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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Mai 1910.
geschehen wäre, von der Gefahr der Bodenbeschädigung, Unkosten usw, gar nicht
zu reden. Der Zeitverlust durch Ankern muß in diesem Falle als Prämie be-
trachtet werden, die man für die Sicherheit des Schiffes bezahlt.
Feuerverwechselungen sind nicht nur bei unsichtigem, sondern auch bei
sichtigem Wetter nicht selten. Davor kann nur sorgfältige und wiederholte
Prüfung der in Sicht kommenden Feuer und aufmerksames Vergleichen der
gefundenen Kennung mit den Angaben des Leuchtfeuerverzeichnisses schützen.
Schon vor dem Insichtkommen angesteuerter Feuer sollte man nicht nur die
Kennung dieser, sondern auch benachbarter Feuer, die infolge von Besteckver-
setzung in Sicht kommen können, im Leuchtfeuerverzeichnis nachlesen. Daß
dabei stets die neuesten Ausgaben der deutschen Leuchtfeuerverzeichnisse, die
bekanntlich alljährlich neu erscheinen, zu benutzen sind, muß unbedingt gefordert
werden. Keinesfalls darf man, wie es wiederholt vorgekommen ist, ein in Sicht
gekommenes Feuer nach oberflächlicher oder gar keiner Prüfung einfach für
das erwartete Feuer halten und dann dementsprechend weitersteuern. Dadurch
sind verschiedene Strandungen erfolgt.
Überanstrengung des Kapitäns hat in einem Falle (Nr. 32) zur Strandung
geführt, da sie ihn unfähig machte, seine Sinne und Fähigkeiten so zu verwerten,
wie er es in ausgeruhtem Zustande getan hätte. Überanstrengung nicht nur des
Kapitäns, sondern auch der Schiffsoffiziere, so daß sie beim besten Willen nicht
imstande sind, die Navigierung mit der nötigen Sorgfalt vorzunehmen, kommen
häufiger vor als es gerade dieser einzelne Fall vermuten läßt. Das ist genügend
bekannt. Ebenso dürfte es keinem Zweifel begegnen, daß dies eine schwere
Gefahr für die Sicherheit des Schiffes nicht nur in bezug auf Strandung bedeutet.
Pflicht des Kapitäns ist es, mit seinen und seiner Offiziere Kräften so hauszu-
halten, daß sie für alle Fälle ausreichen,
Allzu großes Sicherheitsgefühl des Kapitäns ist ebenfalls in einigen Fällen
verhängnisvoll geworden, und gerade bei anerkannt tüchtigen Kapitänen, die
bis dahin stets glücklich gefahren hatten. Es ist verständlich, daß solche Kapitäne
im Vertrauen auf ihre langjährigen Erfahrungen in bestimmter Fahrt und auf
ihre darin erworbene gute Kenntnis der Küste einmal nicht so vorsichtig navi-
gierten als sie es unter anderen Umständen sicher getan hätten. Wenn auch
solche Fälle vor dem Seeamt gewöhnlich milde beurteilt werden, denkt doch die
Reederei, die den Schaden zu tragen hat, oft anders darüber, und der Kapitän
muß schwer für die Folgen einer einmaligen Unvorsichtigkeit büßen.
Eckenschrammen verursacht alljährlich zahlreiche Strandungen, die sich
alle hätten vermeiden lassen. Das nahe Passieren von vorspringenden Küsten-
punkten, um den Weg abzukürzen, bedeutet, wenn überhaupt eine, meist eine so
geringe Zeitersparnis, daß sie in keinem Verhältnis zu der Gefahr steht, der das
Schiff dabei ausgesetzt wird, Nicht selten entspringt diese Unsitte — man kann
es wohl in Anbetracht der dadurch immer wieder vorkommenden Unfälle so
nennen — einem zu großen Sicherheitsgefühl. Das Seeamt zu Hamburg ver-
urteilte bei der Untersuchung der Strandung des Dampfers »Kambyses« (Nr. 187)
eine derartige Navigierung mit den Worten: »Das Bestreben, Zeit zu gewinnen,
welches offenbar vorgelegen hat, kann die Navigierung nicht rechtfertigen. Es
trifft vielmehr den Kapitän der so häufig gegen Schiffsführer zu erhebende
Vorwurf, die Sicherheit seines Schiffes eines minimalen Zeitgewinns wegen ge-
fährdet zu haben«. Die deutschen Küstenhandbücher warnen vor dem Ecken-
schrammen: »Man meide insbesondere das dichte Hinangehen an Küstenvorsprünge,
um Weg zu sparen (das Eckenschrammen), da dies erfahrungsgemäß alljährlich
Ursache vieler Strandungen ist«.
Auch Untiefen werden oft ganz unnötigerweise so dicht passiert, daß durch
eine geringe Kursversetzung Strandung erfolgt. Die gewöhnliche seemännische
Vorsicht erfordert, den Kurs so zu setzen, besonders auf längerer Entfernung,
daß stets genügender Spielraum für unvorhergesehene Versetzung, sei es durch
Strom oder Wind, sei es durch ungenauen Kompaß oder schlechtes Steuern,
bleibt. Auch betonnten Untiefen sollte man sich nie im Vertrauen auf die
richtige Lage und das Vorhandensein der Tonnen mehr als unbedingt nötig