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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 14 (1886)

Die Marshall-Inseln, 
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ziftig und welche nicht giftig sind. Der Eingeborene giebt ihnen hierüber 
Auskunft, Dieselben streiten sich zwar oft selbst darüber, ob ein Fisch ge- 
nossen werden darf; dies kommt aber nur bei wenig bekannten Fischen vor. 
Sie erfahren es übrigens bald, wie der Fisch beschaffen ist, denn eine Meinungs- 
verschiedenheit über die Efsbarkeit eines Fisches wird stets mit dem Ueberein- 
kommen beschlossen, den Fisch einmal zu versuchen. An der Mahlzeit nehmen 
natürlich auch diejenigen Theil, welche den Fisch für giftig erklärt hatten. Auf 
diese Art und Weise sind Erkrankungen infolge Genusses giftiger Fische nicht 
selten; dieselben enden auch häufig mit dem Tode des Betreffenden, denn die 
Eingeborenen haben kein Gegenmittel dagegen, 
Außer diesen Vergiftungen giebt es noch zwei Krankheiten, welche bei 
dem Marshall-Insulaner besonders auftreten, ein mit Schuupfen verbundener 
arger Husten und ein Hautausschlag. Letzterer ist nicht gefährlich, aber sehr 
verbreitet, äufsert sich in Ringen und Schuppen auf dem ganzen Körper und 
juckt stark, Als Heilmittel wird warmes Wasser und heilbringende Blätter 
verwendet. KErsteres wird gegen den Husten getrunken, letztere werden auf 
die schmerzende Stelle des Körpers gelegt. Durch Beschwörungen ete, wird 
die Heilkraft dieser Mittel noch verstärkt. Durch den Umgang mit Europäern 
haben sie nun auch andere Heilmittel kennen gelernt und kaufen sie sich vom 
Händler, der sie im Gebrauch derselben unterweist. 
Von den Fremden ist unter anderen weniger schweren Krankheiten die 
Syphilis auf den Marshall-Inseln eingeschleppt worden, Dieselbe ist, da die 
Eingeborenen gar kein Mittel gegen dieselbe besitzen, zur Zeit schon so weit 
in ihrer Verbreitung vorgeschritten, dafs nach ärztlichem Gutachten eine Heilung 
vollkommen ausgeschlossen, dagegen das Aussterben der ganzen Bevölkerung 
im der dritten oder vierten Generation, von jetzt ab gerechnet, als sicher an- 
zunehmen ist, Der fremde Händler kann hierbei dem Eingeborenen nicht helfen, 
jenn einerseits sind die zum Vertreiben der Syphilis nothwendigen Medikamente 
den Eingeborenen zu theuer, und andererseits ist es dem fremden Händler, 
wenn er auch durch die Praxis einige Krankheiten zu behandeln weils, un- 
möglich, einem 80 weit verbreiteten Leiden Einhalt zu thun. 
Seltsam und der Erwähnung werth ist die Eigenschaft der Eingeborenen, 
dafs sio sehr wenig Zahlenverständnifs haben. Die Zahl 1000 z, B. ist für sie 
ein Unding; auch haben sie z. B. für Kokosnüsse einen anderen Begriff von 
der Zahl „eins“, als wir. Sio zählen hierbei zehn Kokosnüsse als eine, Etwas 
der Anzahl nach abzuschätzen, ist ihnen unmöglich, Dieses geringe Zahlen- 
yerständnifs würde es sehr erschweren, die Einwohneranzahl der Marshall-Inseln 
festzustellen. 
Eine eigene Schrift haben die Marshall- Insulaner nicht. Durch die 
Missionare ist den Eingeborenen ein wenig Lesen und Schreiben beigebracht, 
und wird nun die Sprache dem Laute nach in lateinischen Buchstaben nieder- 
geschrieben, Eine Folge und Nachtheil der Lautechrift zeigt sich häufig darin, 
dafs Eigennamen, Benennungen u. 8. w. sehr oft verschieden auf dem Papier 
niedergeschrieben werden, da sie dem einen anders klingen, als dem andern. 
Als Geld ist der Dollar und Englische Schilling im Umlauf, das ein- 
heimische Geld ist eigentlich die Kokosnufs bezw. die aus dieser gewonnene Kopra, 
Wenn man die Bevölkerung der Marshall-Inseln klassificiren will, so sind 
zwei Hauptklassen zu unterscheiden: die Besitzlosen und die Besitzenden, Die 
Besitzenden oder Häuptlinge sind, je nach Gröfse ihres Besitzes, kleine oder 
grofse Häuptlinge. Aus den aroßsen Häuptlingen, die gröfstentheils unter 
einander eine gewisse Verwandtschaft auffinden können, geht schlielslich der 
König oder mächtigste Häuptling hervor, 
Die Häuptlinge haben das Recht, mehrere Frauen zu halten; der besitz- 
lose Eingeborene darf nur eine Frau zur Zeit haben und darf nie die Frau 
zines Häuptlings nehmen, während umgekehrt der Häuptling sich jederzeit die 
Frau des Besitzlosen aneignen kann. Auch kann eine einer Häuptlingsfamilie 
angehörige Frau einen Besitzlosen zu ihrem Manne erwählen und erhebt ihn 
gleichzeitig dann zu ihrem Stande empor. Ihr Vermögen geht nach ihrem 
Tode auf ihre Kinder, jedoch nie auf den Mann über. So willkürlich meistens 
mit den Frauen verfahren wird, so haben sie doch dadurch einen grofsen Ein- 
fufs, dafs die Erbfolge eine weibliche ist. Ebenso wie die Frauen ihr Ver-
	        
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