Port Phillip mit den Häfen Melbourne und Geelong,
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beträgt: Von See nach Geelong, der Hobson-Bucht oder umgekehrt für Schiffe
bis zu 400 R-T. netto Größe, wenn sie durch den West-Kanal schleppen, 15 £,
wenn sie durch den Süd-Kanal schleppen, 17 £ 10sh. Für jede R-T. über 400
ist 6 d extra Gebühr. Schleppen Schiffe von der Hobson-Bucht nach Geelong und
von da nach See, so wird Süd-Kanal-Taxe berechnet, ebenso, wenn sie den um-
gekehrten Weg machen. Schleppt ein Schiff von dazwischen liegenden Plätzen,
so wird der Schlepplohn vereinbart. Kapt. J. Christians schreibt darüber:
„Wenn man, nach Melbourne bestimmt, einen Schlepper nimmt, nachdem man
den Süd-Kanal passiert hat, so kann man um den Preis handeln, Man biete
nicht zu viel, da die Schlepperkapitäne froh sind, wenn sie das Schiff an der
Hand haben«. Für Schiffe, die in Ballast auslaufen, ermäßigt sich der Schlepp-
lohn ‚um 1!/, der Taxe... Ist ein Schiff nicht zu der Zeit klar, zu der es den
Schlepper bestellt hat, so wird 3 £ 3 sh extra verlangt.
Flußtaxe. Segelschiffe oder Dampfer, die nicht ihre eigene Maschinen-
kraft gebrauchen, bezahlen von der Hobson-Bucht den Fluß hinauf oder um-
gekehrt: Bis zu 800 R-T. Größe 6 d per R-T.; für jede R-T. über 800 bis zu
2000 R-T. 4 d; für jede R-T. über 2000 2 d. Für Schleppen von oder nach
ainem Dock oder einer Aufschlepphelling beträgt die Taxe 25%, weniger. Jedes
Verholen auf dem Flusse kostet 1d per R-T., vorausgesetzt, daß Schiffe von
Dampfern ein und derselben Gesellschaft .den Fluß hinauf und hinunter und
nach See geschleppt werden. Dampfer, die den Schleppdampfer mit der eigenen
Maschine unterstützen, bezahlen für jede Hilfe: Für die ersten 2000 R-T. netto
8 £ 8 sh, über 2000 R-T. netto bis 2500 9 £ 9 sh; über 2500 R-T. netto bis 3000
10 £ 10 sh; über 3000 R-T. netto 12£ 12 sh. Wird ein zweiter Schleppdampfer
gebraucht, so ist ein Zuschlag von 5 £ 5 sh zu bezahlen,
Hafentaxe. Segelschiffe oder Dampfer ohne eigene Maschinenkraft be-
zahlen für jedes Verholen, Verankern, Vermuren oder Schleppen von einer der
Ladebrücken bis zu 2000 R-T. Größe 2 d per R-T.,, für jede R-T. darüber 1 d.
Nimmt ein Schiff einen Dampfer derselben Gesellschaft zum Schleppen nach See,
so beträgt die Taxe für jede Bewegung nach dem erstenmal die Hälfte. Holt
dagegen ein Schiff an eine der Ladebrücken und braucht nur einmal Schlepper-
hilfe von derselben Gesellschaft, so erhöht sich die Taxe um die Hälfte des ge-
wöhnlichen Preises. Wird ein zweiter Schlepper gebraucht, so ist eine Extra-
gebühr von 5 £ 5sh zu entrichten. Dampfer, die zum Verholen usw. ihre eigene
Maschinenkraft mit verwenden, bezahlen bis zu 1000 R-T. netto Größe 5 £ 5sbh,
für jede 500 R-T. mehr oder einen Teil davon 21 sh. Auf Verholen nach oder
von einem Dock oder einer Aufschlepphelling wird 25%, Rabatt auf den vollen
Preis gewährt; in keinem Falle aber wird weniger als 1 d per R-T. bezahlt.
Wird Dampferhilfe zu irgend einer anderen Arbeit als den vorstehend
angeführten gewünscht, so wird bei den größeren Schleppdampfern für jede
Stunde oder einen Teil davon 7 £ 7sh, bei den kleineren 5 £ 5 sh berechnet.
Die Schlepptrosse muß immer das Schiff liefern und es dürfen Stahltrossen zum
Schleppen nur gebraucht werden, wenn das Schiff die Verantwortung für jeden
dem Schlepper etwa dadurch zugefügten Schaden übernimmt. Ein Rabatt von
5%, auf die Schlepptaxe wird gewährt, wenn die Bezahlung innerhalb 30 Tagen
nach Eingang der Rechnung erfolgt.
Rettungswesen. Raketenapparate zur Rettung Schiffbrüchiger befinden
sich auf Kap Otway, in der Apollo-Bucht, 10 Sm nordöstlich von Kap Otway, auf
der Eagle Nest-Huk, bei Sorrento an der Nordseite der Nepean-Halbinsel, etwa
5 Sm östlich von der Nepean-Huk, auf Wilson Promontory, in der etwa 25 Sm
nordwestlich von diesem Vorgebirge gelegenen Waratah-Bucht, und auf Kap
Schanck, Mit Rettungsboot und Raketenapparat sind die Stationen auf der
Lonsdale-Huk und der neuen Queenscliff-Landungsbrücke ausgerüstet, Kine
Bergungsgesellschaft ist am Orte, die über einen mit Pumpen und anderen
Vorrichtungen ausgerüsteten Bergungsleichter verfügt. Sturmsignale werden
in Williamstown am Tage durch Flaggen, bei Nacht durch Lampen gegeben,
Quarantäne. Ärztlicher Besuch muß abgewartet werden, ehe man mit dem
Lande verkehren kann. Der Arzt kommt eben innerhalb der Einfahrt an Bord. Der
Ann. d. Hrdr. usw. 1912. Heft V