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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 40 (1912)

258 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Mai 1912, 
Untersuchungsankerplatz befindet sich jetzt nördlich von dem Westende der 
Nepean-Halbinsel und wird wie folgt begrenzt: a) Im O durch eine 1370 m lange 
Linie rw. 27° (mw. NzO0?/,O0) von dem Punkte, der 275 m rw. 27° (mw. NzO*/,O) 
von dem Observatory Point-Leuchtturm liegt. b) Im N durch eine 1830 m lange 
Linie rw, 297° (mw. WNW!/,W) von dem N-Ende der Linie unter a. c) Im W 
durch eine 1370 m lange Linie rw. 207° (mw. SzW?2/,W) von dem W-Ende der 
Linie unter b. d) Im S durch die Verbindungslinie der S-Enden der Linien unter © 
und unter a. Nach Berichten verschiedener Kapitäne kam der Arzt bei nach 
Melbourne bestimmten Schiffen erst bei der Gellibrand-Huk in der Hobson- 
Bucht an Bord. Dies scheint der Fall zu sein, wenn Schiffe vorher schon einen 
australischen Hafen angelaufen haben. Die Mannschaft wird vom Arzt gemustert. 
Die Reisenden I. und II, Klasse haben sich zwecks Kontrolle im Salon zu ver- 
sammeln. Die Reisenden III. Klasse müssen sich an Deck nach Nationalitäten 
geordnet aufstellen. Ein Gesundheitspaß von allen angelaufenen Häfen wird 
stets verlangt. Eine Ausnahme hiervon bildeten Kapt, J. Frömcke und H, Timm, 
denen beiden kein Gesundheitspaß abverlangt wurde; sie kamen mit ihren Schiffen 
von Hamburg. Schiffe mit ansteckenden Krankheiten werden in Quarantäne 
gelegt und müssen nach dem Quarantäneankerplatz holen. Derselbe liegt nördlich 
von der Nepean-Halbinsel; er wird im Westen durch eine Flaggenstange bei der 
Observatory-Huk, im. Osten durch eine gleiche Stange westlich vom Badeorte 
Portsea begrenzt. Schiffe ankern 3/, Sm von der Küste auf 14.6 bis 16,5 m 
{8 bis 9 Fad.) Wassertiefe, von wo die Quarantäneanlegebrücke rw. 188° (mw 5), 
der hohe Leuchtturm auf Shortland Bluff rw. 314° (mw. NW%/,W) peilt. Für 
große Schiffe ist hierbei jedoch zu berücksichtigen, daß 1, Sm östlich von diesem 
Ankerplatze eine Untiefe mit 7.0 m (23) geringster Wassertiefe liegt. (Siehe 
auch unter Ankerplätze innerhalb der Einfahrt). Eine Quarantäneanstalt mit 
vorzüglichen Einrichtungen ist vorhanden; sie bietet für etwa 500 Personen 
Platz. Der Gesundheitszustand am Orte ist im allgemeinen gut; Typhus stellt 
sich zeitweise ein, jedoch nicht epidemisch. Im Sommer haben die Mannschaften 
der Schiffe manchmal unter der großen Hitze zu leiden. 
Fremdes Vieh wird immer einer Quarantäne unterworfen und zwar Horn- 
vieh 30 Tage, Pferde 14 Tage, Schafe 30, wenn sie aus Deutschland kommen 
60 Tage. Hunde verbleiben 6 Monate in Quarantäne, 
Quarantänevorschriften., Dem Lotsen muß der Kapitän alle Plätze 
nennen, die das Schiff angelaufen hat; auch muß er über den Gesundheitszustand 
der Mannschaft und Passagiere Auskunft geben. Unterlassung zieht 100 £ Strafe 
nach sich. Die gleiche Strafe trifft den Kapitän, wenn er nicht die gelbe Flagge 
heißen läßt, nachdem der Lotse erklärt hat, daß das Schiff in Quarantäne gelegt 
werden müsse. 200 £ Strafe muß der Lotse bezahlen, wenn er ein Schiff, das 
in Quarantäne gelegt werden soll, nach einem anderen als dem Quarantäneplatz 
bringt. Kapitäne, die dem Vorstand der Quarantänestation den Gesundheitspaß, 
Manifest usw. nicht zeigen wollen, werden mit 100 £ Strafe belegt. Kapitäne, die 
ihr Schiff verlassen, wenn es in Quarantäne gelegt werden soll, oder es erlauben, 
daß irgend jemand von Bord geht, oder ihr Schiff nicht nach dem Quarantäne- 
platz bringen wollen, werden mit 400 £ bestraft. Personen, die ein in Quarantäne 
gelegtes Schiff verlassen, werden mit 300 £ und sechs Monaten Gefängnis be- 
straft. Personen, die von Schiffen, die in Quarantäne gelegt werden sollen oder 
schon in Quarantäne liegen, Güter und dergl. landen oder an sich nehmen, werden 
mit 100 bis 500 £ bestraft. Alle Schiffe, die nicht von einem australischen Hafen 
kommen, müssen sich bei der Einfahrt einer Untersuchung durch den Quaran- 
tänearzt unterziehen, 
ZolNlbehandlung ist gut, Es werden alle Sachen versiegelt und muß jeglicher 
Verbrauch davon verzollt werden. Kapt. C. Dewers schreibt: »Die Zollbeamten 
kamen in der Hobson-Bucht an Bord und stellten folgende Fragen: 1. Sind 
Schmuggler an Bord? 2. Sind farbige Mannschaften oder Passagiere an Bord? 
3. Sind die Proviantlisten auf vorgeschriebenem Formular angefertigt. 4. Sind 
Zigarren und Tabak der Besatzung gesammelt, um eventuell sofort versiegelt 
werden zu können? Eine Liste aller an Bord befindlicher Passagiere ist fertig
	        
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