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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 38 (1910)

504 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, September 1910. 
Kap Borda oder Kap Willougby denselben, wenn möglich, zu signalisieren, ob 
und was für Krankheiten an Bord während der Reise vorgekommen sind; sie 
werden hierdurch Verzögerung und Unannehmlichkeiten bei ihrer Ankunft in 
Port Adelaide vermeiden. 
Nach Angaben verschiedener Kapitäne brauchen die ärztliche Visite nur 
auf der Ausreise befindliche Schiffe abzuwarten, ehe sie mit dem Lande verkehren 
dürfen; auch wird nur dann ein Gesundheitspaß verlangt. Auf der Heimreise 
befindliche Schiffe, d.h. wenn sie von einem australianischen Hafen kommen, 
sind von diesen Formalitäten entbunden. 
Zollbehandlung ist zuvorkommend, aber strenge, Bei Ankunft eines Schiffes 
kommt ein Zollbeamter an Bord, ehe das Schiff in den Hafen einläuft, und stellt 
Proviant und Ausrüstung des Schiffes fest. Kommt das Zollboot, das am Tage 
die Zollflagge und Wimpel führt oder bei Nacht ein Blitzfeuer zeigt, an irgend 
einer andern Stelle im Golf in Sicht, so muß jedes Schiff beidrehen und den 
Zollbeamten längsseit kommen lassen. Das Schiff muß auch beigedreht liegen 
bleiben, solange der Zollbeamte an Bord ist, und darf nicht eher weiterfahren, als 
bis dieser es erlaubt hat. Tabak und Getränke werden versiegelt und müssen 
auch für die Dauer des Aufenthaltes an der australianischen Küste versiegelt 
bleiben. Verbraucht ein Schiff während seines Aufenthaltes im Hafen oder auf 
der Weiterfahrt nach einem andern Küstenhafen etwas von dem Proviant oder 
der Ausrüstung, die es bei seiner Ankunft an Bord hatte, so muß dafür Einfuhr- 
zoll bezahlt werden. Innerhalb 48 Stunden nach der Ankunft muß das Schiff beim 
Zollamt einklarieren; es steht während des Aufenthaltes im Hafen unter zoliamtlicher 
Aufsicht. Vor seinem Abgange muß es beim Zollamt ausklarieren. Bei Ankunft 
und vor Abgang des Schiffes wird, wenn farbige Mannschaft an Bord ist, dieselbe 
vom Zollbeamten nachgezählt, da es in Australien verboten ist, Farbige ohne 
Erlaubnis zu landen. Wird die unerlaubte Landung eines Farbigen bekannt, so 
muß das Schiff 100 £ Strafe bezahlen. An Schiffspapieren werden verlangt: 
1. Von der Zollbehörde: Der Meßbrief. Die Ausklarierung vom ersten bezw. 
von allen vorher angelaufenen australianischen Häfen mit den dazu gehörigen 
Proviantlisten und Manifesten. Ist Port Adelaide der erste australianische Hafen, 
der angelaufen wird, so sind fünf Proviantlisten aufzumachen. Formulare dazu 
werden an Bord gebracht. Getränke in Flaschen müssen nach Stückzahl, Ge- 
tränke in Fässern nach Gallonen angegeben werden. Angaben über Tabak werden 
nach Gewicht, über Zigarren und Zigaretten nach Stückzahl verlangt, Fünf 
Ladungsmanifeste in englischer Sprache müssen auf vorgeschriebenen Zoll- 
formularen ausgefüllt werden. Zwei Passagierlisten sind auszustellen; farbige 
Passagiere sind besonders aufzuführen. Befinden sich Explosivstoffe oder lebendes 
Vieh unter der Ladung, so ist eine besondere Deklaration aufzumachen. 2, Von 
der Einwanderungsbehörde: Eine Liste der in Port Adelaide zu landenden 
Passagiere, in der Alter, Beruf und Nationalität des einzelnen Passagiers an- 
gegeben ist; farbige Reisende sind besonders anzuführen, Ferner wird eine Liste 
der Transitpassagiere verlangt. 3. Von der Hafenpolizei: Eine Mannschafts- 
und eine Passagierliste, 
Ankerplatz auf der Reede. Die Reede von Port Adelaide ist eine offene 
Seereede, die ungeschützt ist gegen Winde aus S über W bis N; nur der am 
nächsten bei der Semaphor-Landungsbrücke, zwischen dieser und der Largs- 
Bucht-Landungsbrücke gelegene Ankerplatz wird durch die Wonga-Untiefe teil- 
weise gegen südliche bis westliche Winde geschützt. Bei stürmischen Südwest- 
winden steht grober Seegang auf der Reede; der Ankergrund ist jedoch gut 
haltend und besteht aus Sand, der mit Seetang überwachsen ist. Es ist am besten, 
vor einem Anker zu liegen, man stecke aber des mit Seetang überwachsenen 
Grundes halber reichlich Kette aus, Sollte ein Schiff ins Treiben geraten, so 
lasse man gleich den zweiten Anker fallen und versuche nicht erst durch Aus- 
stecken von Kette den Anker wieder zum Halten zu bringen, da dies wegen des 
Grundes nur wenig nützen würde. Große Schiffe ankern gewöhnlich etwa 1 Sm 
außerhalb des Leuchtturmes auf 9.6 bis 11 m Wasser, von wo der Leuchtturm 
auf der Wonga-Untiefe etwa mw. OSO, der alte Leuchtturm bei der Flußeinfahrt
	        
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