512 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, November 1900.
Brandungsgebiets eine Grenze gesetzt werden kann, Bei welcher Länge dieses
eintritt, kann nur die Erfahrung entscheiden, jedenfalls aber muß die Möglichkeit
geschaffen werden, das See-Ende durch Verlängerung stets außerhalb des Brandungs-
gebiets halten zu können, da damit eine Hafenanlage überhaupt steht und fällt,
Daß dem Vordringen des Brandungsgebiets unterhalb oder leewärts, durch
den Wellenbrecher allein in dem erforderlichen Maße entgegengetreten werden
kann, muß als zweifelhaft angesehen werden, weil auf Grund der Erfahrungen
Ablagerungen unterhalb zu gewärtigen sind. Es ist daher von großer Wichtigkeit,
diese Ablagerungen für die Hafenanlage möglichst unschädlich zu machen, Nach
Lage der Sache kann dazu nur ein zweiter nördlicher Damm verhelfen, der die Auf-
gabe hat, die von ihm und dem südlichen Damm eingeschlossene Fläche gegen
starke Dünung zu schützen, sowie den Ablagerungen unterhalb eine Grenze zu
setzen. Daß derselbe außerdem noch dazu beitragen wird, günstigere Strömungs-
verhältnisse und damit geringere Aufsandungen in und vor der Mündung herbei-
zuführen, erscheint nicht unmöglich, weil durch ihn gewissermaßen ein deklinanter
Einbau mit verbreitertem Kopf gebildet wird.
Zwischen den beiden Hafendämmen jst die Entstehung eines Brandungs-
gebiets ausgeschlossen, wenn in und vor der Hafenmündung stets eine brandungs-
freie Tiefe von über 10 m gehalten. wird. Das Vorrücken des Brandungsgebiets
unterhalb des Hafens infolge der Anlandung, das ebensowenig‘ durch den nörd-
Kehen Hafendamm wie durch den Wellenbrecher zu verhindern ist, wird nicht
über die Verbindungslinie der Köpfe beider Dämme seewärts fortschreiten, weil
die Richtung der Brandungswellen und des herrschenden Windes dem eine
Örenze setzt,
Wenn nun auch bezüglich der Frage, ob die Sandablagerungen unmittelbar
am Kopfe oder erst in einem gewissen Abstande vom Wellenbrecher beginnen,
Modellversuche und praktische Erfahrungen sich nicht decken, so ist dennoch
£o viel als sicher anzunehmen, daß diese Ablagerungen am Kopf am geringsten
sein und allmählich nach N zunehmen werden, entsprechend der allmählichen
Geschwindigkeitsabnahme der Strömung nach dem Verlassen des Kopfes, Aus
diesem Verhalten der Ablagerungen ergibt sich dann ohne weiteres, daß der
Hafen am leichtesten tief zu halten ist, wenn die Mündung so eng genommen
wird, wie es die sichere Navigabilität zuläßt, und mit der Stelle der
geringsten Ablagerungen zusammenfällt, Dann kann man, darauf rechnen,
mit den geringsten Baggerungen den Hafen tief zu halten,
Mit vorstehendem soll lediglich versucht werden, in Rücksicht auf die
außerordentlich schwierigen Örtlichen Verhältnisse eine größere Gewähr dafür
herbeizuführen, daß die an den Wellenbrecher geknüpften Wirkungen im Er-
füllang gehen. Der südliche Hafendamm ist gowissermaßen als Sicherheits-
koöffizient anzusehen, dessen Einführung sich umsomehr empfiehlt, als man mit
starken und raschen Anlandungen zu rechnen hat, die mit der Länge und der
Jangen Bauzeit der Bauwerke zunehmen, Mit dem Ausbau des südlichen Dammes
etwa zu warten, bis erst Erfahrungen mit dem Wellenbrecher bzw. dem nörd-
lichen Hafendamm vorliegen, könnte deshalb zu argen Enttäuschungen führen
und die Hafenanlage überhaupt in Frage stellen, Ein gleichzeitiger Ausbau
beider Hafendämme dürfte meines Erachtens immerhin das sicherste und daher
auch das billigste Mittel sein, Zustände in den Strömungs- und Auflandungs-
verhältnissen. herbeizuführen, die geeignet erscheinen, einen. dauernd gegen Ver-
sandung durch Baggerungen zu schützenden und daher betriebsfählgen Hafen
zu gewährleisten. Es steht dann zu erwarten, daß sich ein Aufsandungsgebiet
innerhalb und außerhalb der Hafenmündung bilden wird, das sich in Haupt-
sache auf die nördliche Hälfte der letzteren beschränkt und sich nicht auf den
eigentlichen Hafen ausdehnt, also die Baggerungen auch innerhalb aus-
führbarer Grenzen bleiben.
Hamburg,
A. v,. Horn, Wasserbauinspektor.