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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 38 (1910)

Funkentelegraphische Verbreitung von Wetterberichten und Sturmwarnungen über Nordsee u. Ostsee. 651 
Die Morse-Zeichen für die den Kegelsignalen entsprechenden Nachtsturm- 
signale sind so gewählt, daß sie das hängende Tagsignal von oben nach unten 
in der Aufeinanderfolge von Kegelgrundfläche (=) und Spitze (*) wiedergeben, 
wie dieses die Tafel 46 erkennen läßt. 
Wie am Tage wird das Rechtdrehen und Rückdrehen der Winde in der 
Nacht nicht signalisiert; auch wird ein Anruf- oder Schlußzeichen bei diesem 
einfachen Sturmsignalisieren nicht gegeben. 
Die Sturmsignale von S. M. S. »Zieten«, der zum Schutz der deutschen 
Fischereifahrzeuge in der Nordsee stationiert ist, weichen von den obigen zum 
Teil sehr erheblich ab: Als Tagsturmsignale werden die an der deutschen Küste 
üblichen Körpersignale am Verbindungsstag zwischen den beiden Masten neben 
dem Fischereistander gehißt und wie im deutschen Sturmwarnungsdienst außer- 
dem zum Anzeigen eines angesagten Rechtdrehens der Winde eine rote Flagge 
sowie zum Anzeigen eines Rückdrehens zwei rote Flaggen als Zusatzsignale 
benutzt. (Ein Ball neben dem Fischereistander halb gehißt, hat keine Bedeutung 
für Sturmwarnungen.) 
Die Nachtsturmsignale werden von S, M. S. »Zieten« durch den um 25° 
gegen den Horizont geneigten Scheinwerfer abgegeben und setzen sich aus rechts 
oder links herum ausgeführten Lichtkreisen (s. Tafel 46) sowie aus kurzen oder 
langen Blicken von etwa 3 bzw. 95% Dauer (o0, mm s, Tafel 46) zusammen, die 
in Pausen wiederholt und nach verschiedenen Himmelsrichtungen geworfen werden. 
a) Der Signalball wird nur durch abwechselnd rechts und links herum 
ausgeführte Kreise angezeigt, 
b) Die Kegelsignale setzen sich aus einem Anruf- und Schlußzeichen, die 
einander stets gleich sind, und dem eigentlichen, aus Blicken bestehenden Sturm- 
signal (s. Tafel 46) zusammen; das letztere stimmt mit dem oben angeführten, 
auf den übrigen Schiffen mittels der Morse-Laterne oder Handlaternen aus- 
geführten Signal genau überein. 
c) Bei angesagtem Rechtdrehen im Signal werden die Kreise des Anruf- 
und Schlußzeichens rechtsherum, bei. angesagtem Rückdrehen linksherum und 
in dem gewöhnlichen Fall, wo keine Drehung der Winde angezeigt werden soll, 
abwechselnd rechts und links herum ausgeführt. “ 
Wegen der Sturmsignale von S. M. S. »Zieten« vgl. Deutschen Fischerei- 
Almanach, Jahrgang 1909, S. 536/588. 
S. M. S. Torpedoboot D. 8 zeigt dieselben Tagsturmsignale wie S. M. S. 
»Zieten«, schließt sich in den Nachtsturmsignalen aber den übrigen Schiffen an. 
IV. Ausrüstung von Fischereifahrzeugen mit Funkspruchapparaten. 
Um die funkentelegraphisch verbreiteten Sturmwarnungen der Hochsee- 
fischerei nutzbar zu machen, ist ins Auge gefaßt, unter Beihilfe des Reiches zu 
den Kosten die Fischereidampfer mit Empfang- und Gebeapparaten und die 
Heringslogger mit den gleichen oder kleineren Apparaten, dagegen die Kutter 
und Ewer nur mit Empfangsapparaten auszurüsten, wobei ein bestimmtes System 
nicht vorgeschrieben werden wird; mit der Ausrüstung soll zunächst versuchs- 
weise und langsam vorgegangen werden, Zur Zeit sind zwei Heringslogger in 
Geestemünde und drei Fischdampfer in Cuxhaven bereits mit funkentelegraphischen 
Stationen eingerichtet und es steht für Cuxhaven die Ausrüstung von noch zwei 
Fischdampfern in Aussicht, so daß dort demnächst fünf Fischdampfer Stationen 
besitzen werden. Außerdem liegen mit der Aussicht auf Bewilligung der erforder- 
lichen Mittel von drei Segelfahrzeugen Anträge auf Einrichtung mit drahtloser 
Telegraphie vor, von denen zwei nur mit Empfänger, das dritte aber, ein Motor- 
kutter, mit einer vollen Station ausgerüstet werden sollen. > 
Die Forderung einer Ausrüstung mit Funkspruchapparaten auch für andere 
Fischereifahrzeuge als die Fischdampfer ließ sich trotz der für Segelschiffe bestehen- 
den erheblich größeren Schwierigkeiten bei dem Einbau der Apparate und deren 
Bedienung nicht abweisen, da die Dampfer zu gewissen Jahreszeiten andere 
Fischgründe als die Segler aufsuchen. Allen diesen Fahrzeugen soll als Bedingung 
bei ihrer unter Staatsbeihilfe stattfindenden Ausrüstung mit Funkspruchapparaten
	        
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