Wettbewerb-Prüfung von Marine-Chronometern im Winter 1909—1910.
53. F. Lidecke Nr. 298
54. « « 299
55. Straßer & Rohde « 55
56. Union « 54173
57. * « 54174
459
58. Union 55803
59. x 55804
60. « 55805
61. C. Wiegand 24
62. & 25
eingelieferten Chronometern waren die
Von den »neben Wettbewerb«
folgenden »deutschen Ursprungs«:
Il... Chronometer-Werke Nr
X,
368
369 Se
370 9.
175 10.
76 | 21.
>57 12.
7. Chronometer-Werke
Nr.
379
381
382
383
384
390
5
y
Behufs Prüfung der technischen Ausführung der Chronometer waren seitens
der Deutschen Seewarte die folgenden Herren als Sachverständige berufen worden:
Chronometermacher A. Meier-Hamburg,
E. Sackmann-Altona,
' G. Schlesicky-Frankfurt a./M. ;
und der Direktor .der Uhrmacherschule in Glashütte i./Sa. Professor L. Straßer.
Außerdem nahm der Chronometermacher E, Bröcking als technischer Beirat der
Deutschen Seewarte sowie als Ersatzmitglied an der Sitzung teil. Endlich waren
zugegen der Direktor der Deutschen Seewarte (als Vorsitzender) und die Beamten
der Abteilung IV. Den Sachverständigen lag eine doppelte Aufgabe ob. Einmal
war festzustellen, ob sämtliche Instrumente (deutsche und ausländische) in ihrer
technischen Ausführung den vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen. Sodann
hatten die Sachverständigen ein Urteil darüber abzugeben, ob die als »Chrono-
meter deutscher Arbeit« bezeichneten Instrumente den Anforderungen genügen,
welche in der »Aufforderung zur Beteiligung an der 33. Wettbewerb-Prüfung«
enthalten sind, d.h. abgesehen von Palladium-Spirale und Nickelstahlunruhe »rein
deutschen Ursprungs« sind. Bezüglich der technischen Ausführung fanden die
Sachverständigen zu einem Ausschluß keine Veranlassung; dagegen stellte sich
bei der Prüfung der als »deutsch« bezeichneten Instrumente heraus, daß ein
Instrument infolge eines Versehens mit einer englischen Kette versehen war, Dieses
Chronometer konnte daher auch nicht als »Chronometer deutscher Arbeit« an-
erkannt und zum Wettbewerb um einen Preis zugelassen werden, Weiter mußte
ein ausländisches Instrument von der Wettbewerb-Prüfung ausgeschlossen werden,
Ja aus ein und derselben ausländischen Werkstatt im ganzen 8 Instrumente durch
4 deutsche Chronometermacher eingeliefert worden waren, während nach der
»Aufforderung« nur 7 zulässig sind. Dieses Chronometer wurde daher »neben
Wettbewerb« geprüft, Sämtliche übrigen Instrumente konnten auf Grund der
Untersuchung durch die Sachverständigen in die Wettbewerb-Prüfung eingestellt
werden, darunter die oben namentlich angeführten 62 Instrumente »deutscher
Arbeit« mit der Anwartschaft auf einen Preis,
Zu Beginn der Wettbewerb-Prüfung wurden sämtliche Chronometer zu-
nächst einer zehntägigen Voruntersuchung bei Zimmertemperatur unterzogen, um
den Gangunterschied zwischen dem ersten und zweiten Gangtage feststellen zu
können, Der zulässige Höchstunterschied von 1,50°% wurde von keinem Instrument
erreicht.
Nach Abschluß der Voruntersuchung wurden die Chronometer allmählich auf
30°C. erwärmt. Sodann wurden dekadenweise die Temperaturen
30° 25° 20° 15° 10° 5° 5° 10° 15° 20° 25° 380°
möglichst innegehalten, und zwar wurden beim Übergang von einer Dekade zu
der folgenden stets allmähliche Temperaturänderungen vorgenommen. Während
der beiden letzten Dekaden (April 1—21) wurde die Temperatur allmählich von
30°C. bis auf Zimmertemperatur vermindert, Während der vorliegenden Prüfung
ist es durchweg erreicht worden, die beabsichtigten Mitteltemperaturen herzustellen.