur 14.3 m breit. Schiffe bis zu 5m (16!/’)
Tiefgang können dieselbe benutzen. Sie ist an ihrer Nordseite durch 5, an ihrer
Südseite durch eine Bake gekennzeichnet, Um nach ihr gelangen zu können, ist
die Bank südöstlich von ihrer Osteinfahrt durchstochen worden und so ein 91m
breites Fahrwasser geschaffen, das ebenfalls Schiffen bis zu 5m (16’?’) Tief-
gang das Passieren gestattet, Das Hauptfahrwasser bildet jedoch die südlichste
Durchfahrt oder der Hopetoun-Kanal. Dieser führt in WSW1/,W-Richtung vom
Außen- nach dem Innenhafen, ist 2 Sm lang, 39,6 m breit und 7.5 m (24?/,’) tief,
so daß Schiffe bis zu 7.3 m (24) Tiefgang denselben befahren können. Es ist
beabsichtigt, den Kanal auf 91m zu verbreitern und bis 8.8 m (29) zu vertiefen.
Leuchtbaken sind an der Nord- und Südseite des Kanals ausgelegt, Bagger
halten das Fahrwasser auf der nötigen Tiefe, .
Das Befahren der Kanäle ist nur mit Lotsenhilfe möglich; Segelschiffe
müssen außerdem geschleppt werden, Bei Nacht wird kein größeres Segelschiff
durch einen der Kanäle geschleppt. Genaues Steuern ist wegen des schmalen
Fahrwassers in den Kanälen erforderlich.
Kanalvorschriften. Um Kollisionen in den verhältnismäßig nur schmalen
Fahrwassern, des Süd- und Hopetoun-Kanals zu vermeiden, dürfen Schiffe sich in
den Kanälen nicht gegenseitig passieren. Sieht ein Schiff außerhalb der Ein-
fahrt ein Schiff von entgegengesetzter Richtung nach dem Kanal einsteuern, so
soll es so lange außerhalb der Einfahrt warten, bis jenes Schiff den Kanal passiert
hat. Dampfer dürfen in diesen Kanälen nur mit höchstens 5 Sm Geschwindig-
keit fahren.
Im Hopetoun-Kanal ist der Bagger, wenn er an der Arbeit ist, an der
Seite zu passieren, an der er am Tage einen Korbball, bei Nacht zwei rote Lichter
untereinander zeigt. Außerdem führt der Bagger vorn und achtern je ein Anker-
licht. Dampfer müssen mindestens 180 m vor dem Bagger ihre Maschine so
langsam wie möglich gehen lassen, und kurz vor bis nach dem Vorbeifahren an
dem Bagger und seinen Befestigungen stoppen. Während der Nacht, oder wenn