Herrmann, J.: Ort und. Ursache der Strandungen deutscher Seeschiffe, 229
nähern, Diese beiden Faktoren der Betonnung sind. besonders bei Außengründen
oder in Gewässern mit starkem Strom von so vielen Einflüssen abhängig, daß
man entschieden sicherer geht, wenn man sich überhaupt nicht darauf verläßt,
sondern sich nach Peilungen von Landmarken richtet, wo dies möglich ist.
Nichtbeachten von Segelhandbüchern bietet einige lehrreiche Fälle, Die
Segelhandbücher oder besser Küstenhandbücher dienen bekanntlich zur Ergänzung
der Seekarten, besonders an gefährlichen Küstenpunkten, wo die Angaben der
Karten allein zur sicheren Navigierung nicht ausreichen, Es ist daher nicht
richtig, nach der Karte allein zu navigieren, wie dies in einzelnen Fällen beim
Ansteuern einer Küste geschehen ist, sondern die Angaben der Küstenhandbücher
sind mit heranzuziehen. Diese Angaben verdienen umsomehr Beachtung, als sie
auf praktischen Erfahrungen beruhen, die aus den Berichten von Seefahrern
zusammengestellt sind. Man wird meist auch. an Stellen, wo man mit der Karte
allein auszukommen meint, manches im Handbuch finden, was beachtenswert ist
und die Gefahren der Navigierung in der Nähe des Landes mindert.
Selbstverständlich sollte es eigentlich sein, daß auf deutschen Schiffen
auch deutsche Küstenhandbücher benutzt werden, soweit solche vorhanden sind.
Von den Seeämtern ist dies wiederholt betont worden, so durch den Reichs-
kommissar beim Seeamt Bremerhaven bei der Untersuchung der Strandung des
Schuners »Antje« am 16. Juni 1904 mit den Worten: »Es muß verlangt werden,
daß ein deutscher Kapitän sich mit deutschen Karten und Segelanweisungen
versieht, die, nebenbei bemerkt, auch noch bedeutend billiger sind«, Daß dies
manchmal nicht geschieht und daß fremde Küstenhandbücher den deutschen vor-
gezogen werden, ist bedauerlich und sollte im eigenen Interesse der Schiffsführer
nicht vorkommen. Bei der Untersuchung der Strandung des Dampfers »Leros«
(Nr. 62) sagte das Seeamt zu Hamburg: »Nach der vom Kapitän W, benutzten
englischen Segelanweisung muß seine Navigierung als genügend vorsichtig be-
zeichnet werden, Es trifft ihn aber ein Vorwurf deshalb, weil er die neuere und
bessere deutsche Segelanweisung, welche er an Bord hatte und welche ihn ver-
anlaßt hätte, die Stromwirkung mehr in Betracht zu ziehen, nicht benutzt hat«.
Es handelt sich hierbei um eine von privater Seite herausgegebene (in der
Benutzung nichtamtlicher Segelanweisungen, Leuchtfeuerverzeichnisse, Karten usw.
sollte man stets vorsichtig sein), nicht um die amtliche englische Segelanweisung.
Die amtlichen englischen Segelhandbücher sind zweifellos gut; ihr Wert wird
von allen anerkannt, die sich eingehend damit beschäftigt haben. Sie. dienen in
der Hauptsache auch den deutschen Küstenhandbüchern als Grundlage; diese
aber enthalten, dank der vortrefflichen Mitarbeit zahlreicher erfahrener Kapitäne
und Schiffsoffiziere, ein ganzes Teil praktischer Ratschläge, die in den anderen
nicht enthalten sind. Außerdem ist es wohl klar, daß eine Segelanweisung in
deutscher Sprache den meisten deutschen Kapitänen leichter verständlich und
besser für sie zu übersehen ist als in englischer Sprache. ;
Bei der Untersuchung der Strandung des Dampfers »Midgard« (Nr. 103)
stellte es sich heraus, daß das deutsche Küstenhandbuch dieser Gegend nicht an
Bord gewesen war. Das Seeamt zu Brake gab in seinem Spruch seiner Meinung
dahin Ausdruck, daß die Strandung wahrscheinlich vermieden worden wäre, wenn
das neue deutsche Küstenhandbuch, das vor den Stromversetzungen in dieser
Gegend eindringlich warnt, an Bord gewesen wäre,
Der Dampfer »Saxonia« kam am 8. Oktober 1908 bei der Sabinal-Huk .in
der Nähe von Almeria (spanische Südküste) auf Grund, weil der Kapitän die
Ratschläge des deutschen Küstenhandbuches nicht befolgt und sich auf die be-
nutzte englische Karte allein verlassen hatte, nach der die Wassertiefe bis dicht
unter Land genügend sein sollte, Die Segelanweisung dagegen macht darauf
aufmerksam, daß die Wassertiefe dort geringer ist als die Karte zeigt und daß
man daher den Kurs nicht zu dicht unter Land nehmen darf. Der Seeamts-
spruch bezeichnete daher die Navigierung als unvorsichtig.
Die Strandung des Dampfers »Edith Heyne« (Nr. 111) erfolgte, weil,die
in der Segelanweisung betonte Unzuverlässigkeit der Karte nicht genügend be-
rücksichtigt worden war.