76
Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Mai 1912.
' per R-T.
netto
‘Höchstbetrag | Mindestbetrag
13
£ sh qd
£ Ih ‘ad
Dampfer bezahlen: In der Hobson-Bucht von einem Platz
zum andern . 20
{n der Corio-Bucht von einem Platz zum andern . . ..
Von der Hobson-Bucht nach den Ladebrücken in Melbourne
oder umgekehrt . oo. 0.00.000000007 4 » #ow
Von Footseray oder Yarraville nach den Ladebrücken in
Melbourne, oder umgekehrt, oder nach einem dazwischen
liegenden Platz. . o.0.00000000400004040 Wo
Schiffe unter Segel oder mit Hilfe eines Warpankers:
In der Hobson- oder Corie-Bucht von einem Platz zum
ander, . . » m 8
Ö
NM
0 40
Wenn Schiffe mit Hilfe der Segel verholen, so sind sie verpflichtet, einen
Lotsen zu nehmen, während ihnen die Annahme eines Lotsen freisteht, wenn sie
es mit Hilfe eines Warpankers tun. Nehmen sie aber in letzterem Fall einen
Lotsen, so müssen sie natürlich das gleiche Lotsgeld bezahlen wie ersteren Falles.
per R-T. | Höchs Jan stbetr:
| netto Höchstbetrag | Mindestbetrag
7 17T m a
£ ishld
Von Port Melbourne- oder Williamstown-Ladebrücken nach
einem Dock oder einer Aufschlepphelling in der Hobson-
Bucht, oder umgekehrt... 0.0.0000
Von Port Melbourne- oder Williamstown-Ladebrücken nach
den zur Kompaßregulierung ausgelegten Tonnen in der
Hobson-Bucht oder umgekehrt 2.200.
15
0
X
(}
15
f
Werden Schiffe innerhalb 48 Stunden, nachdem sie den Hafen verlassen
haben, gezwungen, nach demselben zurückzulaufen, so brauchen sie für das
zweitemal nur die Hälfte des gewöhnlichen Lotsgeldes zu bezahlen.
Schleppdampfer sind vorhanden. Sie liegen gewöhnlich innerhalb der Ein-
fahrt bei Queenscliff oder in Williamstown und Melbourne, Selten kommt einer
nach See, es sei denn, daß ein Schiff nach See geschleppt wird, oder wenn
Schiffe von der Einfahrt aus signalisiert werden. Nach Kapt. J. Frömcke
kommen sie auch manchmal bei stürmischen nördlichen Winden Schiffen bis
Kap Otway entgegen. Bei günstigem Winde ist Schlepperhilfe nicht notwendig,
man kann dann bis zum Geelong-Außenhafen und bis zur Hobson-Bucht hinauf
segeln. In Geelong von dem Außen- nach dem Innenhafen oder den Yarra-Fluß
hinauf ist Schlepperhilfe notwendig, auch ist für große Dampfer zum An- und
Ablegen an und von den Ladebrücken Schlepperhilfe kaum zu entbehren, Zum
Auslaufen empfiehlt es sich für Segelschiffe, Schlepperhilfe in Anspruch zu
nehmen, bei widrigen Winden ist dieselbe notwendig. Für Segelschiffe ist es
jedoch immer empfehlenswert, einen Schleppdampfer außerhalb der Einfahrt an-
zunehmen, da sich hierdurch das Lotsgeld ermäßigt. Kapt. P. Bergeest schreibt
darüber: »Für nach Geelong bestimmte Segelschiffe ist es von Vorteil, einen
Schleppdampfer vor der Einfahrt anzunehmen, oder eventuell um einen solchen
zu signalisieren, wenn keiner draußen ist; natürlich muß man die gewöhnliche
Taxe vereinbaren. Dieselbe ist die gleiche, ob man von See nach Geelong, oder
nur durch den Kanal vom Außen- nach dem Innenhafen schleppt. Schleppt aber
ein Schiff von See nach Geelong, oder von da nach See, so hat es eine viel
größere Ermäßigung von der Lotsentaxe, als wenn es nur von Queenscliff nach
Geelong oder umgekehrt geschleppt wird. Man erreicht also hierdurch eine
ziemliche Ersparnis an Lotsengeld«. Dasselbe gilt natürlich auch für nach Mel-
bourne bestimmte Schiffe. Es besteht eine Taxe für die Schleppdampfer, Diese