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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 37 (1909)

512 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, November 1900. 
Brandungsgebiets eine Grenze gesetzt werden kann, Bei welcher Länge dieses 
eintritt, kann nur die Erfahrung entscheiden, jedenfalls aber muß die Möglichkeit 
geschaffen werden, das See-Ende durch Verlängerung stets außerhalb des Brandungs- 
gebiets halten zu können, da damit eine Hafenanlage überhaupt steht und fällt, 
Daß dem Vordringen des Brandungsgebiets unterhalb oder leewärts, durch 
den Wellenbrecher allein in dem erforderlichen Maße entgegengetreten werden 
kann, muß als zweifelhaft angesehen werden, weil auf Grund der Erfahrungen 
Ablagerungen unterhalb zu gewärtigen sind. Es ist daher von großer Wichtigkeit, 
diese Ablagerungen für die Hafenanlage möglichst unschädlich zu machen, Nach 
Lage der Sache kann dazu nur ein zweiter nördlicher Damm verhelfen, der die Auf- 
gabe hat, die von ihm und dem südlichen Damm eingeschlossene Fläche gegen 
starke Dünung zu schützen, sowie den Ablagerungen unterhalb eine Grenze zu 
setzen. Daß derselbe außerdem noch dazu beitragen wird, günstigere Strömungs- 
verhältnisse und damit geringere Aufsandungen in und vor der Mündung herbei- 
zuführen, erscheint nicht unmöglich, weil durch ihn gewissermaßen ein deklinanter 
Einbau mit verbreitertem Kopf gebildet wird. 
Zwischen den beiden Hafendämmen jst die Entstehung eines Brandungs- 
gebiets ausgeschlossen, wenn in und vor der Hafenmündung stets eine brandungs- 
freie Tiefe von über 10 m gehalten. wird. Das Vorrücken des Brandungsgebiets 
unterhalb des Hafens infolge der Anlandung, das ebensowenig‘ durch den nörd- 
Kehen Hafendamm wie durch den Wellenbrecher zu verhindern ist, wird nicht 
über die Verbindungslinie der Köpfe beider Dämme seewärts fortschreiten, weil 
die Richtung der Brandungswellen und des herrschenden Windes dem eine 
Örenze setzt, 
Wenn nun auch bezüglich der Frage, ob die Sandablagerungen unmittelbar 
am Kopfe oder erst in einem gewissen Abstande vom Wellenbrecher beginnen, 
Modellversuche und praktische Erfahrungen sich nicht decken, so ist dennoch 
£o viel als sicher anzunehmen, daß diese Ablagerungen am Kopf am geringsten 
sein und allmählich nach N zunehmen werden, entsprechend der allmählichen 
Geschwindigkeitsabnahme der Strömung nach dem Verlassen des Kopfes, Aus 
diesem Verhalten der Ablagerungen ergibt sich dann ohne weiteres, daß der 
Hafen am leichtesten tief zu halten ist, wenn die Mündung so eng genommen 
wird, wie es die sichere Navigabilität zuläßt, und mit der Stelle der 
geringsten Ablagerungen zusammenfällt, Dann kann man, darauf rechnen, 
mit den geringsten Baggerungen den Hafen tief zu halten, 
Mit vorstehendem soll lediglich versucht werden, in Rücksicht auf die 
außerordentlich schwierigen Örtlichen Verhältnisse eine größere Gewähr dafür 
herbeizuführen, daß die an den Wellenbrecher geknüpften Wirkungen im Er- 
füllang gehen. Der südliche Hafendamm ist gowissermaßen als Sicherheits- 
koöffizient anzusehen, dessen Einführung sich umsomehr empfiehlt, als man mit 
starken und raschen Anlandungen zu rechnen hat, die mit der Länge und der 
Jangen Bauzeit der Bauwerke zunehmen, Mit dem Ausbau des südlichen Dammes 
etwa zu warten, bis erst Erfahrungen mit dem Wellenbrecher bzw. dem nörd- 
lichen Hafendamm vorliegen, könnte deshalb zu argen Enttäuschungen führen 
und die Hafenanlage überhaupt in Frage stellen, Ein gleichzeitiger Ausbau 
beider Hafendämme dürfte meines Erachtens immerhin das sicherste und daher 
auch das billigste Mittel sein, Zustände in den Strömungs- und Auflandungs- 
verhältnissen. herbeizuführen, die geeignet erscheinen, einen. dauernd gegen Ver- 
sandung durch Baggerungen zu schützenden und daher betriebsfählgen Hafen 
zu gewährleisten. Es steht dann zu erwarten, daß sich ein Aufsandungsgebiet 
innerhalb und außerhalb der Hafenmündung bilden wird, das sich in Haupt- 
sache auf die nördliche Hälfte der letzteren beschränkt und sich nicht auf den 
eigentlichen Hafen ausdehnt, also die Baggerungen auch innerhalb aus- 
führbarer Grenzen bleiben. 
Hamburg, 
A. v,. Horn, Wasserbauinspektor.
	        
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