162 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, März 1912.
Leuchtturm nicht in südlichere als rw. 235° (mw. SW 1/,W)-Peilung bringen und
nachts nicht aus dem Lichtschein des Feuers hinauslaufen oder jenseits dieser
Grenze ankern. Dampfer können ohne Gefahr zwischen Lady Julia Percy und
dem Festland durchsteuern. Segler sollten davon Abstand nehmen, da in dieser
Durchfahrt bei besonders schwerer Dünung kurze kabbelige See steht, die das
Steuern nachteilig beeinflußt und Schiffe dann leicht aus dem Steuer laufen
und stranden können. Das gilt namentlich auch im Sommer, wenn leichte Winde
vorherrschen und plötzlich Stillen eintreten. Die Küste des Festlandes wird hier
stellenweise bis zu 1 Sm Breite von felsigen Riffen besäumt, Boote sind vom
Lande stets zu haben,
Die Hafenanlagen befinden sich nur an der inneren Bucht, Hier ist durch
einen nach Norden ausgebauten Hafendamm ein kleiner Hafen geschaffen, wo
kleine Fahrzeuge vor der beständig in die Bucht hineinrollenden Dünung ge-
schützt liegen können. In diesem Hafen befindet sich auch eine Anlegebrücke
für kleine Fahrzeuge und Boote. Fast unmittelbar nördlich von diesem Hafen
ist die alte 12.2 m breite Eisenbahn-Landungsbrücke in westöstlicher Richtung
vom Strande aus 396 m weit in die Bucht hinausgebaut bis zu 4.7 m Wasser-
tiefe. Die neue Landungsbrücke verläuft parallel etwa 1 Kblg nördlich von ihr
in etwa 700 m Länge bis zu 9.5 m Wassertiefe, An ihrem äußeren Ende ist sie
in 146 m Länge 12 m breit, und längsseit dieses breiten Teiles beträgt die
Wassertiefe 8.8 m. An der alten Eisenbahnbrücke können Schiffe von 4.0 m
Tiefgang an beiden Seiten des Brückenkopfes auf 76 m Länge, und Schiffe mit
3.7 m Tiefgang auf 152 m Länge liegen. Die neue Landungsbrücke können See-
schiffe mit bedeutendem Tiefgang benutzen, Die Liegeplätze an den Brücken sollten
niemals von Ortsunkundigen ohne Lotsenhilfe aufgesucht werden, schon allein
wegen der notwendigen Festmachevorrichtungen, die den örtlichen Verhältnissen
derartiger Seehäfen angepaßt sein müssen.
Die Stadt wurde im Jahre 1834 gegründet, ist regelmäßig gebaut und hat
über 2000 Einwohner. Industrie ist wenig entwickelt und kommt nur als Konser-
vierung für landwirtschaftliche Ausfuhrprodukte, wie Früchte, Häute und Fische
in Betracht,
Handelsverkehr. Die hauptsächliche Ausfuhr besteht aus Fleisch, Fischen,
Wolle, Häuten, Farbrinde, Butter, Weizen, Roggen, Talg, Harthölzern, Frucht,
Kalk und Ackerbauerzeugnissen. Eine Bahnlinie verbindet Portland mit
Melbourne. Auch ist der Hafen über Melbourne mit dem Telegraphennetz von
Australien verbunden.
Hafenunkosten. Tonnen- und Leuchtfeuergelder im Betrage von 6d
p- R-T, netto sind für die Dauer von 6 Monaten nur einmal zu zahlen für alle
innerhalb der Grenzen des Staates Victoria liegenden Häfen. In Ballast an-
kommende Schiffe zahlen jedesmal 2 d p. R-T. netto, aber sie brauchen in einem
Zeitraum von 6 Monaten nicht mehr als 4 d p. R-T. netto zu zahlen. Keine Tonnen-
gelder oder Leuchtfeuerabgaben brauchen zu zahlen: Schiffe, die den Hafen als
Nothafen, Orderhafen, zum Bunkern, zur Proviantierung oder zum Mannschafts-
ersatz anlaufen, oder wenn sie weder Ladung noch Passagiere bringen oder
nehmen. Auch Lustfahrzeuge jeder Art sind von Tonnengeldern und Leucht-
feuerabgaben befreit, Sandballast ist an der Landungsbrücke für 2sh 6d p.t
erhältlich. Für die Landbefestigung an den Landungsbrücken haben See-
dampfer 10 £ zu zahlen, Die übrigen Hafenabgaben sind wie in Melbourne zu
entrichten.
Schiffsausrüstung. Bunkerkohlen sind in Portland kaum zu haben, ge-
wöhnlich sind nur etwa 40 t vorrätig. Frischer Proviant ist erhältlich, Wasser
für 3sh p. t an der Landungsbrücke.
Auskunft über den Schiffsverkehr. Ein deutsches Konsulat befindet sich
nicht am Orte, sondern in Melbourne. Sonstige Auskünfte erhält man beim
Hafenmeister und Lotsen. Seekarten und nautische Instrumente kann man
von Melbourne beziehen. Die Greenwicher Zeit dürfte auf dem Observatorium
erhältlich sein.