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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 37 (1909)

Neuorganisation der französischen Scefahrtschulen, 
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Ihre Uniform ist die der Seeoffiziere, doch mit violetten. Aufschlägen, Sie 
werden durch Dekret des Präsidenten der Republik nach Bestehen einer Prüfung 
zum Seefahrtschullehrer und -prüfer ernannt. 
Zu Seefahrtschullehrern 2, Klasse werden die aus einem Wettbewerb hervor- 
gegangenen Seeoffiziere oder Schiffer auf großer Fahrt für freie Stellen ernannt; 
sie. rücken zu */, nach dem Dienstalter, zu '/, nach Wahl zur 1, Klasse nach 
mindestens dreijähriger Dienstzeit in der 2. auf. Eine gleiche Dienstzeit in der 
1, Klasse muß der nach Wahl erfolgenden Beförderung zum Hauptlehrer vorauf- 
gehen. Die Wahl bleibt die Kegel für die weitere Beförderung zum Inspektor, 
der zwei Jahre Hauptlehrer gewesen sein am, und zum Generalinspektor, 
Die Gehälter beiragen: 
für den Prüfungs-Generalinspektor , , , 
beigeordneten Prüfungs-Inspektor 
Hauptliehrer 10.000 
Lehrer 1. Klasse, . . 
« 0 € 2 a kw 
und Reisekosten, 
Der Generalinspektor wird außerhalb der Prüfungs-Besichtigungsreisen vom 
Minister mit allen auf das Kauffahrteischulwesen bezüglichen Arbeiten betraut. 
Der Inspektor hält die Prüfungen ab und vertritt erforderlichenfalls den 
Generalinspektor, 
Die als Direktoren tätigen Lehrer haben außerdem an den Schulen 1. Klasse 
10, an allen anderen 15 Stunden in der Woche Unterricht zu erteilen. Sie sind 
für die Lehrmittel und wissenschaftlichen Geräte der Schule verantwortlich. Sie 
sowie die Hilfslehrer, die vom Handeleminister angestellt werden, müssen. genau 
den von diesem im Einverständnis mit dem Marineminister aufgestellten Lehr- 
plan und Lehrgang innehalten, 
Dem Studienrat für die Seefahrtschulen. liegt die Weiterentwicklung des 
ÜUnterrichtswesens ob, er besteht aus: 
dem Direktor des technischen Unterrichtswesens als Vorsitzendem, 
dem Prüfungs-Generalinspektor, 
dem beigeordneten Prüfungs-Inspektor, 
dem Vorstand der 2, Abteilung des technischen Unterrichtswesens, 
dem Seestabsoffizier, Mitglied der Prüfungsausschüsse, 
zwei Seefahrischullehrern, 
dem Direktor der höheren Seefahrtschule zu Paris, 
einem Reeder, 
einem Schiffer auf großer Fahrt mit dem höheren Patent, 
einem Maschinisten 1, Klasse der Handelamarine, 
dem zweiten Beamten der 2, Abteilung des technischen Unterrichts- 
wesens als Schriftführer, 
Für das Jalr 1909 bleiben die bisherigen Prüfungsbestimmungen vorüber- 
gehend noch in Kraft, . 
Auch für die Prüfungen der Maschinisten stehen Änderungen bevor; die 
im Oktober 1908 abgehaltenen waren bereits öffentliche vor dem Prüfungs- 
Generälinspektor, je einem Seefahrtschullehrer, Marine-Stabsingenieur, Maschinisten 
1. Klasse der Kauffahrtei, einem Verwaltungsbeamten der See-Einschreibung, und 
die erworbenen Zeugnisse wurden vom Handels- und. Marineminister unterzeichnet, 
Auf den Seefahrischulen Dünkirchen, Havre, Granville, Nantes, Bordeaux, 
Marseille sind besondere Abteilungen. für den Unterricht der Anwärter auf das 
Schiffsmaschinisten-Patent eingerichtet; an den anderen Schulen können sie nach 
Bedarf eingerichtet werden, 
Die Zulassungsbedingungen, die Lehrpläne, die Bestimmungen Über den 
Ersatz der Lehrer, die Prüfungsbestimmungen werden gemeinsam vom Handels- 
und Marine-Minister erlassen. Letzterer hat auch die Befugnis der Patent- 
entziehuneg‘ als Strafe, MM.
	        
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