510 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, September 1910.
und mit eigenem Schiffsgeschirr, Da die Reede der Largs-Bucht, wie schon er-
wähnt, ungeschützt ist gegen Winde aus S durch W bis N, so kommt es in den
Wintermonaten oft vor, daß Schiffe die schweren Ladungs- und Kohlenleichter
wegen der aufkommenden See nicht längsseit halten können, wodurch oft un-
angenehmer Aufenthalt entsteht. Im Außenhafen löscht und ladet man an der
Landungsanlage in und aus Eisenbahnwagen, muß aber die eigenen Schiffswinden
gebrauchen, da, wenigstens bis Februar 1909, daselbst noch keine Kräne aufge-
stellt waren. D, »Gneisenau« ladete außerdem auch aus einem an der Wasserseite
liegenden Erzdampfer Kupfer und Blei. In Port Adelaide wird gewöhnlich an
den Landungsbrücken direkt in und aus Eisenbahnwagen gelöscht und geladen,
Fahrbare Dampfwinden stehen zur Verfügung; leichtere Güter werden auch mit
Hilfe von Pferden gelöscht. Weizen- und Mehlsäcke, sowie Futter- und Heu-
ballen werden von der Landungsbrücke oder von der Mühle aus mittels Schütten
in den Schiffsraum geleitet, und es geht diese Art von Beladung sehr schnell,
Weizen wird oft auch noch von der Flußseite aus Dampf- und Segelleichtern ge-
laden; Stiffning können Segelschiffe auch aus Leichtern übernehmen, wenn sie
an einer Festmachetonne liegen. Arbeitsleute zum Löschen und Laden sind
zu bekommen und man tut gut, um Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen,
solche zu nehmen. Am besten ist es mit einem Stauer ein Abkommen zu treffen,
nachdem man vordem aber noch den andern Stauern am Platze Gelegenheit ge-
geben hat, mit in Konkurrenz zu treten. S. »Fulda«, 884 R-T. netto, löschte mit
Arbeitsleuten vom Lande die Stückgutladung in zehn Tagen und nahm eine aus
Weizen, Mehl, gepreßtem Futter und Heu bestehende Ladung in etwa acht Tagen
über, Kapt. J. G. Nichelson, S. »Theodore«, schrieb im Januar 1890: »Man darf
in Port Adelaide kaum den Versuch wagen, das Schiff mit eigenen Leuten zu
löschen, da regelmäßig mehrere derselben entlaufen und dann die Arbeiter am
Lande sich weigern, mit den verbliebenen Schiffsleuten gemeinsam zu arbeiten,
Wenn sie es doch tun, so ist es nur gegen besonders hohen Lohn zu erreichen.
Eine Holzladung von Norwegen oder Schweden kann man allenfalls mit eigener
Mannschaft und, wenn nötig, mit Hilfe von Arbeitern gelöscht bekommen, bei
Stückgütern von Hamburg oder England wird dieses aber nicht gelingen, Auf-
fallend ist es, wie sich alles verbindet, um Schiffen, die ihre Ladung mit eigener
Mannschaft löschen, Schwierigkeiten und Kosten zn bereiten, Man scheut sich
selbst nicht, entlöschte Güter, für die die Ausstellung eines Empfangsscheines
manchmal verzögert wird, zu entwenden. Die entlöschten Güter, für die noch
kein Empfangsschein ausgestellt ist, dürfen daher nie ohne Aufsicht, und kein
Stück während der Nacht an der Landungsbrücke liegen bleiben. Ist der Emp-
fänger nicht anwesend, so lagere man die Güter auf dessen Kosten in einen
Speicher, dann wird er das nächste Mal schon besser aufpassen.«
Kapt. H. Timm berichtet über die Lösch- und Ladeverhältnisse: »Auf
einem zu derselben Zeit wie »Fulda« in Port Adelaide liegenden eisernen Schiffe,
das klar war, um Weizen einzunehmen, fand ein Angestellter der Dunnis Flour
Mill Reiskäfer. Die Beladung wurde verweigert und der Kapitän angewiesen,
das Schiff erst auszuräuchern. Alle Füllungen im Boden mußten deshalb auf-
gerissen werden. Die erste Räucherung half nichts, die zweite auch nicht voll
ständig, aber der Verschiffer war zufrieden. Dem Schiffe kostete die ganze
Sache aber 50 £, und ich glaube, daß das Ganze nur aus Schikane ins Werk ge-
setzt worden war. Ich kann über die Behandlung nicht klagen und man kam
mir in allen geschäftlichen Angelegenheiten stets freundlich entgegen. Mit Stück-
gutladung muß man scharf auf deren Entlöschung achten, um spätere Ansprüche
zu vermeiden. Wenn es auch nicht so schlimm ist, wie es mir von Melbourne
geschildert worden war, so muß man doch, hauptsächlich bei Konserven und Ge-
tränken, ein scharfes Auge auf die im Raum beschäftigten Arbeiter haben. Ich
hatte 2 £ für Ansprüche auf Schadenersatz zu bezahlen, andere Schiffe mußten
über 100 £ bezahlen. Ganz ohne Schadenersatzansprüche kommt man selten frei.«
Bootslandungsstelle. Auf der Reede liegende Schiffe landen mit den
Booten an einer der Largs-Bucht-Landungsbrücken; im Hafen kann man irgend-
wo anlegen, der beste Platz ist aber neben der Einfahrt zu den beiden Hafen-