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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 38 (1910)

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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, April 1910. 
Neuere Veröffentlichungen. 
A. Besprechungen und ausführliche Inhaltsangaben. 
Nordenskjöld, Otto: Die Polarwelt und ihre Nachbarländer. Mit 77 Abb. 
u. farbig. Titelbild. VII und 22058, 8%. B. G. Teubner. Berlin u, Leipzig. 
Das Buch ist entstanden aus einer Reihe von Vorträgen an der Universität Gotenburg, die zum 
Teil schon in einzelnen Zeitschriften veröffentlicht worden sind. Diese Entstehung des Ganzen aus 
einzelnen Vorträgen gibt dem Buch einen etwas skizzenhaften Charakter, häufig vermißt man die 
systematische Gliederung des Stoffes und empfindet störend die Knappheit und Unzulänglichkeit der 
Erklärungen und Beläge. Der Verfasser hat auf einige Mängel selbst im Vorwort hingewiesen und die 
Gründe hierfür angeführt. 
Im übrigen ist das Erscheinen des Buches mit Freuden zu begrüßen. Während sich im all- 
gemeinen die Polarliteratur entweder auf Schilderung der Forschungsreisen oder auf Behandlung der 
Probleme spezieller Gebiete beschränkt, geht Nordenskjöld, der die meisten Polarländer selbst be- 
sucht hat, den die Natur der Polarländer bedingenden Faktoren, den hier auf die Gestaltung der Erd- 
oberfläche wirkenden Kräften nach. Es gelingt ihm durch vergleichende Studien zwischen Arktis und 
Antarktis und zwischen ost- und westlich der Ozeane gelegenen Gebieten manche neuen Gesichts- 
punkte für die vorliegenden Probleme zu finden. Wenn auch einige Erklärungen sehr hypothetisch 
sind, so findet man andererseits eine Reihe neuer Gedanken und ansprechende Schilderungen der Landes- 
natur, Den Kernpunkt der Darlegungen bildet die jetzige und die frühere Vereisung der Länder 
‘Tetztere namentlich in den an die Polargebiete angrenzenden Ländern), ihre Bedingtheit durch das 
Klima, durch die Gestaltung des Bodenreliefs und durch die Lage zum Ozean, Berücksichtigt ist 
meist die Tier- und Pflanzenwelt, auch werden die wirtschaftlichen Verhältnisse einzelner Länder 
kurz berührt. W. Brennecke. 
Fuhrmann, Roland, Hilfslehrer an der staatlichen Navigationsschule zu Lübeck: 
Das Seestraßenrecht. 8° 411 Seiten u. 2 Tafeln. Hamburger Verlag, 
G.m.b. HH, Hamburg und Lübeck. M 12—. 
—: Die Auslegung der Seestraßenordnung. Kl. Ausgabe. 8° 1445, 
Im gleichen Verlage. M 3— 
„Das Seestraßenrecht« zerfällt in drei Teile. Im ersten Teile entrollt der Verfasser ein an- 
schauliches Bild über die historische Entwicklung des Seestraßenrechts, im zweiten Teile befaßt er 
sich mit der Auslegung der Seestraßenordnung, und im dritten Teile übt er an dem bestehenden 
Rechte Kritik, 
Mit großem Fleiße hat der Verfasser im ersten Teile eine Fülle von Material gesammelt 
and systematisch geordnet, um daran den Werdegang des Gesetzes von seinen ersten Uranfängen bis 
auf die Neuzeit darzustellen. 
Mit der Lichterführung beginnend schildert er, wie schon im Jahre 555 bzw. 740 im 
rhodischen Seegesetze die ersten Vorschriften über Lichterführung vorkommen, wie dann später im 
Jahre 1277 die Statuten des »teutschen Ordens in Liefland«, im Jahre 1542 das »alte rigische See- 
recht«, im Jahre 1712 der im Hamburger Seerecht abgedruckte »Admirals- und Sein-Brief« und viele 
andere Rechte dem fahrenden Schiffe das Aufsetzen einer Leuchte oder eines Lichtes vorgeschrieben 
haben. Und so geht es fort, Verordnung reiht sich an Verordnung, aus denen der Verfasser ein- 
— schildert, wie aus dem einfachen Lichte der damaligen Zeit unser jetziges Lichtersystem ent- 
standen ist. 
Hieran anschließend führt uns der Autor die Entwicklung der Regeln über das Ausweichen 
der Schiffe in Fahrt und über das Verhalten ankernder Schiffe vor. Neben den »Laws of Oleron« 
"Travers Twiss, black book of Admiralty), welche aus dem zwölften Jahrhundert stammen, macht uns 
der Verfasser mit dem schwedischen Seerechte, dem »Konsulat der See«, welches später auch im 
Mittelmeer besonders in Barcelona eine wichtige Rolle spielte, mit dem »Stadtrechte von Bergen« 
(1274) dem »isländischen Jonsbog« (1280), dem »alten Wisbyschen Seerechte« des Jahres 1505 — der 
Quelle aller nordischen Seerechte — und mit vielen anderen Seerechten und Verordnungen bekannt, 
bis er aufbauend zu den Vorschriften gelangt, die in den Jahren 1830 bis 1845 von den verschiedenen 
Regierungen für die damals beginnende Dampferfahrt crlassen wurden. Kr zeigt die Anfänge der 
farbigen Lichter, die zeitweilig einmal die Schiffsenden (rot hinten, grün vorne) bezeichnet haben. 
Allmählich führt er uns dann in die neuere Zeit und zeigt, von Vorschrift zu Vorschrift schreitend, 
die Entstehung der jetzigen Seestraßenordnung. Der beschränkte Raum gestattet es nicht, noch 
näher auf den ersten Teil einzugehen. Die kurze Wiedergabe des interessanten Inhalts mag genügen, 
[m zweiten Teile behandelt der Verfasser die Auslegung der Seestraßenordnung. 
Dieser Teil ist für den praktischen Navigateur ohne Zweifel der allerwichtigste, In richtiger 
Erkenntnis dieser Tatsachen hat der Verfasser von diesem Teile eine kleinere Sonderausgabe unter 
dem oben bereits genannten Titel »Die Auslegung der Seestraßenordnung« herausgegeben.
	        
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