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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, September 1910,
2, Lasse den Bagger an St-B., einkommend
» B-B., auslaufend
( bei Tage: roter Ball.
bei Nacht: rotes Licht unter weißem,
| 0.6 m voneinander entfernt,
" bei Tage: schwarzer Rhombus,
bei Nacht: grünes Licht unter
weißem,
bei Tage: blaue Flagge mit weißem
Ball darin.
bei Nacht: 2 rote Lichter senk-
recht übereinander,
B-B., einkommend
St-B., auslaufend
4.
Störung! Der Bagger kann nicht aus der
Mitte des Kanals geschafft werden
Außer diesen Signalen wird vom Bagger bei Nacht noch ein weißes Licht
gezeigt. Wenn ein tiefgehendes Schiff sich dem Bagger nähert, so wird dieser
nach der Seite des Kanals geschafft. Die Baggerpontons sind klar vom Kanal
vermoort. Falls Signal 4 gehißt ist, hat man nach eigenem Urteil zu ermessen,
an welcher Seite des Baggers vorbeizufahren ist. Ist der Bagger nicht unter
Dampf, so wird bei Tage eine Flagge, bei Nacht ein weißes Licht gezeigt, und
zu gleicher Zeit derselbe an den Rand des Fahrwassers geholt, wo er passierenden
Schiffen die eben angeführten Signale zeigt. Einkommende Schiffe müssen, wenn
sie querab von der Leuchttonne mit unterbrochenem Feuer an der Einfahrt zum
Flusse sind, so lange jede Minute 305% lang Töne mit einer Sirene oder Pfeife
geben, bis der Bagger auf ähnliche Weise geantwortet hat. Dasselbe Verfahren
müssen auslaufende Schiffe befolgen, sobald sie querab von der Bake Nr. 8 sind.
Dockanlagen. Vier Patenthellinge sind vorhanden. Die größte ist
76.2 m lang, 10 m breit, und kann Schiffe bis zu 1500 R-T. brutto aufnehmen.
Die Kosten für die Benutzung dieser Helling sind: 85 Pf per R-T, für Aufziehen,
85 Pf per R-T. für Herunterlassen und 42 Pf per R-T. für jeden Tag Aufenthalt
auf der Helling., Durch Abmachungen werden jedoch oft niedrigere Preise er-
zielt, Der Bau eines Trockendocks ist beabsichtigt. Ziemlich gute Maschinen-
bau-Anlagen sind vorhanden, die Ausbesserungen an Schiff und Maschine aus-
führen können. Neue Maschinen können jedoch nur in kleinerem Maßstabe
gebaut werden, 2 Kräne von je 30 Tons Tragfähigheit sind vorhanden. Eine
Feuerwehr ist am Orte.
Hafenunkosten. Leuchtfeuer-Abgaben, Jede Reise sind 6 d per R-T.
Leuchtfeuer-Abgaben zu bezahlen (ein- und auslaufend zusammen). Schiffe, die
nur für Order anlaufen oder die nur einen Teil ihrer Ladung hier löschen oder
laden und den Rest ihrer Ladung in den Nachbarstaaten löschen und laden,
bezahlen nur die Hälfte der Abgaben, Auch brauchen Schiffe innerhalb 6 Monaten
nicht mehr als 6 d Leuchtfeuerabgaben per R-T. zu bezahlen.
Tonnengelder. Für Liegeplätze an den Landungsbrücken sind von Segel-
schiffen 3 d, von Dampfern 1!/, d per R-T. zu bezahlen. Diese Abgaben sind
nur einmal jede Reise zu entrichten, auch wenn man mehrere Liegestellen benutzt.
Mooringabgaben. Schiffe, die an den längs des westlichen Flußufers
ausgelegten Tonnen vertäuen, müssen ihrer Größe entsprechend folgende Ab-
vaben bezahlen:
Schiffe von
1°) R-T. und weniger
N « bis 300 R-T
1 500
if 70)
701 064
ıher 1000 RP
2
2
sh
d ver Tag.
!
;
Der erste Tag, den das Schiff an den Tonnen liegt, ist frei, während nach
einer vierwöchigen Liegezeit die für Hulks angesetzten Preise berechnet
werden.
Der Stauerlohn betrug nach Kapt. H. Timm im April 1902 für Laden
von Weizen und Mehl 1sh 4 d, von gepreßtem Futter 2 sh, von gepreßtem Heu
3 sh per Tons.