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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 38 (1910)

510 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, September 1910. 
und mit eigenem Schiffsgeschirr, Da die Reede der Largs-Bucht, wie schon er- 
wähnt, ungeschützt ist gegen Winde aus S durch W bis N, so kommt es in den 
Wintermonaten oft vor, daß Schiffe die schweren Ladungs- und Kohlenleichter 
wegen der aufkommenden See nicht längsseit halten können, wodurch oft un- 
angenehmer Aufenthalt entsteht. Im Außenhafen löscht und ladet man an der 
Landungsanlage in und aus Eisenbahnwagen, muß aber die eigenen Schiffswinden 
gebrauchen, da, wenigstens bis Februar 1909, daselbst noch keine Kräne aufge- 
stellt waren. D, »Gneisenau« ladete außerdem auch aus einem an der Wasserseite 
liegenden Erzdampfer Kupfer und Blei. In Port Adelaide wird gewöhnlich an 
den Landungsbrücken direkt in und aus Eisenbahnwagen gelöscht und geladen, 
Fahrbare Dampfwinden stehen zur Verfügung; leichtere Güter werden auch mit 
Hilfe von Pferden gelöscht. Weizen- und Mehlsäcke, sowie Futter- und Heu- 
ballen werden von der Landungsbrücke oder von der Mühle aus mittels Schütten 
in den Schiffsraum geleitet, und es geht diese Art von Beladung sehr schnell, 
Weizen wird oft auch noch von der Flußseite aus Dampf- und Segelleichtern ge- 
laden; Stiffning können Segelschiffe auch aus Leichtern übernehmen, wenn sie 
an einer Festmachetonne liegen. Arbeitsleute zum Löschen und Laden sind 
zu bekommen und man tut gut, um Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, 
solche zu nehmen. Am besten ist es mit einem Stauer ein Abkommen zu treffen, 
nachdem man vordem aber noch den andern Stauern am Platze Gelegenheit ge- 
geben hat, mit in Konkurrenz zu treten. S. »Fulda«, 884 R-T. netto, löschte mit 
Arbeitsleuten vom Lande die Stückgutladung in zehn Tagen und nahm eine aus 
Weizen, Mehl, gepreßtem Futter und Heu bestehende Ladung in etwa acht Tagen 
über, Kapt. J. G. Nichelson, S. »Theodore«, schrieb im Januar 1890: »Man darf 
in Port Adelaide kaum den Versuch wagen, das Schiff mit eigenen Leuten zu 
löschen, da regelmäßig mehrere derselben entlaufen und dann die Arbeiter am 
Lande sich weigern, mit den verbliebenen Schiffsleuten gemeinsam zu arbeiten, 
Wenn sie es doch tun, so ist es nur gegen besonders hohen Lohn zu erreichen. 
Eine Holzladung von Norwegen oder Schweden kann man allenfalls mit eigener 
Mannschaft und, wenn nötig, mit Hilfe von Arbeitern gelöscht bekommen, bei 
Stückgütern von Hamburg oder England wird dieses aber nicht gelingen, Auf- 
fallend ist es, wie sich alles verbindet, um Schiffen, die ihre Ladung mit eigener 
Mannschaft löschen, Schwierigkeiten und Kosten zn bereiten, Man scheut sich 
selbst nicht, entlöschte Güter, für die die Ausstellung eines Empfangsscheines 
manchmal verzögert wird, zu entwenden. Die entlöschten Güter, für die noch 
kein Empfangsschein ausgestellt ist, dürfen daher nie ohne Aufsicht, und kein 
Stück während der Nacht an der Landungsbrücke liegen bleiben. Ist der Emp- 
fänger nicht anwesend, so lagere man die Güter auf dessen Kosten in einen 
Speicher, dann wird er das nächste Mal schon besser aufpassen.« 
Kapt. H. Timm berichtet über die Lösch- und Ladeverhältnisse: »Auf 
einem zu derselben Zeit wie »Fulda« in Port Adelaide liegenden eisernen Schiffe, 
das klar war, um Weizen einzunehmen, fand ein Angestellter der Dunnis Flour 
Mill Reiskäfer. Die Beladung wurde verweigert und der Kapitän angewiesen, 
das Schiff erst auszuräuchern. Alle Füllungen im Boden mußten deshalb auf- 
gerissen werden. Die erste Räucherung half nichts, die zweite auch nicht voll 
ständig, aber der Verschiffer war zufrieden. Dem Schiffe kostete die ganze 
Sache aber 50 £, und ich glaube, daß das Ganze nur aus Schikane ins Werk ge- 
setzt worden war. Ich kann über die Behandlung nicht klagen und man kam 
mir in allen geschäftlichen Angelegenheiten stets freundlich entgegen. Mit Stück- 
gutladung muß man scharf auf deren Entlöschung achten, um spätere Ansprüche 
zu vermeiden. Wenn es auch nicht so schlimm ist, wie es mir von Melbourne 
geschildert worden war, so muß man doch, hauptsächlich bei Konserven und Ge- 
tränken, ein scharfes Auge auf die im Raum beschäftigten Arbeiter haben. Ich 
hatte 2 £ für Ansprüche auf Schadenersatz zu bezahlen, andere Schiffe mußten 
über 100 £ bezahlen. Ganz ohne Schadenersatzansprüche kommt man selten frei.« 
Bootslandungsstelle. Auf der Reede liegende Schiffe landen mit den 
Booten an einer der Largs-Bucht-Landungsbrücken; im Hafen kann man irgend- 
wo anlegen, der beste Platz ist aber neben der Einfahrt zu den beiden Hafen-
	        
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